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 Letzter Ausweg Kündigung?
Schon gewusst

Letzter Ausweg Kündigung?

10. Februar 2021

Letzter Ausweg Kündigung?

Derzeit gelten in Österreich mehr als 535.000 Menschen als arbeitslos (inklusive rund 67.000 Schulungsteilnehmern). Zudem waren per Ende Jänner rund 470.000 Personen in Kurzarbeit. Weitere Kündigungen drohen, sofern die wirtschaftliche Erholung weiter ausbleibt. Mag. Claudia Strohmaier, Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung in der Wiener Wirtschaftskammer erklärt, welche Optionen und Chancen die Unternehmen derzeit nützen könnten.

# Umsatzpotenzial unter Mithilfe der Mitarbeiter generieren

Jeder Unternehmer neigt dazu, nach einer gewissen Zeit betriebsblind zu werden. Der eine mehr, der andere weniger. Das ist ganz natürlich. Zugleich zeigt sich im Alltag der Unternehmensberatung oft, dass Denkanstöße von außen sowie eine unvoreingenommene Analyse der Ist-Situation nicht nur bei den Unternehmern selbst, sondern auch bei langjährigen Mitarbeitern neuen Tatendrang entfalten können. Wichtig ist dabei ein klarer schriftlicher Zukunftsplan, um die Verbindlichkeit zu unterstreichen. Wer hingegen voreilig seine Mitarbeiter kündigt, um kurzfristig seine Liquiditätssituation zu verbessern, könnte jahrelang angeeignetes Know-how schlagartig verlieren.

# Reduktion des Produktsortiments statt der Mitarbeiter

Alternativen zu Personalmaßnahmen gibt es freilich genug. Die Zusammenlegung von Konzernmarken, wie sie derzeit im Lebensmittel-Einzelhandel erfolgen, ist für KMU in der Regel zwar keine Option, allerdings erzeugen auch kleine Produktionsbetriebe oft relativ viele Produkte, die einander sehr ähnlich sind, sich aber unterschiedlich gut verkaufen. Auch kleine Handelsbetriebe führen oft ein zu großes Sortiment, das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine enorme Belastung darstellt. Je nach Warengattung können diese verderben, unmodern werden oder nicht mehr dem technischen Standard entsprechen. Zudem entstehen unnötige Lagerkosten, Stichwort „totes Kapital“. Eine Straffung des Sortiments kann daher oft mehr bewirken als die Kündigung eines Mitarbeiters.

Wer Personalmaßnahmen plant, sollte diese immer als Teil eines Gesamtkonzeptes für die Zukunft sehen.


Claudia Strohmaier
Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung in der Wiener Wirtschaftskammer.

# Prioritäten setzen und Wiedereinstellungszusagen prüfen

Die Palette an möglichen Personalmaßnahmen ist groß: Angefangen bei Kurzarbeit über den Abbau von Zeit- und Urlaubsguthaben sowie temporären und einvernehmlichen Umstellungen auf Teilzeitarbeit bis hin zur Altersteilzeit. Ist die Lage allerdings bereits derart prekär, dass die Insolvenz droht, sind Kündigungen manchmal unvermeidbar. Systemrelevante Mitarbeiter sollten in diesem Fall sachlich und unvoreingenommen definiert und in weiterer Folge im Unternehmen gehalten werden. Bei anderen Mitarbeitern können Wiedereinstellungszusagen geprüft werden. Die Mitarbeiter wurden ja deshalb eingestellt, weil sie perfekt zum Unternehmen passen. Zudem kennen sie die internen Abläufe wie ihre Westentasche. Dieses Potenzial ist von unschätzbarem Wert, wenn die Geschäfte wieder anspringen.

# Potenzial der Mitarbeiter ausschöpfen

Die Mitarbeiter sollten nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden, sondern bergen vor allem enormes Potenzial für neue Aufgaben. Zum Beispiel haben Unternehmen mittels Insourcing die Möglichkeit, zuvor ausgelagerte Fertigungsschritte wieder ins Unternehmen zurückzuverlagern. Dadurch steigt die Auslastung der Mitarbeiter, es wird intern zusätzliches Know-how aufgebaut, die Margen können optimiert und die Abhängigkeit von externen Faktoren verringert werden. Zudem könnten sich dadurch Steuervorteile ergeben. Allerdings eignen sich nicht alle Aufgaben für das Insourcing. Günstige Vormaterialien etwa, die anderswo viel billiger hergestellt werden können, sind dafür weniger geeignet. Gleiches gilt für Dienstleistungen, bei denen die Expertise und Innovationskraft von außen von unschätzbarem Vorteil ist.

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Redaktion
Daniela Ullrich
Fotos
© Anja-Lene Melchert
Erschienen
10.2.2021
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