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36Ein Businessmeeting in Italien, ein Projektteam aus Polen oder die neue Softwareentwicklerin aus Indien %u2013 klingt nach internationalem Arbeitsalltag. Doch was viele Unternehmen untersch%u00e4tzen: Wer Grenzen %u00fcberschreitet, betritt juristisches Neuland. Silvia Siebenstich und Ewald Oberhammer, Experten f%u00fcr Business und Corporate Migration bei der Kanzlei Oberhammer, r%u00e4umen mit den gef%u00e4hrlichsten Irrt%u00fcmern auf.%u0009 Text%u0009 Zofia Wegrzecka%u0009 Foto%u0009 Katarina LindbichlerRegelungen, die vor jedem Arbeitseinsatz abgekl%u00e4rt werden m%u00fcssen. Wer hier falsch liegt, kann rasch als Unternehmen bestraft und allenfalls auch f%u00fcr einen Zeitraum von einem Jahr f%u00fcr weitere Besch%u00e4ftigungsbewilligungserteilungen nach dem AusIBG gesperrt werden. #3 %u201eUnsere Software macht das schon.%u201c Digitale Tools k%u00f6nnen helfen %u2013 etwa bei Mindestlohnberechnungen oder Dokumentenbereithaltungsverpflichtungen. Aber selbst eine solche Legal-TechPlattform wie die von Oberhammer entwickelte Software COMIC, die auf jahrelanger Erfahrung im internationalen Personaltransfer basiert, braucht aktives menschliches Eingreifen. Wie Oberhammer treffend sagt: %u201eEin Staubsauger, der im Keller steht, macht den Boden nicht sauber.%u201c Ohne Kontrolle und Instandhaltung durch das Unternehmen bleibt selbst die beste Software wirkungslos. Digitalisierung unterst%u00fctzt, entbindet aber nicht von Verantwortung.#4%u201eWir haben das schon %u00f6fter gemacht %u2013 da passiert nichts.%u201c Verlassen auf Gewohnheit ist riskant. Ein Aufenthaltstitel l%u00e4uft ab, ein Formular fehlt %u2013 schon drohen hohe Strafen. %u201eEs braucht regelm%u00e4%u00dfige Kontrollen. Viele Unternehmen merken erst im Nachhinein, dass etwas abgelaufen ist%u201c. Wer rechtzeitig pr%u00fcft, spart %u00c4rger %u2013 und Geld. Um auf der sicheren Seite zu bleiben, r%u00e4t Oberhammer, in jedem Fall einen Rightto-Work-Check durchzuf%u00fchren %u2013 eine %u00dcberpr%u00fcfung, ob eine Person alle notwendigen Dokumente hat, um legal im Unternehmen zu arbeiten oder anwesend zu sein._(Nicht ganz) grenzenloses ArbeitenSobald ich die Grenze aus Arbeitsgr%u00fcnden %u00fcberschreite, sind rechtliche Vorgaben zu befolgen. Silvia SiebenstichPartnerin & Rechtsanw%u00e4ltin, Oberhammer Rechtsanw%u00e4lte #1 %u201eIst doch blo%u00df ein kurzes Meeting.%u201c Kurz hei%u00dft nicht unkompliziert %u2013 berufliche Auslandsaufenthalte sind ab der ersten Minute reglementiert. Und das wissen die wenigsten. %u201eSobald ich aus beruflichen Gr%u00fcnden eine Grenze %u00fcberschreite, braucht es ein amtliches Dokument daf%u00fcr %u2013 sei es eine Entsendemeldung, ein Sozialversicherungsnachweis oder sogar Lohnunterlagen%u201c, erkl%u00e4rt Rechtsanwalt Ewald Oberhammer. Selbst bei kurzen Besprechungen sind Vorschriften einzuhalten. Es gibt kein %u201eNichts-tun-m%u00fcssen%u201c-Szenario. %u201eSobald ich die Grenze aus Arbeitsgr%u00fcnden %u00fcberschreite, sind rechtliche Vorgaben zu befolgen.%u201c best%u00e4tigt auch Oberhammer-Rechtsanw%u00e4ltin Silvia Siebenstich. #2 %u201eDer Aufenthaltstitel hei%u00dft EU %u2013 das passt schon.%u201c Ein %u201eDaueraufenthalt EU%u201c bedeutet nicht, dass eine Person %u00fcberall in der EU arbeiten darf. %u201eViele Unternehmen verwechseln das mit einer Art europ%u00e4ischer Greencard %u2013 die gibt es aber nicht%u201c, warnt Silvia Siebenstich. Auch innerhalb der EU gelten nationale Unwissenheit sch%u00fctzt vor Strafe nicht. Ewald OberhammerPartner & Rechtsanwalt, Oberhammer Rechtsanw%u00e4lte Experten in Business und Corporate Migration Ob Fachkraft, Investor oder global agierendes Unternehmen %u2013 wenn es um Aufenthalt und Erwerbst%u00e4tigkeit in %u00d6sterreich geht, schafft Oberhammer Rechtsanw%u00e4lte Orientierung.Mit fundierter fachlicher und technischer Expertise im Fremdenrecht begleitet die Kanzlei durch komplexe Verfahren und rechtliche Rahmenbedingungen.