• Newsletter
  • Jobs
  • Werben
DIE MACHER DIE MACHER
  • Print
  • Abo
  • Konto
0,00 € 0 Warenkorb
  • Menschen
  • Podcast
  • Digitalwelten
  • MACHERjobs
  • Karriere
  • Lifestyle
  • Unternehmen
  • Zukunft
  • Karrieresprung
  • SchonGewusst
  • Menschen
  • Podcast
  • Digitalwelten
  • MACHERjobs
  • Karriere
  • Lifestyle
  • Unternehmen
  • Zukunft
  • Karrieresprung
  • SchonGewusst
 Neue Homeoffice-Regelung
Schon gewusst

Neue Homeoffice-Regelung

28. Januar 2021

Neue Homeoffice-Regelung

#1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher klarstellten. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

#2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

#3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für „ergonomisches Mobiliar“, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

#4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher „so rasch wie möglich“ erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

Neue Inhalte – Jetzt Aktualisieren!

Redaktion
DIE MACHER
Fotos
pixabay
Erschienen
28.1.2021
Previous post
Next post
  • Digitalwelten 598
  • Karriere 911
  • Menschen 1334
  • Unternehmen 921
  • Zukunft 1527
Weitere Artikel
Schon gewusst

tech2b stärkt Präsenz in der Strada del Startup: Neuer Raum

24. März 2026

VORSPANN TEXTFELD TEXT   .st0{clip-path:url(#SVGID_00000135668525015075593340000005829045014453373880_);} ZITAT MIT BILD Albert Ortig Geschäftsführer, Netural Überschrift 2 TEXT   Überschrift 3 TEXT #Überschrift H3 TEXT  

Karrieresprung

Karrieresprung bei Anders & Ganz

24. März 2026

Juliane Bachl übernimmt Geschäftsführung von Anders & Ganz  Wien am 24. März – Juliane Bachl (47) hat vor kurzem die

Lifestyle Menschen Schon gewusst

Hey, Zukunft! Schön, dich zu sehen.

23. März 2026

Mittwochmorgen. Kaffee. Croissant. Und Menschen, die die Welt ein bisschen besser machen. Mehr braucht’s eigentlich nicht.  Beim Business-Frühstück in der

DIE MACHER DIE MACHER
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Kategorien

Digitalwelten
Karriere
Lifestyle
Zukunft
Menschen
Unternehmen
Podcast

Menü

Abo
Print
Über uns
Kontakt
Jobs
Konto

Rechtliches

Impressum
Datenschutz
AGB für Inseratkunden
Werben bei DIE MACHER
Cookie Einstellung
© MACHER MEDIA HOUSE GMBH 2026.
MILEZO
  • Print
  • Abo
  • Konto
  • Print
  • Abo
  • Konto