„Alternative Finanzinstrumente sind kein Hokuspokus“
Sondern Teil des klassischen Kapitalmarktes. Denn das Prinzip einer Finanzierung ist simpel: Eine Seite benötigt finanzielle Mittel, die andere stellt diese zur Verfügung. Rechtsexperte Oliver Völkel spricht darüber, wie man sich im bürokratischen Wirtschaftsdschungel zurechtfindet und welche Rolle alternative Finanzinstrumente dabei spielen.
Guter Rat ist bekanntlich teuer, doch ein Blick auf die Bürokratie in der Finanzwelt genügt, um festzustellen: Ratlos zu bleiben ist noch teurer. „Die Regulierungen werden immer komplexer, ihre Bereiche zunehmend ausgedehnt. Langfristig kann das nicht gut gehen“, ist Oliver Völkel überzeugt. Als Partner der Wirtschaftskanzlei STADLER VÖLKEL Rechtsanwälte hilft er mit seinem Team Kund:innen täglich dabei, sich im heimischen Wirtschaftsdschungel zurechtzufinden. Ein Teil ihrer Expertise: Unternehmensfinanzierungen mittels alternativer Finanzinstrumente.
Für gewöhnlich wenden sich Betriebe an Banken oder den Kapitalmarkt, wenn sie sich „ganz klassisch“ finanzieren wollen. Strenggenommen unterscheiden sich die alternativen Mittel nur bedingt davon. „Der Unterschied liegt weniger in den Instrumenten an sich, sondern in der Regelung, wie sich diese öffentlich anbieten lassen“, erklärt Völkel und nennt ein Beispiel: „Auf der einen Seite hat man ein Darlehen bei einer Bank, auf der anderen Seite kann dieses stattdessen etwa ein qualifiziertes Nachrangdarlehen sein.“ Im Grunde sind beides Darlehen, sie funktionieren jedoch unterschiedlich.
Den Durchblick behalten
„Um am Kapitalmarkt Wertpapiere, Anleihen, Aktien und andere Finanzinstrumente anzubieten, muss auf europäischer Ebene die Prospektverordnung und auf österreichischer Ebene das Kapitalmarktgesetz eingehalten werden“, geht Völkel auf die Hintergründe ein. Gerade für mittelständische Betriebe stellt das verpflichtende Kapitalmarktprospekt eine große Hürde dar. „Darin müssen Firmen hunderte Seiten an Informationen detailliert preisgeben und einen aufwendigen Billigungsprozess durchlaufen.“ Wendet man jedoch über einen Zeitraum von sieben Jahren weniger als fünf Millionen Euro auf, genügt ein sogenanntes Informationsblatt. „Dieses ist weniger detailliert und wird, statt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde, von Rechtsanwält:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen geprüft.“
Völkel zufolge erfreut sich dieser Ansatz nicht nur zunehmender Beliebtheit, da er einen echten Mehrwert bietet, er verkörpert auch einen allgemeinen Trend, den der Experte begrüßt. „Kapitalmarktprospekte mit über 200 Seiten schießen über das Ziel hinaus, man sollte offen und in einfacher Sprache darauf eingehen, was wirklich notwendig ist. Wir müssen wieder einen Schritt zurückgehen und hinterfragen, welchem Zweck diese Regularien dienen“, betont Völkel. Die Grundidee laute schließlich, dass Anleger:innen angemessen informiert sein müssen. „Das muss in Zukunft einfacher werden und ist nur über einen neuen, alternativen Zugang möglich.“_
Wir müssen zurück zu weniger komplexen Lösungen auf dem Finanzmarkt.
Oliver Völkel
Partner, STADLER VÖLKEL Rechtsanwälte
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