Betrifft der Ukraine-Krieg die Bilanz heimischer Betriebe?
#1 Abschlüsse mit Stichtag bis zum 23. Februar 2022
Während kein direkter Einfluss auf den Bilanzgewinn vorliegt, kann es im Sinne der Kapitalerhaltung zu einer Ausschu?ttungsbegrenzung kommen. Dadurch würden sich nach dem Abschlussstichtag zusätzliche Berichtspflichten für den Anhang und Lagebericht ergeben, so der Experte.
#2 Abschlüsse mit Stichtag bis nach dem 23. Februar 2022
Der Experte warnt davor, dass Kursschwankungen fremder Währungen sich auf Aktiva und Passiva auswirken. Der russische Überfall auf die Ukraine habe zu einem massiven Absturz des russischen und belarussischen (Rubels sowie der ukrainischen Währung gefu?hrt. Außerdem legt er nahe, dass neben einer neuerlichen Überpru?fung der Fortfu?hrungsfähigkeit des Unternehmens eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes für Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erforderlich sein kann. In der Praxis beobachte man vor allem einen Bedarf von außerplanmäßigen Abschreibungen.
#3 Auswirkungen auf Konzernabschlüsse
Für Konzerne kommen zusätzliche Auswirkungen hinzu, die es zu berücksichtigen gilt. Etwa, dass österreichische Mutterunternehmen eines Teilkonzerns, die in einen übergeordneten Konzernabschluss einbezogen werden, von der Pflicht zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses befreit sind. Tochterunternehmen müsse man ausnahmsweise nicht mittels Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbeziehen, wenn die erforderlichen Informationen nur mit unverhältnismäßigen Verzögerungen oder hohen Kosten erhalten werden können. Der Ukraine-Krieg könne schließlich auch die Kontroll- oder Zugriffsrechte auf ein Tochterunternehmen einschränken oder aufheben.
Abschließend empfiehlt der Experte: „Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs können sich vielschichtig auf die Berichterstattungspflichten von Unternehmen auswirken. Wir raten allen Unternehmer:innen, sich mit den Auswirkungen auf die Rechnungslegung rechtzeitig auseinanderzusetzen.“
Der russische Angriffskrieg findet in vielen Fällen Eingang in die Bilanzen österreichischer Firmen, selbst wenn diese vor Kriegsausbruch keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Russland unterhielten.“
Karl Stu?ckler, Bilanzrechtsexperte, BDO Austria