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ÜBERBLICK ZUR KORREKTEN VERSTEUERUNG FÜR

       BETREIBER:INNEN VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN
       PHOTOVOLTAIKANLAGEN



       AUS STEUERLICHER SICHT




       Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen – sei es von Privatpersonen, Unternehmen oder Vereinen –
       bleibt in Österreich weiterhin hoch. Mittlerweile zeigt bereits ein Blick auf die Dächer von Einfa-
       milienhäusern, dass viele mit den dunkelblauen Paneelen der Anlagen ausgestattet sind. Damit
       stellt sich auch für immer mehr Menschen die Frage, wie die Investition in eine Photovoltaikanlage
       steuerlich behandelt wird.

       EINKOMMENSTEUER                     die in den Bereich Ökologisierung fallen, ein-  ELEKTRIZITÄTSABGABE
       Wenn der von einer Photovoltaikanlage (PV-  geführt. Da Photovoltaikanlagen nach der Öko-  Als weiterer Anreiz für die Anschaffung einer
       Anlage) erzeugte Strom in das öffentliche   IFB-Verordnung und dem Erneuerbaren-Ausbau-  PV-Anlage wurde der Eigenverbrauch von
       Netz eingespeist wird, liegen aus steuerlicher   Gesetz zu begünstigten Wirtschaftsgütern zählen,  durch PV-Anlagen generierten Stroms von der
       Sicht grundsätzlich gewerbliche Einkünfte vor.   kann ab der Verlangung 1.1.2023 der erhöhte    Elektrizitätsabgabe befreit. Im Zuge der öko-
       Die Einspeisung ist für Privatpersonen jedoch   IFB geltend gemacht werden. Zu beachten ist,   sozialen Steuerreform 2022 sind mengenmäßige
       bis 12.500 kWh steuerbefreit, wenn die   dass für die Geltendmachung des IFB (bei an    Höchstgrenzen entfallen. Wird Strom ins
       Engpassleistung der Anlage eine Grenze von 35   das öffentliche Netz angeschlossenen Anlagen)   öffentliche Netz eingespeist und an Elektrizi-
       Kilowatt peak und gleichzeitig die   eine Registrierung in der Herkunftsnachweis-  tätsunternehmen geliefert, unterliegt der
       Anschlussleistung den Wert  von 25 Kilowatt   datenbank der E-Control erforderlich ist.   Strom ebenso nicht der Elektrizitätsabgabe.
       peak nicht überschreitet.  Durch höhere
       Strompreise und stärkere Leistung  der   Alternativ zum IFB kann für Gewinne bis zu
       Anlagen mehrt sich allerdings die Anzahl der   EUR 30.000 aus dem Betrieb der PV-Anlage ein
       Steuerpflichtigen. Es ist zwischen ver-   Gewinnfreibetrag (ohne Investitionserfordernis)
       schiedenen Nutzungstypen der Photovoltaik-  geltend gemacht werden.
       anlagen zu unterscheiden:
       X  Volleinspeiser: Der gesamte erzeugte  UMSATZSTEUER                    Sie haben Fragen?
          Strom wird direkt in das Stromnetz ein-  Volleinspeiser und Überschusseinspeiser begrün-  Wir sind gerne für Sie da!
          gespeist und verkauft.           den bei Betrieb der PV-Anlage aus umsatzsteuer-
       X  Überschusseinspeiser: Der erzeugte   licher Sicht eine unternehmerische Tätigkeit.
          Strom wird hauptsächlich selbst verbraucht.  Damit sind sämtliche Stromlieferungen steuerbar
          Nur überschüssiger Strom wird in das  und in der Regel steuerpflichtig. Erwirbt und
          Ortsnetz eingespeist und verkauft. Es ist  leitet der:die Stromabnehmer:in hauptsächlich   Karl
          zwischen privatem und betrieblichem  weiter, geht die Steuerschuld auf das Energie-  Stückler
          Bereich zu unterscheiden.        versorgungsunternehmen als Leistungsempfänger     Director
       X  Inselbetrieb: Der erzeugte Strom wird nur  über (Reverse-Charge). Der:Die Betreiber:in    karl.stueckler@bdo.at
          für den Eigenbedarf verwendet (z.B. in  der PV-Anlage haftet allerdings weiterhin für
          Schutzhütten in den Bergen). Da keine  die Steuerschuld.
          Einspeisung in ein öffentliches Netz erfolgt,                                      Stefanie
          gibt es keine Einnahmen. Ausgaben für  Bei einem Jahresumsatz von unter EUR 35.000   Schinnerl
          den Betrieb der Anlage sind allerdings dann  kann die Kleinunternehmerbefreiung in An-  Managerin
          steuerlich relevant, wenn der erzeugte   spruch genommen werden. Es ist dann für die   stefanie.schinnerl@bdo.at
          Strom in einem bestehenden Betrieb ver-  Lieferung von Strom keine Umsatzsteuer in
          wendet wird.                     Rechnung zu stellen. Allerdings steht in diesem
                                           Fall für die Anschaffung der PV-Anlage auch
       BEGÜNSTIGUNGEN                      kein Vorsteuerabzug zu. Wird auf die Kleinunter-  BDO Austria GmbH
       PV-Anlagen gelten grundsätzlich als selbstän-  nehmerbefreiung verzichtet, ist bei Vollein-  QBC 4 – Am Belvedere 4, 1100 Wien
       dige Wirtschaftsgüter. Werden daher mit einer   speisung der volle Vorsteuerabzug möglich. Bei   +43 5 70 375 - 1000 | bdo.at
       PV-Anlage Einkünfte erzielt, sind die Anschaf-   Überschusseinspeisung hat eine Sphärenzu-
       fungskosten der Anlage über die betriebsge-  ordnung zu erfolgen, um festzustellen, welcher
       wöhnliche Nutzungsdauer (in der Regel 20 Jahre)   Anteil der produzierten Strommenge selbst
       abzuschreiben. Alternativ besteht die Möglichkeit   verbraucht und welcher verkauft wird. Nach An-
       der degressiven Abschreibung in Höhe von 30%   sicht des BMF müssen für den Vorsteuerabzug
       der Anschaffungskosten der Anlage.    mehr als 50% des erzeugten Stroms in das Netz
                                           eingespeist werden. Es sprechen aber auch
       Als Anreiz für Investitionen in klimafreundliche   gewichtige Argumente dafür, den Vorsteuerabzug
       Anlagen wurde ein erhöhter Investitionsfreibe-  bereits bei einer 10%-igen unternehmerischen
       trag (IFB) in Höhe von 15% für Wirtschaftsgüter,   Nutzung zuzulassen.
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