Besserer Schutz für Unternehmensdaten
Jedes vierte Unternehmen in Deutschland entdeckt im Laufe seiner Geschichte einen Fall von Datendiebstahl oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Das ergab eine vom deutschen Bundeskriminalamt veröffentlichte Statistik, die Zahlen sind auf Österreich übertragbar. Mit der geplanten Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird man zukünftig besser dagegen
vorgehen können.
Die Dunkelziffer bei Datendiebstahl oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen ist wohl noch wesentlich höher als die offizielle Statistik. Häufig treten solche Fälle dann auf, wenn ein Mitarbeiter zur Konkurrenz wechselt. In Umsetzung einer EU-Richtlinie wird der Schutz von vertraulichem Know-how und Geschäftsgeheimnissen wesentlich verbessert. Derzeit läuft im Parlament das Gesetzgebungsverfahren. Dieser Schutz soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten und vor gesetzwidrigem Erwerb und der Nutzung sowie Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wirksam abschrecken. Ein Geschäftsgeheimnis wird nun als nicht allgemein bekannte oder zugängliche Information mit kommerziellem Wert definiert. Geschäftsgeheimnisse liegen aber nur dann vor, wenn diese vom Inhaber durch besondere Maßnahmen geschützt werden. Jeder Unternehmer sollte sich daher rechtzeitig überlegen, welche seiner Geschäftsdaten er gegen die unlautere Ausbeutung durch einen abtrünnigen Insider oder Industriespionage geschützt haben will. Genau für diese Daten sollten dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Erwerb, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses sind ohne Zustimmung des Inhabers illegal. Effektiv durchgesetzt werden kann dieser Schutz mit Klagen auf Unterlassung und Beseitigung sowie Schadenersatz. Mit einem eigenen Schnellverfahren (Erlassung einer Einstweiligen Verfügung) ist gewährleistet, dass derartige Prozesse von den Tätern nicht verzögert werden können. Im Gesetzesentwurf ist auch die Möglichkeit vorgesehen, eine Beschlagnahme und Herausgabe der rechtsverletzenden Produkte zu erreichen – das ist eine wesentliche Verbesserung zur jetzigen Rechtslage. Denn sehr oft scheitern derzeit solche Ansprüche an der schwierigen Beweisführung, etwa weil der ehemalige Mitarbeiter seinen Laptop mitgenommen hat und etwaige Datentransfers ohne Zugriff auf diesen Laptop im Nachhinein nicht mehr bewiesen werden können. Für Unternehmen bedeutet das: Der Datenschutz wird enorm wichtig. Nur wer jetzt seine Geschäftsgeheimnisse definiert und schützt, wird in Zukunft Datendiebstähle mit den neuen gesetzlichen Mitteln besser verhindern können.
Der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz ist Experte im Wettbewerbsrecht. Waitz ist Partner der Linzer Kanzlei Waitz Rechtsanwälte GmbH, die Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten im Wirtschafts- und Steuerrecht berät.
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