

Schönherr hat UNIQA beim Verkauf ihres 75 %-Anteils an der russischen Lebensversicherung „Raiffeisen Life“ an den russischen Versicherer Renaissance Life beraten. Mit dem Closing dieser Transaktion zieht sich UNIQA endgültig aus dem russischen Markt zurück. Die Transaktion wurde im August 2023 unterzeichnet und stand unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die russischen Behörden.
Inzwischen wurden die notwendigen Genehmigungen eingeholt und die Transaktion in voller Übereinstimmung mit allen sanktionsrechtlichen Bestimmungen abgeschlossen.
Renaissance Life ist eine Tochtergesellschaft der Renaissance Insurance Group PJSC. Die Renaissance Gruppe ist eine unabhängige Versicherungsgruppe, die an der Moskauer Börse gehandelt wird und zu den führenden Versicherungsanbietern in Russland gehört.
Das Schönherr-Team wurde von Alexander Popp (Partner) und Gregor Petric (Counsel) geleitet und bestand weiters aus Johannes Resch (Rechtsanwaltsanwärter), Gabor Kulcsar (Rechtsanwaltsanwärter), Nikolaus Stepan (Rechtsanwaltsanwärter), Christoph Haid (Partner), Peter Feyl (Partner) und Daniel Gritsch (Rechtsanwaltsanwärter).
Die UNIQA Presseaussendung kann hier gelesen werden.
Schoenherr Attorneys at Law
Schönherr ist eine führende Full-Service-Anwaltskanzlei, die 1950 in Österreich gegründet wurde. Die Kanzlei reagierte frühzeitig auf die wachsende Bedeutung und Chancen in Zentral- und Osteuropa* und eröffnete bereits 1996 ein Büro in Rumänien, weitere Standorte in der Region folgten. Heute bietet Schönherr in 14 Ländern flächendeckende Beratung zu allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Die Kanzlei verfügt über eine hervorragende Erfolgsbilanz und genießt international einen guten Ruf für ihre erstklassige Beratung in Zentral- und Osteuropa.
* Schönherr verfügt in Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und der Türkei über Büros, Country Desks und permanente Kooperationspartnerschaften. Schönherr ist allen Ländern, wo die Kanzlei tätig ist, im Einklang mit lokalen Standesregeln und Vorschriften, weshalb vereinzelt abweichende Firmenbezeichnungen auftreten.
Schönherr
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