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OFFENLEGUNGS- UND ABFUHRVERPFLICHTUNGEN.
ÜBERBLICK FÜR UNTERNEHMER:INNEN
AUF DER
SICHEREN SEITE WE SEARCH
FOR GREATNESS.
Das Abgabenrecht konfrontiert Unterneh-
mer:innen mit vielen Offenlegungs- und Ab-
fuhrpflichten, deren Nichteinhaltung streng
bestraft wird. Besonders folgende laufende
Verpflichtungen sind zu beachten:
UMSATZSTEUER ELEKTRIZITÄTSABGABE
Als Selbstbemessungsabgabe ist die USt von dem:der Unternehmer:in Die Elektrizitätsabgabe fällt auf Lieferungen und Eigenverbrauch (etwa von
monatlich selbst zu berechnen und zum 15. des zweitfolgenden Monats selbst erzeugtem Strom) an. Der Eigenverbrauch von aus erneuerbaren
abzuführen sowie die USt-Voranmeldung einzureichen. Die USt-Jahres- Energieträgern erzeugtem Strom ist seit 1.7.2022 steuerfrei. Die Abgabe ist
erklärung ist Ende Juni des Folgejahrs fällig. Ausgenommen sind Kleinunter- selbst zu berechnen und zum 15. des zweitfolgenden Monats abzuführen.
nehmer:innen (Jahresumsatz < EUR 35.000); ihnen steht aber auch kein Die Jahreserklärung ist bis 31.3. des Folgejahrs fällig.
Vorsteuerabzug zu.
KAMMERUMLAGEN
BESCHÄFTIGUNG VON ARBEITNEHMER:INNEN Mitglieder der WKO müssen bis zum 15. des Folgemonats den Zuschlag
Wer Arbeitnehmer:innen beschäftigt, muss die Lohnsteuer einbehalten zum Dienstgeber:innenbeitrag und bis zum 15. des zweiten Monats im
und gemeinsam mit dem Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenaus- Quartal die Kammerumlage 1 selbst berechnen und abführen.
gleichsfonds zum 15. des Folgemonats abführen. Der Jahreslohnzettel
ist bis Ende Februar des Folgejahrs beim Finanzamt einzureichen. Zusätz- REGISTER DER WIRTSCHAFTLICHEN EIGENTÜMER:INNEN
lich muss monatlich die Kommunalsteuer an jene Gemeinde entrichtet Das Register soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern.
werden, in der die Betriebsstätte liegt. Die Kommunalsteuererklärung ist Gesellschaften müssen jährlich ihre „wirtschaftlichen Eigentümer:innen“
zum 31.3. des Folgejahrs fällig. feststellen und an das Register melden.
SOZIALVERSICHERUNG ERTRAGSTEUERN
Erwerbstätige sind zwingend von der Pflichtversicherung erfasst. Für Arbeit- Auf ESt und KöSt sind zum 15. des zweiten Monats im Quartal Voraus-
nehmer:innen muss der:die Arbeitgeber:in die Beiträge spätestens am zahlungen zu entrichten. Die Jahressteuererklärungen sind bis Ende Juni
15. des auf den Beitragszeitraum folgenden Kalendermonats an die ÖGK des Folgejahrs fällig. Erfolgt die Abgabenfestsetzung später, kann das
abführen. Für geringfügig Beschäftigte muss er am 15.1. die Dienstge- Finanzamt ab Oktober des Folgejahrs Anspruchszinsen einheben bzw.
ber:innenabgabe für das abgelaufene Kalenderjahr bezahlen. Selbständigen gutschreiben.
werden die Beiträge vierteljährlich vorgeschrieben und müssen bis zum
Ende des zweiten Monats des Quartals abgeführt werden.
Grundsätzlich richten sich alle Offenlegungs- und Abfuhrpflichten nach der
individuellen Situation des Unternehmens und sollten gründlich geprüft werden,
um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wir beraten Sie gerne!
BDO Oberösterreich GmbH Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft
Techbase – Wolfgang-Pauli-Straße 2a, 4020 Linz
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