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Haimbuchner will Low-Cost-Bauten schaffen

Haimbuchner will Low-Cost-Bauten schaffen

„Ich will das christlich-soziale Gewissen des Herrn Landeshautpmannes nicht überstrapazieren.“

Manfred HaimbuchnerFP-Landesrat für Familie, Naturschutz und Wohnbau

Low-Cost-Bauten und strengere Bedingungen für den Zugang von Drittstaaten-Angehörigen zur Wohnbeihilfe fordert Manfred Haimbuchner, FP-Landesrat für Familie, Naturschutz und Wohnbau. Bei solchen Bauten handelt es sich um „qualitativen Wohnbau, der bestimmten Einkommensschichten gerecht wird, aber gewisse technische Raffinessen nicht hat“. Das bereits vorhandene „Junge Wohnen“ sei „eine Art“ Low-Cost-Bau. Darunter seien zum Teil sehr kleine Wohnungen. Als Beispiel für die „technischen Raffinessen“ nennt Haimbuchner einen Lift, der etwa bei bei Wohnungen für junge Menschen im zweiten Stock nicht notwendig sei. Überhaupt stellt Haimbuchner die Barrierefreiheit zur Diskussion: „Es ist ein heiliges, politisches, moralisches Thema – aber es ist eine scheinheilige Diskussion.“ Denn Menschen sei durch bedarfsorientiertes Bauen mehr geholfen, als wenn „alle über einen Kamm geschoren werden“.

Als weitere Neuerung im Bereich des Wohnens nennt Haimbuchner eine Änderung bei der Wohnbeihilfe. Drittstaat-Angehörige sollen die Wohnbeihilfe in Oberösterreich künftig erst nach einem fünf Jahre langem rechtskonformen Aufenthalt, wenn sie davon viereinhalb Jahre ein steuerpflichtiges Einkommen erhalten haben, bekommen. Haimbuchner will „keine Einwanderung in den Sozialstaat“. Es sei grundsätzlich seine Position, dass die Drittstaat-Angehörigen keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Aber das sei eine „sehr ambitionierte Position“ und daher wolle die FPÖ auch, dass „vorerst die Leistung erbracht wird“. Es hat bereits im vergangenem Jahr eine Verschärfung der Wohnbeihilfe gegeben und nun brauche es weitere ambitionierte Regelungen. Es gehe immer um ein fordern und fördern, denn „ich will das christlich-soziale Gewissen des Herrn Landeshautpmannes nicht überstrapazieren“. Die Verordnung müsse mit dem Kooperationspartner noch genau besprochen und erarbeitet werden, solle aber 2017 Rechtskraft erlangen.