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                                    109Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschl%u00fcssen und Verordnungen des ober%u00f6sterreichischen Landtages und des %u00f6sterreichischen Nationalrates.O%u00f6. Aufzugsverordnungs-Novelle 2025 LGBl. Nr. 62/2025 vom 23.07.2025Verordnung_die darauf abzielt, die Sicherheit %u00e4lterer Aufzugsanlagen zu verbessern und sie auf einen zeitgem%u00e4%u00dfen Sicherheitsstandard zu bringen. Daf%u00fcr werden neue Sicherheitsanforderungen f%u00fcr bestehende Personenaufz%u00fcge eingef%u00fchrt:%u2022 verpffl ichtende sicherheitstechnische Pr%u00fcfung f%u00fcr %u00e4ltere Personenaufz%u00fcge, die nicht nach aktuellen Sicherheitsverordnungen in Verkehr gebracht wurden%u2022 gestaffi elter Zeitplan f%u00fcr die Pr%u00fcfungen nach Baujahr%u2022 Durchf%u00fchrung der Pr%u00fcfung durch zertiff zierte Pr%u00fcfstellen f%u00fcr Aufz%u00fcge gem%u00e4%u00df Hebeanlagen-Betriebsverordnung%u2022 Nachr%u00fcstungspffl icht mit geeigneten Sicherheitsbauteilen entsprechend der festgestellten Risikostufe%u2022 Verwendung von CE-gekennzeichneten Sicherheitsbauteilen gem%u00e4%u00df aktueller EU-Richtlinien%u2022 Dokumentationspffl ichten im AufzugsbuchO%u00f6. Archivgesetz-Novelle 2025 LGBl. Nr. 60/2025 vom 23.07.2025Landesgesetz_das das Archivwesen an die Anforderungen der digitalen Welt anpasst und gleichzeitig den rechtssicheren Umgang mit Archivgut gew%u00e4hrleistet. Daf%u00fcr werden das Ober%u00f6sterreichische Archivgesetz aktualisiert und die rechtlichen Grundlagen f%u00fcr das Archivwesen folgenderma%u00dfen modernisiert: %u2022 Klarstellung des Zwecks: Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns, Sicherung authentischer %u00dcberlieferung, Wahrung der Rechtssicherheit und Bewahrung des kulturellen Erbes%u2022 Pr%u00e4zisierung der Begriffi e: erweiterte Deff nition von Archivgut und Archivieren unter Ber%u00fccksichtigung digitaler Unterlagen%u2022 Grunds%u00e4tze der Unterlagenverwaltung: systematische Ordnung und sichere Aufbewahrung bereits vor der Archivierung%u2022 Digitales Archivgut: umfassende Regelungen zur dauerhaften Sicherstellung der Lesbarkeit, Konvertierung und Beweiskraft%u2022 Nutzungsbestimmungen: Pr%u00e4zisierung der Schutzfristen, Auskunftsrechte, Benutzungsverfahren%u2022 Ver%u00f6ffi entlichungspffl ichten: Umstellung von physischer Auffl age auf Internetver%u00f6ffi entlichungWas gibt's NEUES?DurchGESETZt & durchzusetzen Text David Bauer Foto Gettyimages / ARMMY PICCA Quelle mit Unterst%u00fctzung des Landes O%u00d6; Beschl%u00fcsse des O%u00f6. Landtags: land-oberoesterreich.gv.at; Gesetzesbeschl%u00fcsse des Bundes: parlament.gv.atHier geht%u00b4s zu den Gesetzesbeschl%u00fcssen des Bundes.Hier geht%u00b4s zu den Beschl%u00fcssen des O%u00f6. Landtags.Datenzugangsgesetz BGBl. I Nr. 33/2025 vom 23.07.2025Bundesgesetz_das einen rechtssicheren Rahmen f%u00fcr die Weiterverwendung von Daten schaffi en und die Entwicklung eines europ%u00e4ischen Daten%u00f6kosystems f%u00f6rdern soll. Es regelt die Durchf%u00fchrung der EU-Verordnung %u00fcber europ%u00e4ische DatenGovernance (DGA) in %u00d6sterreich:#1 Datenvermittlung und Datenaltruismus:%u2022 %u00f6ffi entliches Register f%u00fcr datenaltruistische Organisationen%u2022 durchsuchbare Bestandsliste von Daten zur Weiterverwendung auf data.gv.at%u2022 automationsunterst%u00fctztes Antragsmanagement f%u00fcr die Weiterverwendung von Daten#2 Datenschutz und Kooperation:%u2022 Regelungen zum Datenschutz und zur Beh%u00f6rdenkooperation%u2022 j%u00e4hrliche Qualit%u00e4tspr%u00fcfung der Datenbest%u00e4nde#3 Strafbestimmungen:%u2022 Verwaltungsstrafen bei Verst%u00f6%u00dfen gegen die Verpffl ichtungen%u2022 gestaffi elte Geldstrafen bis zu 100.000 Euro%u2022 Strafbarkeit auch f%u00fcr juristische PersonenInformationsfreiheits-%u00c4nderungsgesetz BGBl. I Nr. 50/2025 vom 24.07.2025Bundesgesetz_das die rechtlichen Voraussetzungen f%u00fcr die Umsetzung der verfassungsrechtlich verankerten Informationsfreiheit schaffi t. Und gleichzeitig berechtigte Geheimhaltungsinteressen sch%u00fctzt. Daf%u00fcr werden zahlreiche Bundesgesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angepasst:%u2022 umfassende Anpassung von 138 Bundesgesetzen aus allen Rechtsbereichen%u2022 Ersetzung des Begriffi s %u201eAmtsverschwiegenheit%u201c durch %u201eGeheimhaltungspffl icht%u201c und Anpassung an die neuen Geheimhaltungsgr%u00fcnde %u2022 Konkretisierung der Geheimhaltungspffl ichten f%u00fcr verschiedene Berufsgruppen und Funktionstr%u00e4ger%u2022 Regelungen zur Entbindung von der Geheimhaltungspffl icht bei Aussagen vor Gericht oder Verwaltungsbeh%u00f6rden%u2022 Anpassung der Strafbestimmungen f%u00fcr Verletzungen der Geheimhaltungspffl icht%u2022 speziff sche Regelungen f%u00fcr sensible Bereiche wie Landesverteidigung, Sicherheit, Justiz und Finanzen_
                                
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