Page 193 - Herbstausgabe_2022_03
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DurchGESETZt
& durchzusetzen Was gibt
es Neues?
Ein Auszug aus neuen Gesetzen,
Beschlüssen und Verordnungen des
oberösterreichischen Landtages und
des österreichischen Nationalrates.
Oö. Schulrechtsänderungsgesetz
LGBl. Nr. 63/2022 vom 08.07.2022
Landesgesetz_mit dem das oberösterreichische
Pflichtschulorganisationsgesetz von 1992 sowie das
oberösterreichische Schulzeitgesetz von 1976 geändert
werden. Mitunter geht es dabei um die Schaffung eines
Unterrichtsangebots in der unterrichtsfreien Zeit im Bereich
der allgemeinbildenden Pflichtschulen, also etwa einer
Sommerschule. Außerdem spielt die Ermöglichung von
digitalen Unterrichtsmöglichkeiten bei Unbenutzbarkeit des
Schulgebäudes, in Katastrophenfällen oder aus sonstigen
zwingenden Gründen eine zentrale Rolle.
Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022
LGBl. Nr. 68/2022 vom 29.07.2022
Landesgesetz_mit dem das oberösterreichische
Hundehaltegesetz von 2002 geändert wird. Dies geht mit einer
neuen Meldepflicht für Versicherungen einher. Kommt es zu
einem Wechsel der Haftpflichtversicherung oder sonstigen GuKG-Novelle 2022
Änderungen, gilt mit 1. September verpflichtend, diese der
zuständigen Gemeinde zu melden. Darüber hinaus dürfen BGBl. I Nr. 128/2022 vom 28.07.2022
Gemeinden künftig aktiv überprüfen, ob eine ausreichende
Hundehaftpflichtversicherung vorliegt. Bundesgesetz_mit dem das Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz geändert wird. Die Änderung ist Teil einer
umfassenden Pflegereform in Höhe von rund einer Milliarde
Euro, die heuer auf den Weg gebracht wird. Die Novelle
räumt Pflegeassistenzen einen größeren Kompetenzspielraum
ein, etwa das Ab- und Anschließen laufender Infusionen,
Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 um Unterbrechungen der Versorgung zu vermeiden. Auch
die Einstiegshürden am Arbeitsmarkt werden gesenkt.
BGBl. I Nr. 101/2022 vom 19.07.2022 Personal, das noch auf die Anerkennung eines ausländischen
Ausbildungsabschlusses wartet, kann künftig niederschwellig
Bundesgesetz_mit dem eine Reihe an bestehenden und vorläufig befristet bereits während der Verfahren am
Wahlgesetzen, darunter auch die Europawahlordnung sowie Arbeitsmarkt Fuß fassen.
die Nationalrats-Wahlordnung von 1992, geändert werden.
Künftig verzichtet man darin auf die Erfassung des Geschlechts
der Wähler:innen, stattdessen ist von „Personen“ die Rede. Zustimmung_ÖVP, Grüne, Neos (Dagegen_FPÖ, SPÖ)
Auch die Veröffentlichung von Wahlsprengel-Ergebnissen im
Internet wird unter anderem neu geregelt, die verpflichtende
Zuständigkeit liegt ab sofort bei den Gemeindewahl- und Text David Bauer
Bezirkswahlbehörden. Foto Gettyimages
Quelle mit Unterstützung des Landes OÖ
Zustimmung_ÖVP, Grüne, FPÖ, Neos, SPÖ Beschlüsse des oö. Landtags: land-oberoesterreich.gv.at
Gesetzesbeschlüsse des Bundes: parlament.gv.at
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