Planungssicherheit für Ordensspitäler
Um den Ordensspitälern mittelfristig Planungssicherheit zu garantieren, hat das Land Oberösterreich die Finanzierungsvereinbarung bis zum Jahr 2022 verlängert. Damit verpflichtet es sich, zusätzlich zur gesetzlich vorgesehenen Deckung des Betriebsangangs von 85 Prozent, zu jährlichen Leistungs- und Ausgleichszahlungen. Die Gesamtabdeckung des Betriebsabgangs sei dadurch zu 99 Prozent garantiert und sichere den oberösterreichischen Patienten eine flächendeckende Gesundheitsversorgung, so Landeshauptmann Thomas Stelzer. Von 2014 bis 2016 bestand bereits eine derartige Vereinbarung. Die nunmehrigen Änderungen sollen die Transparenz verbessern und Anreize für eine kosteneffiziente Verwendung der Budgetmittel schaffen.