Page 73 - DIE MACHER_Winter_2023
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STEUERLICHE OPTIMIERUNG



       BEIM ERWERB EINER



       BETEILIGUNG




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       Wie sollte die Anschaffung einer Beteiligung steuerlich optimal strukturiert werden? Ob der Erwerb
       über eine Holding-GmbH oder doch durch die natürliche Person selbst erfolgen soll, hängt von
       der persönlichen steuerlichen Situation des:der Erwerbenden und von der Zielsetzung der Transaktion
       ab. Dr. Karl Stückler, Partner bei BDO, und Dr. Stefanie Schinnerl, Managerin bei BDO, geben
       Tipps für die Praxis:

       THESAURIERUNG UND RE INVESTITION    außer den steuerfreien Gewinnausschüttungen   STEUEROPTIMALER EXIT
       VON UNTERNEHMENSGEWINNEN            aus den Tochtergesellschaften keine weiteren   Wenn Investor:innen weniger an Ausschüttungen,
       Die Unternehmensgewinne sollen möglichst   steuerpflichtigen Einkünfte, entsteht jedoch    sondern an der Wertsteigerung der Beteiligun-
       ohne Steuerabrieb für neue Investitionen genutzt   ein Verlust, der erst in späteren Jahren gegen    gen interessiert sind, kann sich der unmittelbare
       oder veranlagt werden. Dabei gilt: Je niedriger    steuerpflichtige Gewinne verrechnet werden kann.  Erwerb durch eine natürliche Person anbieten.
       der Steuerabrieb, desto höher die freie Liquidität.  Um den Zinsaufwand sofort steuerlich zu   Denn die Veräußerung unterliegt lediglich dem
                                           verwerten, kann zwischen der Holding-GmbH   besonderen Steuersatz von 27,5%. Wenn hinge-
       In diesem Szenario ist in der Regel der Erwerb   und der/den Beteiligungsgesellschaft(en) eine   gen die Veräußerung der Beteiligung durch eine
       einer Beteiligung über eine Holding-Gesellschaft   steuerliche Unternehmensgruppe gebildet   zwischengeschaltete Holding-GmbH erfolgt,
       sinnvoll. Die Unternehmensgewinne unter-   werden. Dazu muss die Holding mit mindestens   unterliegt der Gewinn zunächst der 24%-igen
       liegen in der Beteiligungsgesellschaft der Körper-  50% + 1 Stimme an der jeweiligen Tochterge-  Körperschaftsteuer. Bei einer anschließenden
       schaftsteuer (KÖSt 2023: 24 %, 2024: 23 %),    sellschaft beteiligt sein. In der Gruppe erfolgt   Ausschüttung des Veräußerungsgewinns an die
       während Gewinnausschüttungen an die Holding-  eine Verrechnung des Zinsaufwands mit dem   natürliche Person fällt nochmals 27,5% KESt an.
       GmbH steuerfrei sind. Würde hingegen anstelle   operativen Ergebnis der Beteiligungsgesell-
       einer Holding eine natürliche Person die Be-  schaft.                    Allerdings bestehen auch Nachteile: Anschaf-
       teiligung direkt erwerben, fällt bei Gewinnaus-                          fungsnebenkosten im Zusammenhang mit
       schüttungen an die natürliche Person Kapitaler-  Im Detail können jedoch Einschränkungen   dem Beteiligungserwerb sind steuerlich nicht
       tragsteuer (KESt) in Höhe von derzeit 27,5% an.   bestehen: Wird z.B. eine Beteiligung inner-  abzugsfähig. Bei Veräußerung von Beteiligungen
       Die Gesamtsteuerbelastung beträgt demnach   halb eines Konzerns fremdfinanziert erworben,   mit Verlust kann dieser nur mit bestimmten
       44,9% (KÖSt + KESt).                besteht für die damit zusammenhängenden   anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
                                           Zinsen ein steuerliches Abzugsverbot. Bei hohen   Ein Verlustvortrag existiert – anders als bei
          Bei Fremdfinanzierung des Beteiligungs-  Fremdfinanzierungen kann im Einzelfall die   einer Holding-GmbH – nicht. Kann der:die
             erwerbs in der Holding-GmbH sind   Zinsschranke greifen, d.h. der Zinsaufwand ist   Steuerpflichtige den Zeitpunkt der Beteiligungs-
                 die Zinsen steuerlich abzugsfähig.   nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA ab-  veräußerung steuern, sollte darauf geachtet
                    Hat die Holding-GmbH   zugsfähig. Die Regelung greift jedoch nur dann,   werden, dass eine Verrechnung von Gewinnen
                                           wenn der Zinsüberhang den Freibetrag von    und Verlusten aus Kapitalvermögen im selben
                                           EUR 3 Mio p.a. übersteigt.           Kalenderjahr erfolgt.

                                           Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang   Die Struktur kann nachträglich noch verändert
                                           mit dem Erwerb der Beteiligung sind auf die   werden. Befindet man sich in einer Holding-
       ANSPRECH                            Beteiligung zu aktivieren (z.B. Kosten einer Due-  Struktur und ist die Veräußerung einer Betei-
       PERSONEN                             Diligence). Fehlt ein hinreichender Zusam-  ligung geplant, wäre es günstiger, wenn nicht
                                                menhang zum Beteiligungserwerb, sind   die Holding, sondern die natürliche Person
                                                   die Aufwendungen steuerlich sofort   veräußert. Mithilfe einer Umgründung kann die
                                                       abzugsfähig.             Beteiligung vorbereitend in die außerbetrieb-
                                                                                liche Sphäre des Gesellschafters (natürliche
                                                                                Person) übertragen werden.
                          Karl
                          Stückler
                          Partner
                          +43 5 70 375 - 1844
                          karl.stueckler@bdo.at


                          Stefanie
                          Schinnerl                 BDO Austria GmbH
                          Managerin                 QBC 4 – Am Belvedere 4
                          +43 5 70 375 - 1721       1100 Wien
                          stefanie.schinnerl@bdo.at  +43 5 70 375 - 1000                    73
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