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 „Papamonat“ für Privatwirtschaft?
Schon gewusst

„Papamonat“ für Privatwirtschaft?

27. Juni 2013

„Papamonat“ für Privatwirtschaft?

Die Arbeiterkammer fordert, den Papamonat auch in der Privatwirtschaft einzuführen. Dabei haben Väter Anspruch auf maximal vier Wochen „Urlaub“ in den beiden Monaten nach der Geburt des Kindes. Das Modell sei kostenneutral – da man nur einen Monat des Kindergeldbezugs „nach vorne ziehen“ müsse. So könne der Vater parallel zum Wochengeld der Mutter schon einen Monat lang das Kindergeld beziehen.

Von Väterkarenzen würden nicht nur Familien profitieren, sondern auch die Betriebe. „Karenzväter kehren meist motiviert und gestärkt mit sozialen Kompetenzen zurück in den Beruf und sind häufig auch loyalere Mitarbeiter“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

Einkommensunterschied als Bedenken

Ein Grund, warum meist die Mutter in Karenz geht, ist der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. Viele Familien würden es sich nicht leisten wollen, auf das Einkommen des Mannes zu verzichten. Mit dem einkommensabhängigen Kindergeldbetreuungsmodell für Männer gibt es allerdings die Möglichkeit, zwei Monate lang 80 Prozent ihres Einkommens zu bekommen. Männer würden auch oft befürchten, von ihrem Arbeitgeber gekündigt zu werden, wenn sie in Karenz gehen. „Väter haben aber das Recht dazu. Für sie gelten die gleichen Diskrimierungsverbote wie für Frauen“, sagt Kalliauer.



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Redaktion
Valentin Lischka
Erschienen
27.6.2013
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