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ÜBERBLICK ZUR KORREKTEN VERSTEUERUNG FÜR
BETREIBER:INNEN VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN
PHOTOVOLTAIKANLAGEN
AUS STEUERLICHER SICHT
Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen – sei es von Privatpersonen, Unternehmen oder Vereinen –
bleibt in Österreich weiterhin hoch. Mittlerweile zeigt bereits ein Blick auf die Dächer von Einfa-
milienhäusern, dass viele mit den dunkelblauen Paneelen der Anlagen ausgestattet sind. Damit
stellt sich auch für immer mehr Menschen die Frage, wie die Investition in eine Photovoltaikanlage
steuerlich behandelt wird.
EINKOMMENSTEUER die in den Bereich Ökologisierung fallen, ein- ELEKTRIZITÄTSABGABE
Wenn der von einer Photovoltaikanlage (PV- geführt. Da Photovoltaikanlagen nach der Öko- Als weiterer Anreiz für die Anschaffung einer
Anlage) erzeugte Strom in das öffentliche IFB-Verordnung und dem Erneuerbaren-Ausbau- PV-Anlage wurde der Eigenverbrauch von
Netz eingespeist wird, liegen aus steuerlicher Gesetz zu begünstigten Wirtschaftsgütern zählen, durch PV-Anlagen generierten Stroms von der
Sicht grundsätzlich gewerbliche Einkünfte vor. kann ab der Verlangung 1.1.2023 der erhöhte Elektrizitätsabgabe befreit. Im Zuge der öko-
Die Einspeisung ist für Privatpersonen jedoch IFB geltend gemacht werden. Zu beachten ist, sozialen Steuerreform 2022 sind mengenmäßige
bis 12.500 kWh steuerbefreit, wenn die dass für die Geltendmachung des IFB (bei an Höchstgrenzen entfallen. Wird Strom ins
Engpassleistung der Anlage eine Grenze von 35 das öffentliche Netz angeschlossenen Anlagen) öffentliche Netz eingespeist und an Elektrizi-
Kilowatt peak und gleichzeitig die eine Registrierung in der Herkunftsnachweis- tätsunternehmen geliefert, unterliegt der
Anschlussleistung den Wert von 25 Kilowatt datenbank der E-Control erforderlich ist. Strom ebenso nicht der Elektrizitätsabgabe.
peak nicht überschreitet. Durch höhere
Strompreise und stärkere Leistung der Alternativ zum IFB kann für Gewinne bis zu
Anlagen mehrt sich allerdings die Anzahl der EUR 30.000 aus dem Betrieb der PV-Anlage ein
Steuerpflichtigen. Es ist zwischen ver- Gewinnfreibetrag (ohne Investitionserfordernis)
schiedenen Nutzungstypen der Photovoltaik- geltend gemacht werden.
anlagen zu unterscheiden:
X Volleinspeiser: Der gesamte erzeugte UMSATZSTEUER Sie haben Fragen?
Strom wird direkt in das Stromnetz ein- Volleinspeiser und Überschusseinspeiser begrün- Wir sind gerne für Sie da!
gespeist und verkauft. den bei Betrieb der PV-Anlage aus umsatzsteuer-
X Überschusseinspeiser: Der erzeugte licher Sicht eine unternehmerische Tätigkeit.
Strom wird hauptsächlich selbst verbraucht. Damit sind sämtliche Stromlieferungen steuerbar
Nur überschüssiger Strom wird in das und in der Regel steuerpflichtig. Erwirbt und
Ortsnetz eingespeist und verkauft. Es ist leitet der:die Stromabnehmer:in hauptsächlich Karl
zwischen privatem und betrieblichem weiter, geht die Steuerschuld auf das Energie- Stückler
Bereich zu unterscheiden. versorgungsunternehmen als Leistungsempfänger Director
X Inselbetrieb: Der erzeugte Strom wird nur über (Reverse-Charge). Der:Die Betreiber:in karl.stueckler@bdo.at
für den Eigenbedarf verwendet (z.B. in der PV-Anlage haftet allerdings weiterhin für
Schutzhütten in den Bergen). Da keine die Steuerschuld.
Einspeisung in ein öffentliches Netz erfolgt, Stefanie
gibt es keine Einnahmen. Ausgaben für Bei einem Jahresumsatz von unter EUR 35.000 Schinnerl
den Betrieb der Anlage sind allerdings dann kann die Kleinunternehmerbefreiung in An- Managerin
steuerlich relevant, wenn der erzeugte spruch genommen werden. Es ist dann für die stefanie.schinnerl@bdo.at
Strom in einem bestehenden Betrieb ver- Lieferung von Strom keine Umsatzsteuer in
wendet wird. Rechnung zu stellen. Allerdings steht in diesem
Fall für die Anschaffung der PV-Anlage auch
BEGÜNSTIGUNGEN kein Vorsteuerabzug zu. Wird auf die Kleinunter- BDO Austria GmbH
PV-Anlagen gelten grundsätzlich als selbstän- nehmerbefreiung verzichtet, ist bei Vollein- QBC 4 – Am Belvedere 4, 1100 Wien
dige Wirtschaftsgüter. Werden daher mit einer speisung der volle Vorsteuerabzug möglich. Bei +43 5 70 375 - 1000 | bdo.at
PV-Anlage Einkünfte erzielt, sind die Anschaf- Überschusseinspeisung hat eine Sphärenzu-
fungskosten der Anlage über die betriebsge- ordnung zu erfolgen, um festzustellen, welcher
wöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel 20 Jahre) Anteil der produzierten Strommenge selbst
abzuschreiben. Alternativ besteht die Möglichkeit verbraucht und welcher verkauft wird. Nach An-
der degressiven Abschreibung in Höhe von 30% sicht des BMF müssen für den Vorsteuerabzug
der Anschaffungskosten der Anlage. mehr als 50% des erzeugten Stroms in das Netz
eingespeist werden. Es sprechen aber auch
Als Anreiz für Investitionen in klimafreundliche gewichtige Argumente dafür, den Vorsteuerabzug
Anlagen wurde ein erhöhter Investitionsfreibe- bereits bei einer 10%-igen unternehmerischen
trag (IFB) in Höhe von 15% für Wirtschaftsgüter, Nutzung zuzulassen.
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