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DURCHGESETZT …                                                                    Was gibt



            & DURCHZUSETZEN                                                                  es Neues?





                Corona hat uns immer noch fest im Griff. Die Covid-19-
                Notmaßnahmenverordnung ist seit 17. November in Kraft. Auch
                in weiteren neuen Gesetzen, Entwürfen und Beschlüssen des
                oberösterreichischen Landtages und des Nationalrates spiegelt sich
                die aktuelle Situation wider. Ein Auszug.

               Oö. Raumordnungsnovelle 2021                                         Änderung
                                                                        Gesundheitstelematikgesetz
                               LT OÖ, 12. 11. 2020
                                                                              BGBl. I Nr. 115/2020 vom 23. 09. 2020
              Landesgesetz_Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2021
                    Zustimmung_mehrheitlich: ÖVP, FPÖ;                    Zustimmung_ÖVP, SPÖ, Grüne, NEOS;
                            dagegen: SPÖ, Grüne                                      dagegen: FPÖ

            Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994, die   Mit der Änderung wird die Rechtsgrundlage für die E-Health-
              Oö. Bauordnung 1994 und das Oö. Bautechnikgesetz 2013   Anwendung des „elektronischen Impfpasses“ geschaffen.
                              geändert werden.

                                                                         Diverse Verordnungen nach
             Oö. Begleitmaßnahmen zu Covid-19                           Covid-19-Maßnahmengesetz


                        LGBl. Nr. 110/2020 vom 13. 11. 2020                   BGBl. II Nr. 427/2020 vom 02. 10 2020
             Landesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen im Zusammen-     Die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit
             hang mit Covid-19 erlassen werden (2. Oö. Covid-19-Gesetz)   Organstrafverfügung bei Verwaltungsübertretungen nach dem
                                                                    Epidemiegesetz 1959 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz
             Wesentliche Punkte darin sind der Entfall der Verpflichtung,   wurde geändert. Die nunmehrigen Geldstrafen betragen bei
              nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzuhalten, Ermög-  Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes 25 Euro, bei Nichteinhal-
              lichung von Umlaufbeschlüssen, Ermöglichung von Video-         tung des Mindestabstandes 50 Euro.
                               konferenzen.

                                                                                     Covid-19-
               Änderung Oö. Sozialhilfegesetz                            Notmaßnahmenverordnung
                                 1998
                                                                              BGBl. II, Nr. 479/2020 vom 15. 11. 2020
                              LT OÖ, 24. 09. 2020                   Die neue Covid-19-Notmaßnahmenverordnung intensiviert

              Landesgesetz_Änderung Oö. Sozialhilfegesetz 1998, Oö.   den seit 3. November 2020 bestehenden Lockdown und bringt
              Chancengleichheitsgesetz und Oö. Pflegevertretungsgesetz  über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus verschärfte
              Zustimmung_Einstimmig: ÖVP, FPÖ, SPÖ und Grüne         Ausgangsregelungen und eine weitgehende Schließung von
                                                                     Geschäften. Die Geschäfte zur grundlegenden Versorgung
              Die gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes   (Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken etc.) bleiben weiter-
            1998 galten bislang nur für Alten- und Pflegeheime, die gesetz-  hin geöffnet. Die Verordnung trat mit 17. November 2020 in
             lich anerkannt waren. Zur Bedarfserweiterung und um künftig   Kraft und gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Die Ausgangs-
             zeitgerecht auf neue Herausforderungen reagieren zu können,   beschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmun-
             können Heime als innovative Projekte errichtet und betrieben   gen des Covid-19-Maßnahmengesetzes vorerst bis inklusive 26.
                                 werden.                            November 2020 und müssen nach zehn Tagen wieder durch
                                                                            den Hauptausschuss des Nationalrates.

                                                                    Informationen zu aktuellen Coronavirus-Maßnahmen unter
                                                                                 www.sozialministerium.at
              Text  Katharina Anna Ecker
             Quelle  mit Unterstützung des Landes OÖ,
                  Beschlüsse des Oö. Landtags: www.land-oberoesterreich.gv.at,
                  Gesetzesbeschlüsse des Bundes: www.ris.bka.gv.at

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