Neuer Gesetzesentwurf verärgert Gründer
Sehr zum Ärger von zahlreichen Jungunternehmern, die das Thema bereits intensiv auf Internetplattformen wie der „Austria Startup Pinnwall“ auf Facebook diskutieren. „Die GmbH light ist damit praktisch nicht mehr verwendbar. Einem Kunden ein Angebot mit dem Zusatz gründungsprivilegiert im Firmenwortlaut schicken? Undenkbar“, schreibt ein Gründer auf Nachfrage. Neben dem „schädigenden Namenszusatz“ stört man sich besonders über ein kleines Detail im neuen Zusatz – der Buchstabe „ü“ könnte besonders für international agierende Unternehmen lästig werden.
„Entwurf unfassbar“
Am 1. Juli 2013 trat die neue GmbH light in Kraft. Das notwendige Mindeststammkapital für Unternehmensgründungen wurde von 35.000 Euro auf 10.000 Euro verringert. Das Ziel: Bessere Bedingungen für Startup-Gründer. Dadurch verringerte sich für Gmbh light-Gründer die Mindestkörperschaftssteuer. Die ist mit fünf Prozent an die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals geknüpft. Bei einer Verringerung des Mindeststammkapitals bedeutete das eine Verringerung von bisher 1750 Euro auf 500 Euro. Verbesserungen, die für viele mit der neuen Änderung wertlos geworden sind. „Ich bin ja einfach nur froh, dass man als Gründer heute die Freiheit hat, im Ausland zu gründen“, schreibt einer. Für einen anderen User ist der neue Entwurf schlicht „unfassbar“.