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 WKNÖ unterstützt in Rechtsfragen – auch vor Gericht
WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker
Schon gewusst

WKNÖ unterstützt in Rechtsfragen – auch vor Gericht

21. Oktober 2025

Ecker: „80 Prozent aller Forderungen an Unternehmen vor einem Arbeits- und Sozialgericht, die über uns laufen, werden mit Hilfe von spezialisierten Juristinnen und Juristen den WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen abgewehrt.“

„Meine Überstunden wurden nicht ausbezahlt, meine Einstufung ist zu gering oder ich wurde grundlos entlassen“ – die Vorwürfe an Unternehmerinnen und Unternehmer sind vielfältig.

„Werden Betriebe mit arbeitsrechtlichen Vorwürfen konfrontiert, sind unsere 23 Bezirks- und Außenstellen in ganz Niederösterreich die richtigen Erstansprechpartner. Sie übernehmen vor Ort die arbeitsrechtlichen Beratungen und die Sachverhaltserhebung, auf deren Grundlage die Rechtslage beurteilt wird und vertreten — falls notwendig — vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Dafür steht eine eigene Arbeitsgerichtsgruppe aus spezialisierten WKNÖ-Bezirks- und Außenstellenreferentinnen und -referenten zur Verfügung, die in allen Vierteln Niederösterreichs für die Unternehmen die Vertretung übernehmen“, erklärt Wirtschaftskammer NÖ-Präsident Wolfgang Ecker. Vorteil dieser spezialisierten Gruppe ist die Bündelung von Kompetenzen und die große Erfahrung dieser Referentinnen und Referenten durch ihre Vertretungspraxis vor Gericht.

NÖ Unternehmen sind keine „schwarzen Schafe“

„80 Prozent aller Forderungen an Unternehmen vor einem Arbeits- und Sozialgericht, die über uns laufen, werden mit Hilfe von spezialisierten Juristinnen und Juristen den WKNÖ-Bezirks- und Außenstellen abgewehrt. Setzen wir die Anzahl der Verfahren – 164 gerichtliche Verfahren – in Relation zu den über 116.000 Mitgliedsunternehmen der WKNÖ sehen wir deutlich, dass Verfahren gegen Niederösterreichs Unternehmen eine absolute Ausnahme sind. Sprich: Niederösterreichs Unternehmen schauen auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Miteinander funktioniert bestens und alle ziehen an einem Strang“, stellt der WKNÖ-Präsident fest.

Neben den Gerichtsverfahren stehen die WKNÖ-Expertinnen und Experten den Betrieben jederzeit für sämtliche arbeitsrechtliche Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. „So werden schon im Vorfeld Ungereimtheiten aus dem Weg geräumt. Dennoch rate ich unseren Betrieben bei arbeitsrechtlichen Vorwürfen rasch mit ihrer WKNÖ-Bezirks- und Außenstelle in Kontakt zu treten. Denn je früher wir Informationen über den Sachverhalt haben, desto besser können wir gemeinsam mit den Unternehmerinnen und Unternehmern die weiteren möglichen Schritte diskutieren. Das ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verfahrensführung!“ so Ecker.

wko.at/noe/bezirksstellen

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