Page 45 - DIE MACHER_2022_1
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„Ein Staat kann
                                                                                einem anderen
                                                                                 Staat nicht die
            3 Fragen an …                                                         Souveränität
                                                                                  absprechen.“
            ... einen Völkerrechtsexperten
                                                                                Stephan Wittich
                                                                                 Professor am Institut für
            01 Russland begründet sein Vorgehen mit                            Europarecht, Internationales
            einer vermeintlichen „Bedrohung“ durch die                         Recht & Rechtsvergleichung,
            Ausbreitung des Westens. Ist diese Angst                               Universität Wien
            gerechtfertigt?
            STEPHAN WITTICH: Es ist zweifelhaft, ob die
            NATO-Osterweiterung tatsächlich eine Be-
            drohung der Sicherheitsinteressen Russlands   tes – nicht handlungswillig. Sonstige rechtliche
            darstellt. Selbst wenn man diese Frage bejaht,   Möglichkeiten bestehen derzeit vor internatio-
            wäre  dies  keine  Rechtfertigung  für  einen  An-  nalen Institutionen – unter anderem vor dem
            griffskrieg.  Eine  Anwendung militärischer  Ge-  Internationalen Gerichtshof, dem Europäischen
            walt ist nur unter zwei Ausnahmen zulässig:   Gerichtshof für Menschenrechte oder der UNO-
            erstens, wenn der Sicherheitsrat der UNO eine   Generalversammlung.
            solche Gewaltanwendung explizit autorisiert,    
            oder zweitens, wenn man selbst Opfer eines   03 Welche Auswirkungen hat dieser Konflikt
            bewaffneten Angriffes ist, was auf Russland   auf den zwischenstaatlichen Umgang in der
            aber keinesfalls zutrifft.                  Zukunft, vor allem innerhalb Europas?
                                                        STEPHAN WITTICH: Schwer vorherzusagen.
            02 Was kann die Ukraine aus rechtlicher     Die sehr schnelle, scharfe und einhellige Re-
            Sicht jetzt tun?                            aktion der westlichen Staaten zeigt eine star-
            STEPHAN WITTICH: Rechtlich ist es der Ukrai-  ke Einigkeit. Dies trifft insbesondere auf die EU
            ne erlaubt, sich selbst militärisch zu verteidigen.   zu, die unglaublich rasch und deutlich reagiert
            Weiters hat die Ukraine den Sicherheitsrat der   hat. Innerhalb der EU mag dies wohl zu einer
            UNO um Tätigwerden ersucht. Allerdings ist   stärkeren Solidarisierung führen. Die Stimmung
            dieser aufgrund des Vetorechts Russlands –     in Europa zeigt die Isolierung Russlands und
            eines ständigen  Mitglieds  des Sicherheitsra-  Weißrusslands eindeutig.






















      Rechtsberatung,


      die Klarheit


      schafft.

















       Clarity.                                                                             45               dorda.at




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