OÖ. Raumordnungsgesetz-Novelle vor Beschluss
Bei der Neugestaltung der Raumordnungspolitik habe man sich bewusst für ein Duo aus OÖ. Raumordnungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen und ein schlankes OÖ. Raumordnungsgesetz entschieden, so Achleitner. Für das Raumordnungsgesetz ergeben sich folgende Grundsätze :
#Klimaschutz
#Baulandmobilisierung hat Vorrang vor Neuwidmung
#Gemeinden und Städte sollen nach innen wachsen
#Aktive Ortskern-Belebung
#Reaktivierung von Leerständen und Brachflächen
#Keine Supermärkte mehr am Kreisverkehr
#Vermehrter Bau von Tiefgaragen oder Parkdecks
#Leistbares Wohnen
#Absicherung landwirtschaftlicher Flächen
„Wir wollen die Raumentwicklung in Oberösterreich ordnen, aber kein generelles Umwidmungs- und Bauverbot“, sagt der Wirtschaftslandesrat und betont, dass ansonsten keine Wohnraumschaffung für junge Familien und auch keine Betriebsansiedlung mehr möglich wären. Auch Forderungen nach überbordenden Verpflichtungen, Enteignungen bei Umwidmungen und zusätzliche Besteuerung in Form von Leerstands- Infrastrukturabgaben oder Strafsteuern für unbebautes Bauland wurden nicht in die Novelle aufgenommen .
Impulse zur Ortskernbelebung
Um Oberösterreichs Zentren wieder mehr zu verdichten und zu beleben, möchte man auf die Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden und brachliegender Flächen setzen und Einkaufsmöglichkeiten im Ortskern schaffen. Um den Flächenverbrauch einzudämmen sollen zentral gelegene mehrgeschossige Gebäude mit Mischnutzungsform (Supermärkte, Büroräumlichkeiten, Wohnungen…) gebaut werden. Tiefgaragen und Parkdecks dämmen ebenfalls die Flächenverschwendung ein.
Mehrere oö. Gemeinden wie St. Martin im Mühlkreis, St. Agatha oder Raab hätten laut Achleitner bereits jetzt zukunftsweisende Ortszentren errichtet.