Page 19 - DIE MACHER_Fruehling 2024
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WEGZUGSBESTEUERUNG



       IN ÖSTERREICH BEI AUSLANDS



       AUFENTHALT





       In einer zunehmend globalisierten Welt werden berufliche und persönliche Veränderungen immer häufiger. Viele Österreicher:innen ziehen
       endgültig oder auch nur vorübergehend ins Ausland. Doch welche steuerlichen Folgen kann ein solcher (temporärer) Wegzug haben?



       STEUERPFLICHT IN ÖSTERREICH          Österreich zukünftig betriebliche Einkünfte und
       Eine Person ist in Österreich steuerlich ansässig   Kapitalvermögenseinkünfte der Person nicht
       und muss damit grundsätzlich ihr gesamtes   mehr besteuern darf, sondern das Zielland
       Welteinkommen (mit in- und ausländischen   das Besteuerungsrecht erhält (abhängig vom
       Einkünften) versteuern, wenn sie in Österreich   konkreten DBA etc.). Deswegen wird auch eine
       einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-  fiktive Veräußerung von Betriebsvermögen und    bdo.at
       halt hat. Ein Wohnsitz ist eine wohngeeignete   Kapitalvermögen ausgelöst, wodurch die bisher
       Immobilie, die die Person jederzeit für den   nicht besteuerten Wertsteigerungen noch in
       eigenen Wohnbedarf nutzen kann, während   Österreich zu besteuern sind. Zweck ist es, das
       der gewöhnliche Aufenthalt durch eine gewisse   in Österreich angesammelte Steuersubstrat
       körperliche Anwesenheit in Österreich charak-  nicht ins Ausland zu verlagern. Österreich bietet
       terisiert ist. Auch Personen ohne Wohnsitz und   unter gewissen Umständen die Möglichkeit,
       gewöhnlichen Aufenthalt sind in Österreich   diese Besteuerung zeitlich aufzuschieben.
       steuerpflichtig, wenn sie hier Einkünfte erzielen.   Zum Beispiel kann beim Wegzug mit Kapital-  Wenn die Person den österreichischen Wohn-
                                            vermögen in ein EU-/EWR-Land im Jahr des   sitz aufgibt, bewirkt sie einen steuerlichen
       STEUERLICHER WEGZUG                 Wegzugs in der Steuererklärung die Nichtfest-  Wegzug und muss die Wertsteigerung von
       Bei der Beurteilung, ob ein Wegzug aus Öster-  setzung der Steuerschuld beantragt werden.   EUR 4.300.000 mit 27,5% besteuern. In ihrer
       reich – mit Steuerfolgen - vorliegt, müssen   Besteuert wird damit erst bei tatsächlicher   Steuererklärung 2023 kann jedoch eine vorü-
       Faktoren wie zum Beispiel die Aufgabe des   Veräußerung des Kapitalvermögens oder bei   bergehende Nichtfestsetzung beantragt werden.
       Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts,   Umzug in einen Staat außerhalb der EU/EWR.   Sollte die Person dagegen trotz Umzug nach
       das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen   Ähnliches gilt beim Wegzug mit einem Betrieb,   Deutschland ihren österreichischen Wohnsitz
       (DBA) Österreichs mit dem Zielland und die   wobei hier eine Ratenzahlung der Steuerschuld   behalten, wird nicht unbedingt ein steuerlicher
       beabsichtigte Dauer des Auslandsaufenthalts   vorgesehen ist.            Wegzug bewirkt. Hier kommt es oft darauf an,
          berücksichtigt werden. Ein Aufenthalt                                 ob die Person ihre engeren persönlichen und
             von über fünf Jahren deutet auf   PRAXISBEISPIEL                   wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt der
                 einen endgültigen Wegzug hin.  Eine in Österreich wohnhafte Person bezieht   Lebensinteressen), wie etwa die Kernfamilie,
                    Der steuerliche Wegzug   im April 2023 ein Haus in Deutschland.   weiterhin in Österreich hat und beabsichtigt,
                        führt oft dazu, dass   Sie besitzt privat eine direkte Beteiligung an   in wenigen Jahren nach Österreich zurückzu-
                                            einer österreichischen GmbH (Anschaffungs-  kehren. Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor
                                            kosten EUR 700.000; Marktwert im April 2023   einem Wegzug über Landesgrenzen oder einen
                                            EUR 5.000.000).                     längeren Auslandsaufenthalt die steuerlichen
                                                                                Folgen genau evaluieren zu lassen, um keine
       ANSPRECH
                                                                unliebsamen Überraschungen zu erleben.
       PERSONEN

                                                                                Sie haben Fragen?
                                                                                Wir sind gerne für Sie da!


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