Page 73 - DIE MACHER_Winter_2023
P. 73
STEUERLICHE OPTIMIERUNG
BEIM ERWERB EINER
BETEILIGUNG
bdo.at
Wie sollte die Anschaffung einer Beteiligung steuerlich optimal strukturiert werden? Ob der Erwerb
über eine Holding-GmbH oder doch durch die natürliche Person selbst erfolgen soll, hängt von
der persönlichen steuerlichen Situation des:der Erwerbenden und von der Zielsetzung der Transaktion
ab. Dr. Karl Stückler, Partner bei BDO, und Dr. Stefanie Schinnerl, Managerin bei BDO, geben
Tipps für die Praxis:
THESAURIERUNG UND RE INVESTITION außer den steuerfreien Gewinnausschüttungen STEUEROPTIMALER EXIT
VON UNTERNEHMENSGEWINNEN aus den Tochtergesellschaften keine weiteren Wenn Investor:innen weniger an Ausschüttungen,
Die Unternehmensgewinne sollen möglichst steuerpflichtigen Einkünfte, entsteht jedoch sondern an der Wertsteigerung der Beteiligun-
ohne Steuerabrieb für neue Investitionen genutzt ein Verlust, der erst in späteren Jahren gegen gen interessiert sind, kann sich der unmittelbare
oder veranlagt werden. Dabei gilt: Je niedriger steuerpflichtige Gewinne verrechnet werden kann. Erwerb durch eine natürliche Person anbieten.
der Steuerabrieb, desto höher die freie Liquidität. Um den Zinsaufwand sofort steuerlich zu Denn die Veräußerung unterliegt lediglich dem
verwerten, kann zwischen der Holding-GmbH besonderen Steuersatz von 27,5%. Wenn hinge-
In diesem Szenario ist in der Regel der Erwerb und der/den Beteiligungsgesellschaft(en) eine gen die Veräußerung der Beteiligung durch eine
einer Beteiligung über eine Holding-Gesellschaft steuerliche Unternehmensgruppe gebildet zwischengeschaltete Holding-GmbH erfolgt,
sinnvoll. Die Unternehmensgewinne unter- werden. Dazu muss die Holding mit mindestens unterliegt der Gewinn zunächst der 24%-igen
liegen in der Beteiligungsgesellschaft der Körper- 50% + 1 Stimme an der jeweiligen Tochterge- Körperschaftsteuer. Bei einer anschließenden
schaftsteuer (KÖSt 2023: 24 %, 2024: 23 %), sellschaft beteiligt sein. In der Gruppe erfolgt Ausschüttung des Veräußerungsgewinns an die
während Gewinnausschüttungen an die Holding- eine Verrechnung des Zinsaufwands mit dem natürliche Person fällt nochmals 27,5% KESt an.
GmbH steuerfrei sind. Würde hingegen anstelle operativen Ergebnis der Beteiligungsgesell-
einer Holding eine natürliche Person die Be- schaft. Allerdings bestehen auch Nachteile: Anschaf-
teiligung direkt erwerben, fällt bei Gewinnaus- fungsnebenkosten im Zusammenhang mit
schüttungen an die natürliche Person Kapitaler- Im Detail können jedoch Einschränkungen dem Beteiligungserwerb sind steuerlich nicht
tragsteuer (KESt) in Höhe von derzeit 27,5% an. bestehen: Wird z.B. eine Beteiligung inner- abzugsfähig. Bei Veräußerung von Beteiligungen
Die Gesamtsteuerbelastung beträgt demnach halb eines Konzerns fremdfinanziert erworben, mit Verlust kann dieser nur mit bestimmten
44,9% (KÖSt + KESt). besteht für die damit zusammenhängenden anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden.
Zinsen ein steuerliches Abzugsverbot. Bei hohen Ein Verlustvortrag existiert – anders als bei
Bei Fremdfinanzierung des Beteiligungs- Fremdfinanzierungen kann im Einzelfall die einer Holding-GmbH – nicht. Kann der:die
erwerbs in der Holding-GmbH sind Zinsschranke greifen, d.h. der Zinsaufwand ist Steuerpflichtige den Zeitpunkt der Beteiligungs-
die Zinsen steuerlich abzugsfähig. nur bis zu 30% des steuerlichen EBITDA ab- veräußerung steuern, sollte darauf geachtet
Hat die Holding-GmbH zugsfähig. Die Regelung greift jedoch nur dann, werden, dass eine Verrechnung von Gewinnen
wenn der Zinsüberhang den Freibetrag von und Verlusten aus Kapitalvermögen im selben
EUR 3 Mio p.a. übersteigt. Kalenderjahr erfolgt.
Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang Die Struktur kann nachträglich noch verändert
mit dem Erwerb der Beteiligung sind auf die werden. Befindet man sich in einer Holding-
ANSPRECH Beteiligung zu aktivieren (z.B. Kosten einer Due- Struktur und ist die Veräußerung einer Betei-
PERSONEN Diligence). Fehlt ein hinreichender Zusam- ligung geplant, wäre es günstiger, wenn nicht
menhang zum Beteiligungserwerb, sind die Holding, sondern die natürliche Person
die Aufwendungen steuerlich sofort veräußert. Mithilfe einer Umgründung kann die
abzugsfähig. Beteiligung vorbereitend in die außerbetrieb-
liche Sphäre des Gesellschafters (natürliche
Person) übertragen werden.
Karl
Stückler
Partner
+43 5 70 375 - 1844
karl.stueckler@bdo.at
Stefanie
Schinnerl BDO Austria GmbH
Managerin QBC 4 – Am Belvedere 4
+43 5 70 375 - 1721 1100 Wien
stefanie.schinnerl@bdo.at +43 5 70 375 - 1000 73