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STEUERN. WIEDEREINFÜHRUNG DER ERBSCHAFTS-
UND/ODER VERMÖGENSTEUER?
FRÜHZEITIGE NACHFOLGE-
PLANUNG LOHNT SICH
Ob und in welcher Form diese Steuern erneut eingeführt werden, ist v.a. vom Ausgang der nächsten Wahlen abhängig. BDO erklärt
die Eckpunkte der möglicherweise kommenden Steuerbelastungen.
Wie war die Erbschafts- und Vermögensteuer Welche steuerlichen Risiken lassen sich aus der:die Unternehmer:in als zentral für die
früher ausgestaltet und was ist für die Zu- der Besteuerung in Deutschland ableiten? Nachfolge ansieht und ob bzw. wie sich
kunft zu erwarten? Familienmitglieder einbringen möchten.
Hubert Knogler: In Deutschland werden Sobald klar ist, was die Familie wünscht,
Hubert Knogler: Die Besteuerung von Erbschaften in verschiedenen Steuerklas- entwerfen wir die passenden Rahmenbe-
Erbschaften hat sich in Österreich in sen je nach Nähe des Verwandtschaftsver- dingungen.
der Vergangenheit am Verwandtschaftsgrad hältnisses besteuert. Die Vererbung von
und am Wert sowie an der Art des zu über- selbst genutzten Immobilien sowie Betrieben Hubert Knogler: Es gibt z.B. die Möglichkeit,
tragenden Vermögens orientiert. Trotz der ist u.U. gänzlich steuerfrei möglich. Ob das generationenübergreifende Vermögen
Freibeträge konnte es gerade bei großen Details des deutschen Modells für eine im Rahmen der Gründung einer Familien-
Erbschaften zu einer Besteuerung von bis neue Steuergesetzgebung in Österreich holding unter Beteiligung der Familien-
zu 60% kommen. Die damit verbundene übernommen werden würden, bleibt abzu- mitglieder in einer Gesellschaft zu bündeln.
Steuerlast war also nicht zu vernachlässigen. warten. Gerade für Personen mit Immo- Solche Familiengesellschaften sind im
bilienbesitz und/oder Unternehmer:innen Vergleich zu österreichischen Privatstiftungen
Florian Meindl: Die unterschiedlichen kann es jedoch lohnend sein, sich schon flexibler in ihrer Ausgestaltung und erlauben
Bewertungsansätze der zu besteuernden frühzeitig mit den Gegebenheiten ausein- mehr Gestaltungsspielraum.
Vermögensgegenstände waren der kriti- anderzusetzen.
sche Punkt, der den Verfassungsgerichtshof Florian Meindl: Mehr Stabilität bietet die
im Jahr 2008 dazu bewogen hat, das Florian Meindl: Eine Besonderheit stellt Privatstiftung, die sich auch als Spitze einer
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz das deutsche Steuerrecht in Bezug auf Unternehmensgruppe eignet. Neben dem
für verfassungswidrig zu erklären. Diese Stiftungen dar, da hier alle 30 Jahre ein langfristigen und zweckgebundenen Schutz
Thematik wird auch bei möglichen künf- Erbfall fingiert wird. Ein ähnliches Vorge- des Vermögens kann mit einer Privatstiftung
tigen Besteuerungen, etwa wie von der hen wäre auch für Österreich denkbar, wo die Versorgung der Familie als Begünstigte
SPÖ vorgeschlagen, in der Praxis eine aktuell noch keine vergleichbare Steuer nachhaltig sichergestellt werden. In der
große Hürde sein. eingehoben wird.
Praxis wird eine derartige Struktur oftmals
mit sogenannten “Golden Shares” zum
Welche Gestaltungsvarianten für die Erhalt der Stimmrechte der Familienmit-
Vermögensnachfolge gibt es?
glieder kombiniert.
Florian Meindl: Zu Beginn des Nachfolge-
prozesses in Unternehmen stehen nicht Hubert Knogler: Unabhängig von der
Sie haben Fragen? steuerliche und rechtliche Fragen, sondern Wiedereinführung einer Erbschafts- bzw.
Wir sind gerne für Sie da! die Anliegen der Unternehmerfamilie. Es Vermögensteuer lohnt es sich in jedem
geht darum, herauszufinden, was Fall, das Thema Vermögensnachfolge oder
Nachfolge im Unternehmen rechtzeitig
und strukturiert anzugehen, um die jeweils
individuell beste Lösung zu finden.
Hubert
Knogler
Partner
hubert.knogler@bdo.at
BDO Austria GmbH
Techbase – Wolfgang-Pauli-Straße 2a
Florian
Meindl 4020 Linz
Partner 05 70 375 4300
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