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DURCHGESETZT … Was gibt
& DURCHZUSETZEN es Neues?
Corona hat uns immer noch fest im Griff. Die Covid-19-
Notmaßnahmenverordnung ist seit 17. November in Kraft. Auch
in weiteren neuen Gesetzen, Entwürfen und Beschlüssen des
oberösterreichischen Landtages und des Nationalrates spiegelt sich
die aktuelle Situation wider. Ein Auszug.
Oö. Raumordnungsnovelle 2021 Änderung
Gesundheitstelematikgesetz
LT OÖ, 12. 11. 2020
BGBl. I Nr. 115/2020 vom 23. 09. 2020
Landesgesetz_Oö. Raumordnungsgesetz-Novelle 2021
Zustimmung_mehrheitlich: ÖVP, FPÖ; Zustimmung_ÖVP, SPÖ, Grüne, NEOS;
dagegen: SPÖ, Grüne dagegen: FPÖ
Landesgesetz, mit dem das Oö. Raumordnungsgesetz 1994, die Mit der Änderung wird die Rechtsgrundlage für die E-Health-
Oö. Bauordnung 1994 und das Oö. Bautechnikgesetz 2013 Anwendung des „elektronischen Impfpasses“ geschaffen.
geändert werden.
Diverse Verordnungen nach
Oö. Begleitmaßnahmen zu Covid-19 Covid-19-Maßnahmengesetz
LGBl. Nr. 110/2020 vom 13. 11. 2020 BGBl. II Nr. 427/2020 vom 02. 10 2020
Landesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen im Zusammen- Die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit
hang mit Covid-19 erlassen werden (2. Oö. Covid-19-Gesetz) Organstrafverfügung bei Verwaltungsübertretungen nach dem
Epidemiegesetz 1959 und dem Covid-19-Maßnahmengesetz
Wesentliche Punkte darin sind der Entfall der Verpflichtung, wurde geändert. Die nunmehrigen Geldstrafen betragen bei
nicht unbedingt notwendige Sitzungen abzuhalten, Ermög- Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes 25 Euro, bei Nichteinhal-
lichung von Umlaufbeschlüssen, Ermöglichung von Video- tung des Mindestabstandes 50 Euro.
konferenzen.
Covid-19-
Änderung Oö. Sozialhilfegesetz Notmaßnahmenverordnung
1998
BGBl. II, Nr. 479/2020 vom 15. 11. 2020
LT OÖ, 24. 09. 2020 Die neue Covid-19-Notmaßnahmenverordnung intensiviert
Landesgesetz_Änderung Oö. Sozialhilfegesetz 1998, Oö. den seit 3. November 2020 bestehenden Lockdown und bringt
Chancengleichheitsgesetz und Oö. Pflegevertretungsgesetz über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus verschärfte
Zustimmung_Einstimmig: ÖVP, FPÖ, SPÖ und Grüne Ausgangsregelungen und eine weitgehende Schließung von
Geschäften. Die Geschäfte zur grundlegenden Versorgung
Die gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Sozialhilfegesetzes (Lebensmittel, Apotheken, Post, Banken etc.) bleiben weiter-
1998 galten bislang nur für Alten- und Pflegeheime, die gesetz- hin geöffnet. Die Verordnung trat mit 17. November 2020 in
lich anerkannt waren. Zur Bedarfserweiterung und um künftig Kraft und gilt bis inklusive 6. Dezember 2020. Die Ausgangs-
zeitgerecht auf neue Herausforderungen reagieren zu können, beschränkungen gelten auf Basis der einschlägigen Bestimmun-
können Heime als innovative Projekte errichtet und betrieben gen des Covid-19-Maßnahmengesetzes vorerst bis inklusive 26.
werden. November 2020 und müssen nach zehn Tagen wieder durch
den Hauptausschuss des Nationalrates.
Informationen zu aktuellen Coronavirus-Maßnahmen unter
www.sozialministerium.at
Text Katharina Anna Ecker
Quelle mit Unterstützung des Landes OÖ,
Beschlüsse des Oö. Landtags: www.land-oberoesterreich.gv.at,
Gesetzesbeschlüsse des Bundes: www.ris.bka.gv.at
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