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STEUERN. WIEDEREINFÜHRUNG DER ERBSCHAFTS-
      UND/ODER VERMÖGENSTEUER?
      FRÜHZEITIGE NACHFOLGE-



      PLANUNG LOHNT SICH




      Ob und in welcher Form diese Steuern erneut eingeführt werden, ist v.a. vom Ausgang der nächsten Wahlen abhängig. BDO erklärt
      die Eckpunkte der möglicherweise kommenden Steuerbelastungen.


      Wie war die Erbschafts- und Vermögensteuer   Welche steuerlichen Risiken lassen sich aus   der:die Unternehmer:in als zentral für die
      früher ausgestaltet und was ist für die Zu-  der Besteuerung in Deutschland ableiten?  Nachfolge ansieht und ob bzw. wie sich
      kunft zu erwarten?                                                         Familienmitglieder einbringen möchten.
                                           Hubert Knogler: In Deutschland werden   Sobald klar ist, was die Familie wünscht,
      Hubert Knogler: Die Besteuerung von    Erbschaften in verschiedenen Steuerklas-  entwerfen wir die passenden Rahmenbe-
      Erbschaften hat sich in Österreich in    sen je nach Nähe des Verwandtschaftsver-  dingungen.
      der Vergangenheit am Verwandtschaftsgrad   hältnisses besteuert. Die Vererbung von
      und am Wert sowie an der Art des zu über-  selbst genutzten Immobilien sowie Betrieben   Hubert Knogler: Es gibt z.B. die Möglichkeit,
      tragenden Vermögens orientiert. Trotz der   ist u.U. gänzlich steuerfrei möglich. Ob   das generationenübergreifende Vermögen
      Freibeträge konnte es gerade bei großen   Details des deutschen Modells für eine   im Rahmen der Gründung einer Familien-
      Erbschaften zu einer Besteuerung von bis   neue Steuergesetzgebung in Österreich   holding unter Beteiligung der Familien-
      zu 60% kommen. Die damit verbundene   übernommen werden würden, bleibt abzu-  mitglieder in einer Gesellschaft zu bündeln.
      Steuerlast war also nicht zu vernachlässigen.  warten. Gerade für Personen mit Immo-  Solche Familiengesellschaften sind im
                                           bilienbesitz und/oder Unternehmer:innen   Vergleich zu österreichischen Privatstiftungen
      Florian Meindl: Die unterschiedlichen    kann es jedoch lohnend sein, sich schon   flexibler in ihrer Ausgestaltung und erlauben
      Bewertungsansätze der zu besteuernden   frühzeitig mit den Gegebenheiten ausein-  mehr Gestaltungsspielraum.
      Vermögensgegenstände waren der kriti-  anderzusetzen.
      sche Punkt, der den Verfassungsgerichtshof                                 Florian Meindl: Mehr Stabilität bietet die
      im Jahr 2008 dazu bewogen hat, das   Florian Meindl: Eine Besonderheit stellt   Privatstiftung, die sich auch als Spitze einer
      Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz   das deutsche Steuerrecht in Bezug auf    Unternehmensgruppe eignet. Neben dem
      für verfassungswidrig zu erklären. Diese   Stiftungen dar, da hier alle 30 Jahre ein   langfristigen und zweckgebundenen Schutz
      Thematik wird auch bei möglichen künf-  Erbfall fingiert wird. Ein ähnliches Vorge-  des Vermögens kann mit einer Privatstiftung
      tigen Besteuerungen, etwa wie von der   hen wäre auch für Österreich denkbar, wo   die Versorgung der Familie als Begünstigte
         SPÖ vorgeschlagen, in der Praxis eine   aktuell noch keine vergleichbare Steuer   nachhaltig sichergestellt werden. In der
             große Hürde sein.              eingehoben wird.
                                                                                 Praxis wird eine derartige Struktur oftmals
                                                                                 mit sogenannten “Golden Shares” zum
                                           Welche Gestaltungsvarianten für die    Erhalt der Stimmrechte der Familienmit-
                                           Vermögensnachfolge gibt es?
                                                                                 glieder kombiniert.

                                           Florian Meindl: Zu Beginn des Nachfolge-
                                            prozesses in Unternehmen stehen nicht   Hubert Knogler: Unabhängig von der

           Sie haben Fragen?               steuerliche und rechtliche Fragen, sondern   Wiedereinführung einer Erbschafts- bzw.
           Wir sind gerne für Sie da!      die Anliegen der Unternehmerfamilie. Es   Vermögensteuer lohnt es sich in jedem
                                               geht darum, herauszufinden, was   Fall, das Thema Vermögensnachfolge oder
                                                                                 Nachfolge im Unternehmen rechtzeitig
                                                                                 und strukturiert anzugehen, um die jeweils
                                                                                 individuell beste Lösung zu finden.


                          Hubert
                          Knogler
                          Partner
                          hubert.knogler@bdo.at


                                                    BDO Austria GmbH
                                                    Techbase – Wolfgang-Pauli-Straße 2a
                          Florian
                          Meindl                    4020 Linz
                          Partner                   05 70 375 4300
                          florian.meindl@bdo.at     bdo.at                                  55
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