20 Millionen Euro-Maßnahmenpaket für Corona-Arbeitslose
Zusätzlich zu den Maßnahmen des Bundes hat nun das Land OÖ gemeinsam mit dem AMS, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer das „OÖ. Zukunftsstiftungspaket“ geschmiedet. „Gerade in der Krise ist es jetzt wichtig, arbeitslosen Menschen eine Perspektive zu bieten. Daher investieren wir hier – zusätzlich zum Bund – gemeinsam weitere 20 Millionen Euro zielgerichtet in Arbeit und Beschäftigung“, so Landeshauptmann Thomas Stelzer. Damit werden Menschen in Oberösterreich unterstützt, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben bzw. verlieren. Zielgruppe sind dabei ehemalige Mitarbeiter von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.
„Ich glaube, mit diesem Instrument ist uns ein großer Wurf gelungen, aber einen, den wir hoffentlich nicht so lange brauchen“, so Gerhard Straßer, AMS OÖ-Geschäftsführer. „Ich glaube, da schlagen wir wirklich zwei Fliegen mit einer Klappe“, sind sich WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und AK-Präsident Johann Kalliauer einig. Für Unternehmer bedeutet die Stiftung eine Chance dringend benötigte Fachkräfte zu bekommen. „17.000 offene Stellen sind trotz Krise heute Realität“, so Hummer. Für Arbeitnehmer bietet sie die „Möglichkeit zur Neuorientierung – auch für Beschäftigte in kleineren Betrieben“, führt Kalliauer aus. „So können wir diese in die Bereiche qualifizieren, wo wir sie dringend brauchen„, so Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner.
Zwei Stiftungen
Im Detail besteht das Zukunftsstiftungspaket aus zwei Arbeitsstiftungen: einer Insolvenzstiftung und einer Zielgruppen-Arbeitsstiftung. Die Insolvenzstiftung richtet sich an Arbeitnehmer insolventer KMUs. Die Zielgruppen-Arbeitsstiftung bietet Aus- und Weiterbildung für ehemalige Mitarbeiter von Betrieben, die durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und Personal abbauen mussten. Für beide Stiftungen stehen je 1.000 Plätze zur Verfügung. Grundsätzliche Voraussetzung für den Stiftungseintritt sind der Anspruch auf Arbeitslosengeld, keine Möglichkeit, eine zumutbare Beschäftigung ohne weitere Unterstützung zu vermitteln und der Wohnsitz in OÖ.