Förderung für E-Ladestationen – Registrierung bis 31.März möglich.
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert den Ankauf und die Einrichtung von E-Ladestationen(Standsäulen oder Wallbox) für den betrieblichen Einsatz.
Bis zum 31.3. 2022 kann man sich registrieren, danach muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag eingebracht werden. WICHTIG: Die Rechnung darf bei der Antragsstellung nicht älter als sechs Monate sein. Hier die wichtigsten Facts dazu.
WER KANN ANSUCHEN:
Betriebe, Vereine, konfessionelle Vereinigungen, öffentliche Gebietskörperschaften, unternehmerisch tätige Organisationen.
Was wird gefördert:
Die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.
Zusatzinfo: Die Ladestationen können öffentlich zugänglich wie auch nicht öffentlich zugänglich sein.
Mehr Information zu der Förderung unter www.umweltfoerderung.at