Page 23 - DIE MACHER_2022_1
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VERPFLICHTENDE

       NACHHALTIGKEITS-

       BERICHTERSTATTUNG

       FÜR UNTERNEHMEN


       Ein Überblick, welche Informationen ab
       wann bereitgestellt werden müssen und wie                            WE SEARCH
       Greenwashing vorgebeugt werden soll.                                 FOR GREATNESS.


       Mit der geplanten Neuregelung der Europäischen     dass die firmeninternen Entscheidungsträ-
       Union, der Corporate Sustainability Reporting    ger:innen (Verwaltungs-, Geschäftsführungs-
       Directive, wird der Kreis der Unternehmen, die    und Aufsichtsorgane) verstärkt in den Prozess
       einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen,    der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebun-
       deutlich erweitert und die geforderten Inhalte    den werden sollen und ihre spezifische Rolle in
       werden konkretisiert: In Zukunft sind alle als    diesem Prozess Teil des Berichts ist. Ebenso neu
      „groß“ einzustufenden Unternehmen verpflichtet,    ist die verpflichtende externe Prüfung dieser
       Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentli-   nichtfinanziellen Berichterstattung.
       chen. In Österreich trifft das auf ca. 2.000 Unter-
       nehmen zu. Die EU-Regelung soll mit Dezember   GREENWASHING VORBEUGEN    SIE HABEN FRAGEN?
       2022 in nationales Recht umgesetzt werden und    Der Gefahr des Greenwashings wird durch meh-   Melden Sie sich gerne zu unseren
       greift somit für Berichtsjahre beginnend am   rere Maßnahmen entgegengewirkt. Eine Risiko-    Veranstaltungen an!
       oder nach dem 1.1.2023.              und Auswirkungsanalyse stellt sicher, dass sowohl
                                            derzeitige als auch zukünftige positive und ne-   Nachhaltigkeit im Jahresabschluss
       FOLGEN FÜR UNTERNEHMEN               gative Abweichungen von Soll-Zuständen in den    Webinar: 7.4.2022, 9:00–10:30 Uhr
       Gerade auf Unternehmen, die bislang noch nicht    Bericht aufgenommen werden und es nicht   Live in Linz: 24.5.2022, 8:30–10:30 Uhr
       zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflich-   möglich ist, ausschließlich positive Aspekte zu
       tet waren, kommt ein erheblicher Zeitaufwand    veröffentlichen. Die Erstellung sog. Wesentlich-  Warum sich eine Teilnahme auszahlt:
       zu. Denn für die Erstellung des Berichts sind    keitsmatrizen inkludiert Themen wie Umwelt-,   X  Finden Sie heraus, ob die Berichtspflicht für
       zahlreiche Informationen nötig, die im bisherigen     Sozial-, Arbeitnehmer:innen-, Menschenrechts-    Ihr Unternehmen greift
       Geschäftsalltag kaum erhoben und strukturiert   sowie Korruptions- und Bestechungsbelange und    X  Stecken Sie Ihren Handlungsbedarf genau ab
       wurden. D.h. Prozesse zu Sammlung und Aufbe-   bildet den thematischen Rahmen für die Bericht-   X  Gewinnen Sie einen Vorsprung, indem
       reitung der relevanten Daten sollten möglichst   erstattung. Außerdem beugen geplante verpflicht-   Sie frühzeitig die notwendige Datengrund-
       zeitnah eingerichtet werden.         ende Standards (European Sustainability Repor-  lage für Ihr Unternehmen sichern
         In der Praxis beobachten wir häufig, dass nur    ting Standards) Greenwashing vor und sichern   X  Lernen Sie, welche Schritte für Ihre zukünf-
       bedingt Bewusstsein für die Tatsache vorhanden   gleichzeitig Transparenz und Vergleichbarkeit.  tige Berichtscompliance notwendig sind.
       ist, dass die Zeit drängt. Der Reportingaufwand
       ist keinesfalls zu unterschätzen! Wir raten allen    STRAFEN             Die Teilnahme ist kostenlos.
       Unternehmer:innen, sich zeitnah damit ausein-   Im EU-Richtlinienvorschlag sind keine Strafen für     Anmeldung unter bdo.at/events.
       anderzusetzen und die „Fitness“ ihrer Gesell-  nicht nachhaltiges Verhalten vorgesehen und
       schaft bezüglich der derzeit bekannten Anforde-  aufgrund des bisherigen Kurses der österreich-   Weitere Informationen unter:  digital.bdo.at/nfr
       rungskriterien zu überprüfen.        ischen Gesetzgebung sind keine darüberhinaus-
                                            gehenden nationalen Regelungen zu erwarten. Al-   Sanela Terko ist Mitglied des
       VERPFLICHTENDE INHALTE               lerdings können sich sehr wohl Straftatbestände   EU-Gremiums der Accountancy
       Aktuell sind drei thematische Säulen vorgesehen:    durch eine potenzielle Verletzung der grundsätzli-   Europe, das derzeit die European
       Umwelt, Soziales und Governance. Konkret   chen Berichterstattungs- bzw. Sorgfaltspflichten    Sustainability Reporting Stan-
       reichen die geforderten Inhalte vom Beitrag des   ergeben. Nicht zu unterschätzen ist ein möglicher     dards erarbeitet.
       Unternehmens zu Klimaschutz und Erhaltung   Imageschaden für Unternehmen, die ihre Bestre-
       der Biodiversität über Angaben zur Wertschöp-  bungen in Sachen Nachhaltigkeit nicht transpa-   Matthias Hrinkow verfasst aktuell
       fungskette bis hin zu Informationen über die    rent darstellen und belegen können. Glaubwür-   seine Dissertation am Institut für
       Wahrung von Chancengleichheit sowie Achtung   dige und authentische Anstrengungen auf diesem     Revisions-, Treuhand- und Rech-
       von Menschenrechten und Grundfreiheiten   Gebiet entwickeln sich daher für Unternehmen   nungswesen der Wirtschaftsuni-
       innerhalb der Unternehmenskultur. Neu ist auch,    international von der Kür zur Pflicht.   versität Wien.




       BDO Oberösterreich GmbH
       Wirtschaftsprüfungs- und
       Steuerberatungsgesellschaft            Sanela                        Matthias
       Mit zwei Standorten in Linz vertreten:    Terko                      Hrinkow
       Reuchlinstraße 6/ Honauerstraße 4      Director                      Associate
       +43 5 70 375 - 4200                    sanela.terko@bdo.at           matthias.hrinkow@bdo.at
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