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 Schönherr unterstützt MedAustron bei UVP-Genehmigung
Christoph Jirak
Schon gewusst

Schönherr unterstützt MedAustron bei UVP-Genehmigung

26. August 2024

Genehmigung für Erweiterung des Krebsbehandlungs- und Forschungszentrums in Wiener Neustadt

Schönherr hat die EBG MedAustron GmbH bei der Erweiterung des Krebsbehandlungs- und Forschungszentrums MedAustron in Wiener Neustadt beraten. Konkret geht es um die UVP-Genehmigung für den Zubau eines weiteren Bestrahlungsraums (kurz IR5), der ausschließlich von einem neuen Teilchenbeschleuniger bedient wird.

Seit 2008 unterstützt Schönherr die EBG MedAustron GmbH (MedAustron) bei der Errichtung und Umsetzung des Zentrums für Ionentherapie und Forschung in Wiener Neustadt, einem der fortschrittlichsten Krebsbehandlungs- und Forschungszentren weltweit. Bisher bestand das Zentrum in Wiener Neustadt aus einem Teilchenbeschleuniger und 4 Behandlungsräumen. Die Erweiterung fügt nun einen Bestrahlungsraum (IR5) hinzu, der von einem neu zu errichtenden Teilchenbeschleuniger bestrahlt werden kann.

Der genehmigte Zubau soll eine Behandlung von 1.200 Patient:innen pro Jahr ermöglichen. Ziel ist es außerdem, zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten für bisher nicht erfolgreich behandelbare Tumore zu schaffen und gleichzeitig die Ionentherapie einer größeren Anzahl von Patient:innen zugänglich zu machen. Die zusätzliche synchrozyklotron-basierte Beschleunigeranlage ermöglicht neben der Behandlung mit Protonen auch den vermehrten Einsatz von Kohlenstoffionen, wodurch das Indikationsspektrum der zu bestrahlenden Tumore erweitert wird.

Das UVP-Verfahren für die Erweiterung IR5 umfasste komplexe Rechtsfragen zu zahlreichen anlagen- und umweltrechtlichen Themen, insbesondere zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Natur- und Artenschutzrecht sowie Strahlenschutz- und Krankenanstaltenrecht. Das anspruchsvolle Vorhaben sieht ebenfalls vor, dass der Zubau des Zentrums während aufrechten Krankenanstaltenbetriebs erfolgen soll.

In enger Zusammenarbeit mit dem Projektteam von MedAustron wurde nun im Juli 2024 der UVP-Genehmigungsbescheid für die Erweiterung IR5 erlangt. Schönherr hat mit der erfolgreichen Genehmigung ein weiteres Mal seine Expertise im Krankenanstalten- und Strahlenschutzrecht bewiesen.

„Wir freuen uns sehr über die rechtskräftige UVP-Genehmigung für die Erweiterung IR5“, betont Rechtsanwalt Christoph Jirak, der das Projekt leitet. „Es ist ein großartiger Schritt, zusammen mit dem MedAustron-Projektteam einen Meilenstein zu setzen, der die fortlaufende Weiterentwicklung an der Grenze des medizinisch Machbaren vorantreibt und zur Behandlung zahlreicher Patientinnen und Patienten beitragen wird.“

MedAustron ist ein österreichweit einzigartiges Krebsbehandlungs- und Forschungszentrum und eines von nur sechs vergleichbaren Zentren weltweit. Krebspatient:innen wird hier mit einer fortschrittlichen Therapie, der Ionen- oder Partikeltherapie, geholfen. Diese Form der Strahlentherapie setzt geladene Teilchen – Protonen oder Kohlenstoffionen – aus einem Teilchenbeschleuniger zur Behandlung von Tumorerkrankungen ein. Neben der klinischen Anwendung wird bei MedAustron auch intensiv Forschung betrieben, um die Therapiemethoden laufend weiterzuentwickeln. Das Zentrum ist seit Dezember 2016 in Betrieb und beschäftigt rund 250 Mitarbeiter:innen.

Das Schönherr-Team, das MedAustron zum UVP-Verfahren berät, besteht aus Christoph Jirak (Rechtsanwalt), Christian Schmelz (Partner), Sarah Wolf (Rechtsanwältin) und Valentin Dignös (Rechtsanwaltsanwärter).

Redaktion

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