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93Schon gewusst?Seit 1. J%u00e4nner 2025 sind Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitenden verpflichtet, einen Barrierefreiheitsbeauftragten oder eine Barrierefreiheitsbeauftragte zu ernennen.Mitte 2025 tritt au%u00dferdem EU-weit das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet Firmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen online anbieten, ihre Websites und Webshops f%u00fcr alle Menschen barrierefrei zug%u00e4nglich zu machen.Die beiden Frauen sind %u00fcberzeugt, dass BMD auf einem guten Weg ist, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Mensch mit der eigenen Lebensrealit%u00e4t gleichberechtigt arbeiten kann. Aber die beiden wissen: Es muss eine Selbstverst%u00e4ndlichkeit werden. In Zeiten, in denen international R%u00fcckschritte in der Diversit%u00e4tspolitik zu beobachten sind, m%u00f6chte das Unternehmen ein klares Zeichen setzen. %u201eF%u00fcr uns ist Vielfalt ein Innovationsbooster und ein richtiger Mehrwert. Es ist gerade jetzt wichtig, Haltung zu zeigen und den Dialog aktiv zu f%u00f6rdern.%u201c_Wir m%u00f6chten einen Kulturwandel zu noch mehr Inklusivit%u00e4t schaffen. Susanne Bernegger Barrierefreiheitsbeauftragte, BMD SystemhausInklusion f%u00f6rdern.Arbeitsplatzchancen erh%u00f6hen.Mit dem O%u00f6. Inklusionszuschusserleichtert das Land Ober%u00f6sterreich Menschen mit Beeintr%u00e4chtigung den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilnahme am Berufsleben. Der O%u00f6. Inklusionszuschuss betr%u00e4gt bis zu 1.336 Euro im Monat. Beantragen k%u00f6nnen den Zuschuss Betriebe und Gemeinden, die Menschen mit Beeintr%u00e4chtigung einstellen.Mehr Infos & Antragsm%u00f6glichkeit unter:www.land-oberoesterreich.gv.at/inklusionszuschussbezahlte Anzeige