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                                    71Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschl%u00fcssen und Verordnungen des ober%u00f6sterreichischen Landtages und des %u00f6sterreichischen Nationalrates.O%u00f6. Gemeindefinanzzuweisungsgesetz 2025Landesgesetz_das eine einmalige finanzielle Unterst%u00fctzung der ober%u00f6sterreichischen Gemeinden durch das Land regelt, um die finanzielle Situation der Gemeinden zu verbessern und ihnen Spielraum f%u00fcr Investitionen in lokale Projekte zu geben:%u2022 Einmalige Schl%u00fcsselzuweisung von 50 Millionen Euro an die Gemeinden im Jahr 2025%u2022 Entscheidung %u00fcber konkrete Verwendung liegt beim jeweiligen Gemeinderat%u2022 Ziel: Unterst%u00fctzung der Gemeinden angesichts multipler Krisen und finanzieller Herausforderungen%u2022 Zus%u00e4tzliche Unterst%u00fctzung: 28 Millionen Euro vom Bund f%u00fcr Investitionen in 2025 (insgesamt 149 Millionen Euro Bundesf%u00f6rderung f%u00fcr 2025-2028)O%u00f6. Tiermaterialienverordnung 2025 LGBl. Nr. 45/2025 vom 04.06.2025 Verordnung_die darauf abzielt, ein fl%u00e4chendeckendes System zur ordnungsgem%u00e4%u00dfen Entsorgung tierischer Nebenprodukte in Ober%u00f6sterreich sicherzustellen und die Finanzierung dieses Systems zu regeln:%u2022 Definition und Handhabung tierischer Nebenprodukte, insbesondere Falltiere%u2022 Meldepflichten f%u00fcr Erzeuger und Verwahrer von tierischen Nebenprodukten%u2022 Pflichten der Gemeinden zur Einrichtung von Sammelstellen%u2022 Aufgaben und Pflichten des Betreibers zur Abholung und Beseitigung%u2022 Festlegung von Entgelten und Beitr%u00e4genBudgetsanierungsma%u00dfnahmengesetz 2025 Teil II BGBl. I Nr. 20/2025 vom 30.05.2025 Bundesgesetz_das durch verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anpassungen zur Budgetsanierung in %u00d6sterreich beitragen soll: %u2022 Erh%u00f6hung der Sozialversicherungs-R%u00fcckerstattung: Maximalbetrag steigt auf 710 Euro ab 2025%u2022 Anhebung der Zwischensteuer f%u00fcr Privatstiftungen: von 23 auf 27,5 % ab 2026%u2022 Anpassung des Stiftungseingangssteuer%u00e4quivalents: von 2,5 auf 3,5 % ab 2026%u2022 Valorisierung der Bundesgeb%u00fchren und Konsulargeb%u00fchren: Anpassung an Inflation%u2022 %u00c4nderungen im Sozialversicherungsrecht: Erh%u00f6hung des Krankenversicherungsbeitrags f%u00fcr Pensionisten von 5,1 auf 6 % ab 1. Juni 2025 sowie keine Erh%u00f6hung der Rezeptgeb%u00fchr 2026%u00c4nderung des Bundesgesetzes %u00fcber den %u00d6sterreichischen Rundfunk BGBl. I Nr. 16/2025 vom 17.04.2025 Bundesgesetz_das die Zusammensetzung und Bestellung der Gremien des ORF %u00e4ndert, um diese breiter und repr%u00e4sentativer zu besetzen sowie das Auswahlverfahren transparenter zu gestalten.1. Neuordnung des Stiftungsrats:%u2022 35 Mitglieder insgesamt%u2022 6 von Bundesregierung unter Ber%u00fccksichtigung der Parteist%u00e4rke%u2022 9 von L%u00e4ndern%u2022 6 von Bundesregierung nach %u00f6ffentlicher Ausschreibung%u2022 9 vom Publikumsrat %u2022 5 vom Zentralbetriebsrat2. Neuordnung des Publikumsrats:%u2022 30 Mitglieder insgesamt%u2022 16 von verschiedenen Organisationen%u2022 14 von Bundesregierung nach Dreiervorschl%u00e4gen repr%u00e4sentativer Organisationen3. detaillierte Vorgaben f%u00fcr Qualifikation und Auswahlverfahren der Mitglieder4. neue Funktionsperiode ab 17. Juni 2025_Was gibt's NEUES?DurchGESETZt & durchzusetzenHier geht%u00b4s zu den Gesetzesbeschl%u00fcssen des Bundes.Hier geht%u00b4s zu den Beschl%u00fcssen des O%u00f6. Landtags.Text David BauerFoto%u0009 Gettyimages / ARMMY PICCA%u0009Quelle%u0009 mit Unterst%u00fctzung des Landes O%u00d6;Beschl%u00fcsse des O%u00f6. Landtags:land-oberoesterreich.gv.at;Gesetzesbeschl%u00fcsse des Bundes:parlament.gv.at
                                
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