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 Neues EU- Lieferkettengesetz –  und jetzt?!
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Zukunft

Neues EU- Lieferkettengesetz – und jetzt?!

17. Juli 2024

„Was bedeutet das für mein Unternehmen und was muss ich nun tun?“ Viele, die künftig von der Regulatorik des EU-Lieferkettengesetzes betroffen sind, beziehungsweise betroffen sein könnten, stellen sich diese Frage. Und wir stellen sie an Rechtsanwalt Thomas Baumgartner. Der Complianceexperte von Haslinger/Nagele teilt mit uns seine persönliche To-do-Liste für Unternehmen.

#1 Mittelbare Betroffenheit am Schirm haben

„Durch die hoch angesetzten Schwellenwerte sind nur die wenigsten Unternehmen in Österreich unmittelbar betroffen – mittelbar wird es aber fast jedes Unternehmen des Landes etwas angehen.“ Was der Experte damit meint? „Die meisten Betriebe sind selbst Teil der Wertschöpfungskette für Großkonzerne. Wir sehen das bei österreichischen Automobilzulieferern schon heute, die sich bei Lieferungen nach Deutschland an die dort bereits existierenden Verpflichtungen halten müssen.“

#2 Individuelle Risikofaktoren kennen

„Es macht wenig Sinn, für alle Lieferanten dieselben Fragebögen und Maßnahmen anzuwenden – Risikofaktoren sind länder- und branchenspezifisch.“ Diese zu kennen und zu verstehen sei daher zentral. Denn es gehe nicht darum, zahlreiche Audits und Anforderungen durchzuführen oder einfach zu akzeptieren. „Sondern ich kann mit Compliancesystemen und eigenem Code of Conduct stichhaltig mein minimiertes Risiko nachweisen.“

#3 Proaktive Herangehensweise

„Ja, das Gesetz wurde erst kürzlich auf EU-Ebene beschlossen und wird erst noch durch nationale Gesetzgeber umgesetzt.“ Zeit zu zögern sei dennoch nicht. „Die gelebte Praxis wird sohin den Gesetzgebungsprozess überholen.“

Unklarheit sorgt vor allem bei KMU für Verunsicherung – diese wollen wir ihnen nehmen.
Thomas Baumgartner
Rechtsanwalt, Haslinger/Nagele

#4 Partnerschaften kooperativ pflegen

„Für gewöhnlich wird man bei Geschäftspartnern auf offene Ohren stoßen, wenn es darum geht, moralisch vertretbar und nachhaltig zu handeln.“ Gründe, diese mit strengen Auflagen vor den Kopf zu stoßen, gebe es in den wenigsten Fällen. „Unternehmen sollten stattdessen ihrer Bemühungspflicht nachkommen und gemeinsam an einem Strang ziehen.“

#5 Zukunftspotential nicht unterschätzen

„Die jeweilige Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene ist nur der erste Schritt“. In weiterer Folge könne daraus eine bessere innereuropäische Zusammenarbeit entstehen, hierfür sei ein „Safe-Harbor“ wünschenswert. „Sodass Unternehmen, deren Verpflichtungen innerhalb Europas liegen, gewisse Erleichterungen durch einheitliche Standards erfahren. Das erspart den Unternehmen doppelte Arbeit und damit Kosten – ähnlich zur Zollunion hat die EU hier großes Potential.“_

Redaktion

  • David Bauer

Fotos

Haslinger/Nagele

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