EU-Datenschutz: Drastische Verschärfungen ab Mai 2018
Am 25. Mai 2018 tritt eine drastische Verschärfung des Datenschutzrechtes, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), in Kraft. Sie ist in Österreich unmittelbar anwendbar und sieht bei Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres vor.
Zu beachten hat diese Bestimmungen jeder, der personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Kundennummer, IP-Adresse, etc.) verarbeitet, also eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt oder Lieferantendaten erhebt, speichert oder löscht – also so gut wie jedes Unternehmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat dabei rechtmäßig, das heißt auf Basis einer gültigen Rechtsgrundlage, zu erfolgen. An die Einwilligung werden strenge Maßstäbe gesetzt: Diese muss freiwillig und in Kenntnis der vollen Sach- und Rechtslage sein und jederzeit widerrufen werden können. Zur Sicherung von (rechtmäßig) verarbeiteten personenbezogenen Daten sind technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, etwa die Pseudonymisierung von Daten oder die Begrenzung der Speicherdauer.
Generell wurden die Rechte der Betroffenen, das heißt derjenigen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden, gestärkt: Neben dem Recht auf Widerruf haben Betroffene das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung der über sie verarbeiteten Daten. Das Unternehmen hat zudem geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um der betroffenen Person alle Informationen und alle Mitteilungen zu übermitteln.
Für die Unternehmen gilt es zu klären: Ist man Verantwortlicher, also Herr über die Daten, oder bloßer Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO? Muss das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Welche Informationen hat das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu enthalten? Für die betroffenen Unternehmen ist jedenfalls zu empfehlen, mit externen Experten ein rechtliches und technisches Datenaudit durchzuführen, um rechtzeitig die richtigen Maßnahmen setzen zu können._
Gerald Waitz ist Rechtsanwalt und Partner der Linzer Kanzlei Waitz Obermühlner Rechtsanwälte GmbH, die Unternehmen und Unternehmerpersönlichkeiten im Wirtschafts- und Steuerrecht berät. Gerald Waitz ist ausgewiesener Experte im IT-Recht und derzeit schwerpunktmäßig in der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO für die von ihm betreuten Unternehmen tätig.
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