Maskenpflicht im Freien kommt- neue Covid-Maßnahmen vorgestellt
Bedingt durch die Verbreitung von Omnikron hat die Regierung mit Ländervertretern und Experten der Gecko (die gesamtstattliche Covid-Krisenkoordination) neue Maßnahmen vorgestellt. Diese gelten ab 8.1. bzw ab 11.Jänner.
1. Maskenpflicht im Freien bei Unterschreitung des 2 Meter-Abstandes
Dies gilt überall, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, bei Warteschlangen, in Fußgängerzonen, im Eingangsbereich, etc.
2. Kontrolle von 2G auch im Handel
Ab 11.1. muss auch im Handel die 2G-Kontrolle spätestens an der Kassa durchgeführt werden. Hier gilt auch eine „Aktion Scharf“, das heißt, die Betriebe sind dazu angehalten, diese Kontrollen auch durchzuführen. Sie müssen bei Nichteinhaltung mit Konsequenzen, etwa Schließung rechnen. Wer sich von den Kunden nicht daran hält, kann auch ab Februar mit Betretungsverboten belegt werden.
3. Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt
K1- und K2-Personen sind gleichgestellt, wobei 3fach- Geimpfte sowie Genesene, die geimpft sind, nicht mehr als Kontaktpersonen eingestuft. Weiters gelten alle Menschen, die durchgehend eine FFP2-Maske getragen haben, auch nicht als Kontaktperson. Kontaktpersonen können sich ab jetzt nach 5 Tagen freitesten.