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Sind Privatstiftungen noch attraktiv?

Sie haben nicht unbedingt den besten Ruf. Aber große Bedeutung für die heimische Wirtschaft und ganz besonders für Familienunternehmen. Die Rede ist von Privatstiftungen. Über 25 Jahre nach Erlass des Privatstiftungsgesetzes 1993 gibt es immer wieder Rufe nach einer Reform. Aber was ist dran?

3.095 Privatstiftungen gibt es mit Stand Mai 2019 in Österreich. Deren Vermögen von rund 70 Milliarden Euro setzt sich aus 24 Prozent Immobilien, 12 Prozent Privatvermögen sowie 64 Prozent Unternehmensbeteiligungen zusammen. In diesen Unternehmen arbeiten rund 400.000 Mitarbeiter. „Von der öffentlichen Wahrnehmung, dass böse Industrielle in Privatstiftungen ihr Geld parken, sind wir weit entfernt“, betont Manfred Wieland die wirtschaftliche Bedeutung von Privatstiftungen in Österreich. Der Jurist und Anlageberater gründete vor vier Jahren die Plattform Stiftung-nextgen. Seit einem Jahr fungiert man als Verein und will sich zukünftig stark als Interessenvertretung für Stiftungen von Familien positionieren. Aktuell würde bei vielen Stiftungen ein Generationenwechsel stattfinden und dafür brauche es dringend eine Reform. Denn sonst gebe es die Gefahr von „versteinerten Stiftungen“ und die Erschwerung der Weiterentwicklung des dranhängenden Unternehmens.

Gewissen Reformbedarf sehen mit Ernst Chalupsky, Rechtsanwalt und Partner bei SCWP Schindhelm, Jurist und JKU-Professor Martin Karollus sowie AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer auch die anderen zum Thema befragten Experten. Bei der Dringlichkeit und den zu reformierenden Punkten ist man sich aber uneinig. Kalliauer sieht keinen dringenden Änderungsbedarf und auch Karollus ist etwas skeptisch: „Besser gar keine als eine schlechte Reform.“ Der Ministerialentwurf im Jahr 2017, der mit dem Ende der Regierung verschwunden ist, sei nicht gut gewesen und hätte sogar Erschwernisse gebracht. Die Gerüchte, dass konkret an einem neuen Entwurf gearbeitet werde, vergleicht Karollus augenzwinkernd mit einem rosa Einhorn: „Man hört zwar immer davon, dass es herumfliegt, aber genauso oft landet es dann nicht.“ Laut Wieland hätte es in den vergangenen Monaten informelle Treffen gegeben, doch seien keine Ergebnisse oder neue Entwürfe bekanntgegeben worden. Mit Ausrufung von Neuwahlen bekommt vieles wieder einen neuen Zeitplan.

Wirtschaftliche Gründe

In den Köpfen der Bevölkerung sei oft noch falsch verankert, dass in Stiftungen Superreiche ihr Geld steuerschonend parken würden. „Steuerzuckerl werden keine mehr verteilt“, stellt Karollus fest. Chalupsky ergänzt: „Privatstiftungen werden mittlerweile nicht mehr aus steuerrechtlichen, sondern aus rein wirtschaftlichen und anderen rechtlichen Gründen gemacht.“ Steuerliche Erleichterungen gebe es laut Karollus einzig noch bei einem beabsichtigten Beteiligungsverkauf und falls eine Erbschaftssteuer eingeführt werden würde. Mit einer Privatstiftung könne verhindert werden, dass Vermögen zersplittert wird, was besonders bei Unternehmensbeteiligungen wichtig ist. Wieland betont, dass eine steuerliche Erleichterung nicht mehr zeitgemäß sei und auch nicht gefordert werden würde. Man könnte aber etwa Personen, die sich im gemeinnützigen Bereich engagieren, als Ausgleich gewisse steuerrechtliche Erleichterungen zukommen lassen.

Seit 2012 ist die Zahl der Privatstiftungen in Österreich jährlich um durchschnittlich 20 bis 50 Stück gesunken. „Dafür gibt es ganz vielfältige Gründe“, sagt Karollus. Die mangelnde Reform sei aber keiner davon. Derselben Meinung ist auch Chalupsky und erinnert sich an die Jahre nach der Schaffung der Privatstiftung, in denen diese beraterseitig sehr stark empfohlen wurde: „Eine Privatstiftung ist aber nicht für jeden geeignet, sie muss zur Mentalität des Stifters passen.“ Der Stifter überträgt das Vermögen an die Privatstiftung, muss daher sein ehemaliges Vermögen loslassen. „Wenn es jemand vom Unternehmertum gewohnt ist, überall aktiv mitzugestalten, und sich vielleicht auch hart tut, die Firma zumindest teilweise einem fremden Management anzuvertrauen, wird er sich auch schwer tun, sein Vermögen einem fremden Stiftungsvorstand anzuvertrauen.“

Heikle Punkte

Als große Reformpunkte werden erweiterte Beendigungsmöglichkeiten sowie die Stärkung der Begünstigtenrechte genannt. Beides sind heikle Punkte. Es wird der Stifterwille im Nachhinein verändert. Die Begünstigten dürfen laut Gesetz keinen Einfluss auf die Stiftung haben. Laut Karollus spreche aber einiges dafür, den Begünstigten mehr Mitsprache zu geben. Dies könne über den Aufsichtsrat oder den viel häufiger vorhandenen Beirat passieren. Aktuell darf in diesen Organen nicht die Mehrheit der Mitglieder aus Begünstigten oder von diesen abhängigen Personen bestehen. „Der Sinn dahinter ist fraglich, bei Gesellschaften gibt es diese Regelung nicht.“ Wieland nennt ebenfalls den Weg über die Beiräte zur Stärkung der Mitsprache der Familie. Ein Stiftungsvorstand laufe Gefahr, strategische unternehmerische Entscheidungen stärker unter einem Risikoaspekt zu fällen, um nicht in Gefahr der Haftung zu kommen. Unternehmerisches Handeln verlange aber auch Risiken. Daher müsse man sich die Haftung der Vorstände anschauen und den Beiräten mehr Zustimmungsrechte zur Entlastung des Vorstands geben. Chalupsky wünscht sich überhaupt eine Klarstellung des Gesetzgebers, was die Rolle von Beirat und Aufsichtsrat anbelangt: „Da gibt es Fragen bezüglich der Abgrenzung.“

Was die nachträgliche Änderung des Stifterwillens betrifft, sei laut Karollus die Mehrheitsentscheidung der Begünstigten sowie zusätzlich eine gerichtliche Genehmigung eine Möglichkeit. In der Finanz- und Wirtschaftskrise habe sich gezeigt, dass es für eine Stiftung negativ ausfallen kann, wenn sich der Stifter kein Änderungsrecht vorbehalten hat beziehungsweise es dieses nicht mehr gibt, weil der Stifter verstorben ist. Veranlagungsrichtlinien haben dazu geführt, dass bei mündelsicherer Veranlagung jedes Jahr eine Wertvernichtung stattfand. Da hätte eine Änderungsmöglichkeit durchaus Sinn gemacht. AK OÖ-Präsident Kalliauer kann diesen Vorschlägen nichts abgewinnen: „Wenn man den Zugriff auf das Stiftungsvermögen lockert, handelt man möglicherweise gegen den Willen des Stifters und gefährdet Substanz und Arbeitsplätze.“ Das Argument lässt Chalupsky nicht gelten: „Erfolgreiche Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie flexibel auf Veränderungen reagieren. Es wäre wünschenswert, dem Stiftungsvorstand mehr Möglichkeiten zum Reagieren auf geänderte wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse zu geben.“ Mit einer Reform sollte man laut Kalliauer stattdessen mehr Transparenz – etwa bei der nicht einsehbaren Stiftungszusatzurkunde – schaffen oder darüber nachdenken, wie man die Mitwirkung von Arbeitnehmern in von Stiftungen beherrschten Aufsichtsorganen auch in der Stiftung selbst verstärken könnte.

Bei der Einführung von diskutierten erweiterten Beendigungsmöglichkeiten für eine Privatstiftung brauche es laut Karollus eine politische Diskussion, inwieweit man den historischen Stiftungswillen respektieren möchte. Änderungen müssten mit gerichtlicher Kontrolle erfolgen. Aktuell bestimmt das Gesetz, dass eine überwiegend zur Versorgung dienende Privatstiftung grundsätzlich nach 99 Jahren beendet wird. Es gibt eine einmalige 99-jährige Verlängerungsfrist. Orientiert man sich daran bei der Ausarbeitung einer Reform, dauert es wohl noch ein wenig …

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