Der Traum vom Eigenheim – welche Familie hat ihn nicht?
Doch leider rückt dieser Traum für viele immer weiter in die Ferne. Schuld daran sind verschiedenste Umstände wie stark steigende Kosten für die Bauausführung als auch für Grund und Boden. Gleichzeitig werden in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren circa 10.000 bis 15.000 Eigenheime nicht mehr weiter genutzt werden und leer stehen.
Ein Problem, das nicht nur verheerende ökonomische und ökologische Auswirkungen hat, sondern auch aus gesellschaftlicher Sicht sowie aus Sicht der Raumordnung und des gesellschaftlichen Miteinanders höchst unerfreulich ist: Ortskerne werden ausgedünnt, Geisterhäuser und trostlos leere Ortschaften entstehen – während auf der „Grünen Wiese“ munter weiter ge- und verbaut wird und immer mehr Grünflächen versiegelt werden. Anschaulich wird dieses Problem, wenn man bedenkt, dass in Österreich täglich ein Bauernhof mit einer Fläche von rund 20 Hektar verbaut wird und damit umgerechnet also circa 30 Fußballfelder und doppelt so viel Fläche wie in der Schweiz oder in Deutschland. Handlungsbedarf ist demnach dringend notwendig.
Finanzielle Unterstützung
Deshalb hat der seit sechs Jahren zuständige oberösterreichische Wohnbau- und Naturschutzlandesrat (nunmehriger Landeshauptmann-Stellvertreter und seit der Landtagswahl im Herbst auch für Baurecht und Familien zuständig) im Sommer ein Eigenheimpaket ins Leben gerufen. Dieses greift Familien mit Eigenheimwunsch noch besser als bisher finanziell unter die Arme und soll auch der fortschreitenden Bodenversiegelung Grenzen setzen, um so die Natur und Grünflächen zu schützen.
„Es war mir wichtig, die Förderung für die Verwirklichung des Traumes vom Eigenheim in Oberösterreich zeitgerecht zu verbessern“, sagt der erfahrene Landeshauptmann-Stellvertreter, der mit seinen 37 Jahren und frisch verheiratet die Anliegen und finanziellen Nöte von jungen Familien ganz genau kennt. Ihm ist aber auch die Natur unserer Heimat und deren respektvolle Nutzung ein großes persönliches Anliegen. Das Eigenheimpaket beinhaltet eine kräftige und deutliche Anhebung der Fördersätze für die Eigenheim-Sanierung, um die bestehende und ohnehin schon sehr beliebte Sanierungsförderung für Eigenheime weiter zu verbessern. Damit sollen Anreize geschaffen werden, die Sanierung, Nutzung und Belebung einer bestehenden Immobilie zu erwägen.
Raum für Träume
Zudem eröffnet sich damit eine weitere Möglichkeit: Wenn im Falle schlechter Nutzbarkeit und Zustandes der vorhandenen Bausubstanz ein Abbruch des Gebäudes durchgeführt und auch anstatt einer Neuerrichtung auf der „Grünen Wiese“ an dieser Stelle direkt im Anschluss ein Neubau des Eigenheims vorgenommen wird, so kann dennoch die hohe Sanierungsförderung anstatt der Förderung für die Neuerrichtung von Eigenheimen in Anspruch genommen werden. Zumindest dann, wenn ein bereits versiegeltes und auch in der Vergangenheit für Wohnzwecke genutztes Gebäude „wiederverwertet“ wird. Damit wird der Flächenverbrauch von Grünland reduziert und bestehende Infrastruktur wie Kanalisation und Energie genutzt. Außerdem werden bestehende Siedlungsstrukturen lebendig erhalten und auch generationenübergreifendes Wohnen begünstigt.
Das ist aber noch nicht alles. Mit einer Wertsicherung der Fördersätze hat für die Eigenheim-Neuerrichtung eine moderate Erhöhung Platz gegriffen. Daneben wurden auch im letzten noch ausstehenden Bereich der Reihen- und Doppelhäuser Erleichterungen geschaffen und die Wahlmöglichkeit der Gesamtenergieeffizienz in der energetischen Beurteilung eingeführt. Zusätzlich wurde, ähnlich wie in der Eigenheim-Sanierung, eine alternative Wahlmöglichkeit für den Förderwerber angeboten, anstatt eines geförderten Wohnbaudarlehens auch
einen einmaligen Bauzuschuss zu beantragen. Ein Barwertvergleich zeigt, dass in einer Bespielrechnung die Sanierungsförderung in ökonomischer Hinsicht jedenfalls attraktiver ist als eine analoge Eigenheimförderung. In Anbetracht der aufgezeigten Zielsetzungen wurde ein Lenkungseffekt bewusst angestrebt und daneben auch vielen Forderungen verschiedenster Kreise entsprochen.
Seit 1. September 2015 sind alle Neuerungen in der Verordnung für die Eigenheim-Neuerrichtung und die Eigenheim-Sanierung in Kraft und gelten für sämtliche Bürger, die ihre Anträge ab diesem Datum gestellt haben. Aus der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich ist zu hören, dass die Neuerungen bei den interessierten Förderwerbern und in den Beratungsgesprächen sehr großen Anklang finden.
Alle Informationen unter www.wohnbaufoerderung-neu.at
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