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Novelle zur Wohnbeihilfe-Verordnung in OÖ

Wohnbeihilfe neu: Verbesserung für Mehrpersonenhaushalte

Am Dienstag stellte Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter und Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner eine Novelle zur Wohnbeihilfe vor. Sie bringt vor allem für Mehrpersonenhaushalte Verbesserungen.

Seit 2021 gelten in Oberösterreich neue Richtwerte für die Vergabe der Wohnbeihilfe. Die Einkommensgrenzen für den Bezug wurden für Mehrpersonenhaushalte nach oben gesetzt. „Es wurden damit gravierende Verbesserungen für bestehende Wohnbeihilfenbezieher als auch ein erweiterter Bezieherkreis geschaffen – vor allem für Ehepaare mit Mindestpension, Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie Familien mit Kindern“, sagt Haimbuchner.

Die Einkommensgrenze für den vollen Bezug der Wohnbeihilfe bei Vier-Personen-Haushalten wurde beispielsweise von 1.900 Euro auf 2.600 Euro angehoben. So können mehr Haushalte die Wohnbauhilfe beziehen. Laut Haimbuchner wurden die Mittel für diese Ausweitung der Wohnbeihilfe durch die restriktiveren Zugangsvoraussetzungen für Drittstaatenangehörige freigemacht. Dadurch werde das Budget der Wohnbauförderung, aus der die Wohnbeihilfe finanziert wird, nicht zusätzlich belastet.

Nun sei es wichtig, dass mögliche Bezieher auch Anträge stellen. „Mein besonderer Appell gilt all jenen, die in der Vergangenheit wegen eines zu hohem Einkommens abgewiesen wurden, deren Einkommenssituation sich verschlechtert hat oder die noch nie daran gedacht haben, um Wohnbeihilfe anzusuchen. Besuchen Sie unsere Homepage und erkundigen Sie sich über die neuen Einkommensgrenzen“, so Haimbuchner.