Page 23 - DIE MACHER_2022_1
P. 23
VERPFLICHTENDE
NACHHALTIGKEITS-
BERICHTERSTATTUNG
FÜR UNTERNEHMEN
Ein Überblick, welche Informationen ab
wann bereitgestellt werden müssen und wie WE SEARCH
Greenwashing vorgebeugt werden soll. FOR GREATNESS.
Mit der geplanten Neuregelung der Europäischen dass die firmeninternen Entscheidungsträ-
Union, der Corporate Sustainability Reporting ger:innen (Verwaltungs-, Geschäftsführungs-
Directive, wird der Kreis der Unternehmen, die und Aufsichtsorgane) verstärkt in den Prozess
einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen, der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebun-
deutlich erweitert und die geforderten Inhalte den werden sollen und ihre spezifische Rolle in
werden konkretisiert: In Zukunft sind alle als diesem Prozess Teil des Berichts ist. Ebenso neu
„groß“ einzustufenden Unternehmen verpflichtet, ist die verpflichtende externe Prüfung dieser
Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentli- nichtfinanziellen Berichterstattung.
chen. In Österreich trifft das auf ca. 2.000 Unter-
nehmen zu. Die EU-Regelung soll mit Dezember GREENWASHING VORBEUGEN SIE HABEN FRAGEN?
2022 in nationales Recht umgesetzt werden und Der Gefahr des Greenwashings wird durch meh- Melden Sie sich gerne zu unseren
greift somit für Berichtsjahre beginnend am rere Maßnahmen entgegengewirkt. Eine Risiko- Veranstaltungen an!
oder nach dem 1.1.2023. und Auswirkungsanalyse stellt sicher, dass sowohl
derzeitige als auch zukünftige positive und ne- Nachhaltigkeit im Jahresabschluss
FOLGEN FÜR UNTERNEHMEN gative Abweichungen von Soll-Zuständen in den Webinar: 7.4.2022, 9:00–10:30 Uhr
Gerade auf Unternehmen, die bislang noch nicht Bericht aufgenommen werden und es nicht Live in Linz: 24.5.2022, 8:30–10:30 Uhr
zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflich- möglich ist, ausschließlich positive Aspekte zu
tet waren, kommt ein erheblicher Zeitaufwand veröffentlichen. Die Erstellung sog. Wesentlich- Warum sich eine Teilnahme auszahlt:
zu. Denn für die Erstellung des Berichts sind keitsmatrizen inkludiert Themen wie Umwelt-, X Finden Sie heraus, ob die Berichtspflicht für
zahlreiche Informationen nötig, die im bisherigen Sozial-, Arbeitnehmer:innen-, Menschenrechts- Ihr Unternehmen greift
Geschäftsalltag kaum erhoben und strukturiert sowie Korruptions- und Bestechungsbelange und X Stecken Sie Ihren Handlungsbedarf genau ab
wurden. D.h. Prozesse zu Sammlung und Aufbe- bildet den thematischen Rahmen für die Bericht- X Gewinnen Sie einen Vorsprung, indem
reitung der relevanten Daten sollten möglichst erstattung. Außerdem beugen geplante verpflicht- Sie frühzeitig die notwendige Datengrund-
zeitnah eingerichtet werden. ende Standards (European Sustainability Repor- lage für Ihr Unternehmen sichern
In der Praxis beobachten wir häufig, dass nur ting Standards) Greenwashing vor und sichern X Lernen Sie, welche Schritte für Ihre zukünf-
bedingt Bewusstsein für die Tatsache vorhanden gleichzeitig Transparenz und Vergleichbarkeit. tige Berichtscompliance notwendig sind.
ist, dass die Zeit drängt. Der Reportingaufwand
ist keinesfalls zu unterschätzen! Wir raten allen STRAFEN Die Teilnahme ist kostenlos.
Unternehmer:innen, sich zeitnah damit ausein- Im EU-Richtlinienvorschlag sind keine Strafen für Anmeldung unter bdo.at/events.
anderzusetzen und die „Fitness“ ihrer Gesell- nicht nachhaltiges Verhalten vorgesehen und
schaft bezüglich der derzeit bekannten Anforde- aufgrund des bisherigen Kurses der österreich- Weitere Informationen unter: digital.bdo.at/nfr
rungskriterien zu überprüfen. ischen Gesetzgebung sind keine darüberhinaus-
gehenden nationalen Regelungen zu erwarten. Al- Sanela Terko ist Mitglied des
VERPFLICHTENDE INHALTE lerdings können sich sehr wohl Straftatbestände EU-Gremiums der Accountancy
Aktuell sind drei thematische Säulen vorgesehen: durch eine potenzielle Verletzung der grundsätzli- Europe, das derzeit die European
Umwelt, Soziales und Governance. Konkret chen Berichterstattungs- bzw. Sorgfaltspflichten Sustainability Reporting Stan-
reichen die geforderten Inhalte vom Beitrag des ergeben. Nicht zu unterschätzen ist ein möglicher dards erarbeitet.
Unternehmens zu Klimaschutz und Erhaltung Imageschaden für Unternehmen, die ihre Bestre-
der Biodiversität über Angaben zur Wertschöp- bungen in Sachen Nachhaltigkeit nicht transpa- Matthias Hrinkow verfasst aktuell
fungskette bis hin zu Informationen über die rent darstellen und belegen können. Glaubwür- seine Dissertation am Institut für
Wahrung von Chancengleichheit sowie Achtung dige und authentische Anstrengungen auf diesem Revisions-, Treuhand- und Rech-
von Menschenrechten und Grundfreiheiten Gebiet entwickeln sich daher für Unternehmen nungswesen der Wirtschaftsuni-
innerhalb der Unternehmenskultur. Neu ist auch, international von der Kür zur Pflicht. versität Wien.
BDO Oberösterreich GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft Sanela Matthias
Mit zwei Standorten in Linz vertreten: Terko Hrinkow
Reuchlinstraße 6/ Honauerstraße 4 Director Associate
+43 5 70 375 - 4200 sanela.terko@bdo.at matthias.hrinkow@bdo.at
23