• Newsletter
  • Jobs
  • Werben
DIE MACHER DIE MACHER
  • Print
  • Abo
  • Anmelden
€ 0,00 0 Warenkorb
  • Menschen
  • Podcast
  • Digitalwelten
  • MACHERjobs
  • Karriere
  • Lifestyle
  • Unternehmen
  • Zukunft
  • Karrieresprung
  • SchonGewusst
  • Menschen
  • Podcast
  • Digitalwelten
  • MACHERjobs
  • Karriere
  • Lifestyle
  • Unternehmen
  • Zukunft
  • Karrieresprung
  • SchonGewusst
 Neue Homeoffice-Regelung
Schon gewusst

Neue Homeoffice-Regelung

28. Januar 2021

Neue Homeoffice-Regelung

#1. Keine Homeoffice-Pflicht

Im Vorfeld war im Raum gestanden, dass die neue Homeoffice-Regelung Arbeitgeber dazu verpflichten könnte, Homeoffice anzubieten, wenn dies möglich ist. Doch das wird nicht der Fall sein, wie Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher klarstellten. „Wir haben vereinbart, dass Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt“, so Kocher im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Konkret soll die Vereinbarung schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können, schreibt das Arbeitsministerium in einer Mitteilung. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sind in Hinkunft möglich.

#2. Ausweitung der Unfallversicherung im Homeoffice

Die aktuell bis Ende März befristete Unfallversicherung im Homeoffice geht ins Dauerrecht über. Sie betrifft zudem nun auch Unfälle auf dem Weg vom Homeoffice zur Arbeitsstätte oder zurück ins Homeoffice – etwa von einem Arzttermin. Nicht geschützt sind allerdings Wege aus dem Homeoffice, etwa um im Supermarkt Essen zu besorgen.

#3. Steuerliche Begünstigungen in der neuen Homeoffice-Regelung

In der neuen Regelung gab es auch eine Klarstellung: Die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln, etwa Laptop und Smartphone, durch dein Arbeitgeber ist kein steuerpflichtiger Sachbezug. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops oder Mobilgeräte sollen demnach bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zudem sollen Arbeitnehmer bestimmte Aufwendungen, etwa für „ergonomisches Mobiliar“, bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen können.

#4. Kostenersatz bei Nutzung eigener Arbeitsmittel

Werden die Arbeitsmittel wie Laptop und Smartphone nicht vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt, steht dem Arbeitnehmer künftig ein Kostenersatz zu. Dieser gilt etwa auch für die Internetrechnung. Höhere Rechnungen für Strom oder die Heizung kann der Arbeitgeber hingegen (auch in Form einer Pauschale) weiterhin freiwillig übernehmen.

Homeoffice-Regelung: Beschluss steht noch aus, Zufriedenheit auf vielen Seiten

Der Beschluss der neuen Homeoffice-Regelung im Nationalrat steht noch aus, soll aber laut Minister Kocher „so rasch wie möglich“ erfolgen. Zufriedenheit damit besteht jedenfalls nicht nur seitens der Regierungsparteien, sondern auch bei den (mitverhandelnden) Interessensvertretungen von Gewerkschaftsbund bis Industriellenvereinigung.

Neue Inhalte – Jetzt Aktualisieren!

Redaktion
DIE MACHER
Fotos
pixabay
Erschienen
28.1.2021
Previous post
Next post
  • Digitalwelten 596
  • Karriere 908
  • Menschen 1296
  • Unternehmen 898
  • Zukunft 1524
Weitere Artikel
Schon gewusst

Banner sichert Auslastung bis 2028 mit Großaufträgen über 195 Millionen

16. Januar 2026

Zwei neue Dreijahresverträge mit Kunden aus Europa und Nordamerika verschaffen der Banner Group einen stabilen Start ins Jahr 2026 –

Karrieresprung

Karrieresprung bei ZÜHLKE

15. Januar 2026

ZÜHLKE ERNENNT NEUEN GROUP CEO Gregor Bieler führt ab sofort alle Länder der Zühlke Gruppe Wien 15. Jänner 2026: Der

MACH ES! gesund Podcast

Wie trainieren wir uns fit?

15. Januar 2026

Anfang des Jahres sind sie voll, die Fitnessstudios. Aber die meisten trainieren falsch. Zu viel Gewicht, zu wenig Gewicht, falsche

DIE MACHER DIE MACHER
Newsletter Anmeldung
Newsletter Anmeldung

Modal Title

Kategorien

Digitalwelten
Karriere
Lifestyle
Zukunft
Menschen
Unternehmen
Podcast

Menü

Abo
Print
Über uns
Kontakt
Jobs

Rechtliches

Impressum
Datenschutz
AGB für Inseratkunden
Werben bei DIE MACHER
Cookie Einstellung
© MACHER MEDIA HOUSE GMBH 2026.
MILEZO
  • Print
  • Abo
  • Anmelden
  • Print
  • Abo
  • Anmelden