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 Kriterien für den sozialen Wohnbau
Schon gewusst

Kriterien für den sozialen Wohnbau

1. Dezember 2014

Kriterien für den sozialen Wohnbau

Bereits im April dieses Jahres stellte Haimbuchner ein Regelwerk mit Vorgaben für den sozialen Wohnbau vor. Darin sind 32 Pflichtvorgaben enthalten, an die sich Wohnbauträger bei der Errichtung von Gebäuden halten müssen. Andernfalls fällt die Förderung. Neben dem Ausstattungskatalog umfasst das Dokument auch Parameter für die Wirtschaftlichkeit.

Haimbuchner stieß mit seinen Standards auf starken Gegenwind – etwa vonseiten der Architekten oder Baustoffhersteller. Man bekrittelte, der Katalog sei ein „Angriff auf die Qualität des sozialen Wohnbaus“. Zudem seien „andere Blickwinkel nicht zugelassen worden“.

Jetzt hat Haimbuchner die finale Version präsentiert. Es habe zwischenzeitlich viele Gespräche mit den Interessensvertretern gegeben – einige Vorgaben sind geändert worden. Die Reaktionen auf das Paket im April bezeichnet er als Panikmache, die nicht aus Oberösterreich gekommen sei: „Vieles im Dokument wurde falsch interpretiert. Das Paket ist eine Ergänzung zu den bestehenden Verordnungen.“

Herwig Pernsteiner von der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft ISG bekennt sich zum Katalog: „Für uns ist es ein annehmbares Paket und wir handeln auch danach“. Ihm ist aber bewusst, dass aus der Praxis noch Adaptierungsbedarf kommen könnte.

Auch Frank Schneider, Vorstandsdirektor der Wohnbaugenossenschaft LAWOG, spricht sich für das Paket aus: „Über die Leistbarkeit für den Mieter hinaus, geht es darum, die Aufwände für Bauvorhaben möglichst gering zu halten. Wir sind guten Mutes, dass wir unsere Wohnbauprogramme für 2015 abarbeiten können.“

Auf die Frage, wie dringend notwendig so ein Standardausstattungskatalog gewesen sei, meint Haimbuchner: „Aufgrund der Vorgaben wird es leichter sein, Ausreißer wie unbegründete durchgehende Verglasungen oder sechs Meter breite Laubengänge zu verhindern. Außerdem müssen die Limitsätze für den Wohnbau nicht jedes Jahr erhöht werden“. Einmal mehr betont er, dass sowohl der Ausstattungskatalog als auch die Parameter als lebendiges Dokument zu verstehen seien. Es könne ergänzt, präzisiert oder verändert werden, falls es sich in der Praxis als untauglich erweisen sollte. Grundsätzlich gelte aber das vorliegende Papier.



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Redaktion
Doris Lumesberger
Fotos
Thinkstock
Erschienen
1.12.2014
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