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Schon gewusst

Auf der Zielgeraden

22. Oktober 2020

OÖ Raumordnungs-gesetz-Novelle: Auf der Zielgeraden
22.10.

„Wir wollen der Zukunft Raum geben in Oberösterreich – mit diesem Ziel haben wir die Neugestaltung der Raumordnungspolitik in Oberösterreich gestartet. Dabei stehen für uns der Schutz der natürlichen Umwelt als unsere Lebensgrundlage und die Verringerung des Flächenverbrauchs im Mittelpunkt. Zugleich wollen wir die Nutzung unseres Lebensraumes so vorausschauend planen und nachhaltig gestalten, dass eine Weiterentwicklung unseres Landes auch weiterhin ermöglicht wird. Raumordnungspolitik ist auch ein Interessensausgleich zwischen dem Bewahren unserer Lebensgrundlagen und dem Ermöglichen von Zukunftschancen gerade auch für den ländlichen Raum“, unterstreicht Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner.

„Wir haben uns bei der Neugestaltung der Raumordnungspolitik in Oberösterreich bewusst für ein Duo aus OÖ. Raumordnungsgesetz und OÖ. Raumordnungsstrategie entschieden. Wir wollen ein schlankes Gesetz, in dem nur das geregelt wird, was unbedingt notwendig ist. Die konkreten Umsetzungsmaßnahmen sind dann in der OÖ. Raumordnungsstrategie festgelegt. Denn nicht alles, was politisch umgesetzt wird, muss extra in einem Gesetz festgeschrieben werden“, erläutert Landesrat Markus Achleitner.

Die OÖ. Raumordnungsstrategie #upperREGION2030 ist im Mai dieses Jahres finalisiert worden und bereits in Umsetzung. Sie umfasst fünf Leitstrategien für die nachhaltige Entwicklung Oberösterreichs :

#Den Herausforderungen der Zukunft gemeinsam begegnen

#Nach innen wachsen

#Umwelt- und Klimaschutz verstärken

#Mobilität neu denken

#Wirtschafts- und Arbeitsstandort zukunftsfähig gestalten

OÖ. Raumordnungsgesetz-Novelle steht kurz vor der Beschlussfassung

Die parlamentarischen Beratungen im OÖ. Landtag finden am 22. Oktober mit einer Ausschuss-Sitzung ihren Abschluss. Die Beschlussfassung der Novelle durch das Plenum des OÖ. Landtages ist dann für den 12. November geplant.

„Die Eckpunkte der Novelle des OÖ. Raumordnungsgesetzes folgen vier Zielsetzungen: Ressourcenschonend, überregional, verdichtet und verfügbar. Diese Grundsätze sollen die Raumplanung in Oberösterreich in den kommenden Jahren prägen“, erläutert Landesrat Achleitner. Das bedeutet konkret:

# Ressourcenschonend : zentrierte Siedlungsentwicklung und aktive Baulandmobilisierung

# Überregional : Kooperationen auf Gemeinde- und Regionsebene

# Verdichtet : Ortskernbelebung

# Verfügbar : Maßnahmen zur Baulandmobilisierung

Daraus leiten sich folgende Grundsätze im künftigen Raumordnungsgesetz ab:

# Baulandmobilisierung hat Vorrang vor Neuwidmung

# Leerstand und Brachflächen reaktivieren bevor neu gewidmet wird

# Einkaufen im Ortszentrum anstelle von Supermärkten am Kreisverkehr

# Einkaufserlebnis ohne unnötigen Flächenverbrauch

# Leistbares Wohnen

# Landwirtschaftliche Flächen für die Sicherung unserer Ernährung

Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner präsentierte die Eckpunkte der Novelle zum OÖ. Raumordnungsgesetz, die am 12. November im OÖ. Landtag beschlossen werden soll.

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Erschienen
22.10.2020
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