Page 118 - 2017_01_DIEMACHER
P. 118
Medien erstellen gerne Rankings mit den faulsten und fleißigsten
Rednern im Parlament in Wien und im Landhaus in Linz – von
WAS GIBT´S der inhaltlichen Arbeit der Abgeordneten dringt oft nur wenig an die
Öffentlichkeit. Wir durchforsten die letzten Sitzungen und bringen eine
NEUES? Auswahl der Beschlüsse.
GESETZE
Anpassung Finanzierung Laufzeit-
Dienstrecht OÖ KGG verlängerung der
Schulleitung LT OÖ, 2.3.2017 Ökostromförderung
LT OÖ, 2.3.2017 Ausschussbericht_Genehmi- LT OÖ, 26.1.2017
gung einer Mehrjahresverpflich-
Initiativantrag_Resolution Initiativantrag_Resolution
an die Bundesregierung tung OÖ Kreditgarantiegesell- an die Bundesregierung
schaft m.b.H. (KGG)
Zustimmung_ÖVP, FPÖ, Zustimmung_ÖVP, FPÖ,
SPÖ, Grüne Zustimmung_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne
SPÖ, Grüne
Die OÖ Landesregierung soll Die OÖ Landesregierung soll
sich bei der Bundesregierung im Der oberösterreichischen Kredit- sich bei der Bundesregierung im
Rahmen der Verhandlungen zum garantiegesellschaft m.b.H. (KGG) Rahmen der geplanten Novelle
Schulautonomiepaket für eine wird von 2016 bis 2018 ein finan- des Ökostromgesetzes auch
Änderung des Dienstrechts für zieller Rahmen von insgesamt bis für eine Laufzeitverlängerung
Lehrer, insbesondere Direktoren, zu 1,5 Millionen Euro zur Verfü- der Ökostromförderung für
einsetzen. Es soll bessere Mög- gung gestellt. Es geht dabei um Einspeisetarife von Biogasan-
lichkeiten geben, Leiter wieder Bürgschaften für Unternehmen. lagen einsetzen. Bei Nichtver-
abzuberufen. Im Gegenzug dazu Das Land Oberösterreich stellt für längerung der Förderung droht
sollen Direktoren künftig mehr diese Garantien 50 Prozent der vielen Biogansanlagen in OÖ die
verdienen, wenn sie mehrere Finanzierung bereit. Die anderen Schließung. Derzeit sind in OÖ
Schulen leiten. 50 Prozent kommen von der Wirt- circa 70 Biogasanlagen mit einer
schaftskammer beziehungsweise elektrischen Gesamtleistung von
von den Banken. etwa 12.000 kW in Betrieb, etwa
28.000 Haushalte können mit
Strom versorgt werden.
Änderung des
OÖ Jagdgesetzes Lockerung des
LT OÖ, 15.12.2016 Kündigungs- Änderung
Gesetz_OÖ Jagdgesetz- schutzes
Novelle 2016 des Sozialver-
NR, 2.3.2017
Zustimmung_ÖVP, FPÖ, sicherungsgesetzes
SPÖ, Grüne Gesetz_Bundesgesetz, mit dem NR, 2.3.2017
das Arbeitsverfassungsgesetz
Mit der Novelle wurden Dere- geändert wird Gesetz_Sozialversicherungs-
gulierungsmaßnahmen umge- Änderungsgesetz 2017
setzt sowie Klarstellungen und Zustimmung_SPÖ, ÖVP,
Anpassungen vorgenommen, Neos, Team Stronach Zustimmung_SPÖ, ÖVP,
deren Erforderlichkeit sich in der Ab Juli wird der Kündigungs- FPÖ, Grüne, Team Stronach
Vollzugspraxis ergeben haben. schutz für Arbeitslose über Das Änderungsgesetz bringt eine
Änderungen gibt es etwa bei 50, die in den Arbeitsmarkt vorübergehende Senkung der
Wildschäden und beim Entziehen eintreten, gelockert. Die für Lohnnebenkosten für Leihar-
von Jagdkarten: Bei schweren ältere Beschäftigte geltenden beitsfirmen und klare Verjäh-
Verstößen kann die Jagdkarte bis Sonderbestimmungen sollen rungsregeln für den Anspruch
zu sieben Jahre entzogen werden, künftig nicht mehr zum Tragen auf Arbeitslosengeld. Außerdem
ein behördliches Waffenverbot kommen, wenn die Arbeit- werden Adaptierungen im Bau-
führt zum sofortigen Entzug. Ein nehmer zum Zeitpunkt ihrer ern-Sozialversicherungsgesetz
Grundbesitzer, der bei Wildschä- Einstellung bereits älter als 50 zur Vermeidung von Härtefällen
den mehr als das Doppelte der Jahre waren. Der allgemeine in Folge der Neufeststellung der
letztlich vom Gericht zugespro- Kündigungsschutz wird dadurch Einheitswerte bäuerlicher Betrie-
chenen Summe gefordert hat, nicht berührt und auch für ältere be vorgenommen und gesetzliche
muss sich an den Gerichtskosten Arbeitnehmer, die bereits einen Grundlagen für medizinisch-be-
beteiligen. Job haben, ändert sich nichts. rufliche Rehabilitation geschaffen.
mit Unterstützung des Landes Oberösterreich
REDAKTION_SABRINA KAINRAD BESCHLÜSSE DES OÖ. LANDTAGS_www.land-oberoesterreich.gv.at
ILLUSTRATION_THINKSTOCK, ALEXANDRA AUBÖCK GESETZESBESCHLÜSSE DES Ö. PARLAMENTS_www.parlament.gv.at