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Schon gewusst

Förderung für E-Ladestationen – Registrierung bis 31.März möglich.

11. Januar 2022

FÖRDERUNG FÜR E-LADESTATIONEN, REGISTRIEREN BIS 31.3. Nicht nur für Betriebe!
11.01.

Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert den Ankauf und die Einrichtung von E-Ladestationen(Standsäulen oder Wallbox) für den betrieblichen Einsatz.

Bis zum 31.3. 2022 kann man sich registrieren, danach muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag eingebracht werden. WICHTIG: Die Rechnung darf bei der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein. Hier die wichtigsten Facts dazu.

WER KANN ANSUCHEN:

Betriebe, Vereine, konfessionelle Vereinigungen, öffentliche Gebietskörperschaften, unternehmerisch tätige Organisationen.

Was wird gefördert:

Die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

Zusatzinfo: Die Ladestationen können öffentlich zugänglich wie auch nicht öffentlich zugänglich sein.

Mehr Information zu der Förderung unter www.umweltfoerderung.at

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Redaktion
SWW
Erschienen
11.1.2022
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