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                                    75Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschl%u00fcssen und Verordnungen des ober%u00f6sterreichischen Landtages sowie des %u00f6sterreichischen Nationalrates.O%u00f6. Nah- und RegionalverkehrsFinanzierungsverordnung 2025 LGBl. Nr. 10/2025 vom 30.01.2025Verordnung_mit der die finanziellen Beteiligungen der Gemeinden an den verbundbedingten Leistungen und an den Kosten f%u00fcr zus%u00e4tzliche Buslinien in den jeweiligen Regionen festgesetzt werden. Die neue Regelung ersetzt die bisherige Finanzierungsverordnung aus dem Jahr 2024 und soll eine effiziente Verteilung der Kosten sicherstellen. Damit wird der Nahverkehr in Ober%u00f6sterreich weiter gest%u00e4rkt und ausgebaut, um eine nachhaltige und bedarfsgerechte Mobilit%u00e4t zu gew%u00e4hrleisten.Landesgesetz, mit dem das O%u00f6. Raumordnungsgesetz 1994 & die O%u00f6. Bauordnung 1994 ge%u00e4ndert werden LGBl. I Nr. 14/2025 vom 13.02.2025 Landesgesetz_mit dem neue Regelungen zur Raum- und Bauordnung in Ober%u00f6sterreich in Kraft treten. Ziel ist eine flexiblere Widmung von Fl%u00e4chen und eine Vereinfachung baurechtlicher Verfahren. Neu ist die M%u00f6glichkeit, an Bauland angrenzende Gr%u00fcnlandfl%u00e4chen unter bestimmten Bedingungen umzuwidmen. Voraussetzung ist, dass dort bereits ein Geb%u00e4ude besteht und eine Ausgleichszahlung an die Gemeinde erfolgt. In der Bauordnung werden Mindestma%u00dfe reduziert und Nachbarschaftszustimmungen erleichtert. Diese Reformen sollen Bauprojekte beschleunigen und zugleich die Interessen von Gemeinden und Umwelt wahren.%u00c4nderung der Blutspenderverordnung BGBl. II Nr. 30/2025 vom 28.02.2025 Verordnung_die neue Regelungen f%u00fcr Blutspenden in %u00d6sterreich festlegt, um die Sicherheit der Spendenden zu erh%u00f6hen und Diskriminierung auszuschlie%u00dfen. M%u00e4nner d%u00fcrfen pro Jahr maximal zwei Liter Blut spenden, Frauen 1,5 Liter. Damit sollen Eisenmangel und gesundheitliche Risiken reduziert werden. Zudem werden Menschen, die in Malariagebieten waren, nicht mehr dauerhaft ausgeschlossen, sondern k%u00f6nnen nach negativen Tests wieder spenden. Erstmals werden auch klare Vorgaben f%u00fcr diverse und intergeschlechtliche Personen festgelegt. Grunds%u00e4tzlich gelten f%u00fcr sie die Regelungen f%u00fcr Frauen, sofern nicht medizinische Werte eine Einstufung nach den M%u00e4nner-Richtlinien erlauben.GesundheitstelematikAnpassungsverordnung 2025 BGBl. II Nr. 11/2025 vom 28.01.2025 Verordnung_um Patientinnen und Patienten einen einfacheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten zu erm%u00f6glichen. Ab Juli 2025 sind niedergelassene %u00c4rztinnen und %u00c4rzte verpflichtet, Labor- und Radiologiebefunde sowie zugeh%u00f6rige R%u00f6ntgen-, MRT- und CT-Bilder in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA zu speichern. Ab 2026 gilt diese Regelung auch f%u00fcr Krankenanstalten. Sp%u00e4testens bis 2030 m%u00fcssen alle fach%u00e4rztlichen Befunde digital abrufbar sein. Mit der neuen Speicherverpflichtung soll ELGA als Gesundheitsportal f%u00fcr alle Menschen in %u00d6sterreich ausgebaut werden. Patientinnen und Patienten profitieren von einem besseren Zugriff auf ihre medizinischen Befunde, wodurch sich die Kommunikation zwischen %u00c4rztinnen und %u00c4rzten verbessert und Fehldiagnosen reduziert werden._Was gibt's NEUES?DurchGESETZt & durchzusetzenHier geht%u00b4s zu den Gesetzesbeschl%u00fcssen des Bundes.Hier geht%u00b4s zu den Beschl%u00fcssen des O%u00f6. Landtags.Text David BauerFoto Gettyimages / deepblue4youQuelle mit Unterst%u00fctzung des Landes O%u00d6;Beschl%u00fcsse des O%u00f6. Landtags: land-oberoesterreich.gv.at; Gesetzesbeschl%u00fcsse des Bundes: parlament.gv.at
                                
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