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 (Nicht ganz)  grenzenloses  Arbeiten
Karriere Menschen Unternehmen

(Nicht ganz) grenzenloses Arbeiten

28. Juli 2025

Ein Businessmeeting in Italien, ein Projektteam aus Polen oder die neue Softwareentwicklerin aus Indien – klingt nach internationalem Arbeitsalltag. Doch was viele Unternehmen unterschätzen: Wer Grenzen überschreitet, betritt juristisches Neuland. Silvia Siebenstich und Ewald Oberhammer, Experten für Business und Corporate Migration bei der Kanzlei Oberhammer, räumen mit den gefährlichsten Irrtümern auf.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ewald Oberhammer
Partner & Rechtsanwalt, Oberhammer Rechtsanwälte

#1 „Ist doch bloß ein kurzes Meeting.“

Kurz heißt nicht unkompliziert – berufliche Auslandsaufenthalte sind ab der ersten Minute reglementiert. Und das wissen die wenigsten. „Sobald ich aus beruflichen Gründen eine Grenze überschreite, braucht es ein amtliches Dokument dafür – sei es eine Entsendemeldung, ein Sozialversicherungsnachweis oder sogar Lohnunterlagen“, erklärt Rechtsanwalt Ewald Oberhammer. Selbst bei kurzen Besprechungen sind Vorschriften einzuhalten. Es gibt kein „Nichts-tun-müssen“-Szenario. „Sobald ich die Grenze aus Arbeitsgründen überschreite, sind rechtliche Vorgaben zu befolgen.“ bestätigt auch Oberhammer-Rechtsanwältin Silvia Siebenstich. 

#2 „Der Aufenthaltstitel heißt EU – das passt schon.“

Ein „Daueraufenthalt EU“ bedeutet nicht, dass eine Person überall in der EU arbeiten darf. „Viele Unternehmen verwechseln das mit einer Art europäischer Greencard – die gibt es aber nicht“, warnt Silvia Siebenstich. Auch innerhalb der EU gelten nationale Regelungen, die vor jedem Arbeitseinsatz abgeklärt werden müssen. Wer hier falsch liegt, kann rasch als Unternehmen bestraft und allenfalls auch für einen Zeitraum von einem Jahr für weitere Beschäftigungsbewilligungserteilungen nach dem AusIBG gesperrt werden. 

Sobald ich die Grenze aus Arbeitsgründen überschreite, sind rechtliche Vorgaben zu befolgen.
Silvia Siebenstich
Partnerin & Rechtsanwältin, Oberhammer Rechtsanwälte

#3 „Unsere Software macht das schon.“

Digitale Tools können helfen – etwa bei Mindestlohnberechnungen oder Dokumentenbereithaltungsverpflichtungen. Aber selbst eine solche Legal-Tech-Plattform wie die von Oberhammer entwickelte Software COMIC, die auf jahrelanger Erfahrung im internationalen Personaltransfer basiert, braucht aktives menschliches Eingreifen. Wie Oberhammer treffend sagt: „Ein Staubsauger, der im Keller steht, macht den Boden nicht sauber.“ Ohne Kontrolle und Instandhaltung durch das Unternehmen bleibt selbst die beste Software wirkungslos. Digitalisierung unterstützt, entbindet aber nicht von Verantwortung.

Experten in Business und Corporate Migration

Ob Fachkraft, Investor oder global agierendes Unternehmen – wenn es um Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Österreich geht, schafft Oberhammer Rechtsanwälte Orientierung.

Mit fundierter fachlicher und technischer Expertise im Fremdenrecht begleitet die Kanzlei durch komplexe Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen.

#4 „Wir haben das schon öfter gemacht – da passiert nichts.“

Verlassen auf Gewohnheit ist riskant. Ein Aufenthaltstitel läuft ab, ein Formular fehlt – schon drohen hohe Strafen. „Es braucht regelmäßige Kontrollen. Viele Unternehmen merken erst im Nachhinein, dass etwas abgelaufen ist“. Wer rechtzeitig prüft, spart Ärger – und Geld. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, rät Oberhammer, in jedem Fall einen Right-to-Work-Check durchzuführen – eine Überprüfung, ob eine Person alle notwendigen Dokumente hat, um legal im Unternehmen zu arbeiten oder anwesend zu sein._

Redaktion

  • Zofia Wegrzecka

Fotos

Katarina Lindbichler

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