Page 152 - DIE MACHER_Winter_2023
P. 152
Was gibt's
Neues?
Text David Bauer
Foto Gettyimages
Quelle mit Unterstützung
des Landes OÖ
Beschlüsse des oö.
Landtags: land-
oberoesterreich.gv.at
Gesetzesbeschlüsse
des Bundes:
parlament.gv.at
DurchGESETZt & durchzusetzen
Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschlüssen und Verordnungen des
oberösterreichischen Landtages und des österreichischen Nationalrates.
Oö. Jugendschutzgesetz-Novelle 2023 Zuschuss an die Länder zur
Finanzierung einer Gebührenbremse
Antrag im parlamentarischen Verfahren
mehrstimmig angenommen BGBl. I Nr. 122/2023 vom 12.10.2023
Landesgesetz_mit dem das Oö. Jugendschutzgesetz 2001 Bundesgesetz_das einen Zuschuss an die Länder durch
um weitere fünf Jahre verlängert und angepasst wird. Unter den Bund in Höhe von 150 Millionen Euro beschließt –
anderem wird auf die Entwicklung von neuen „Trends“ zur Finanzierung einer Gebührenbremse. Konkret für die
am Markt, etwa rauchbare CBD-Produkte und tabakfreie Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, für die
Nikotinbeutel, reagiert. Damit soll der Jugendschutz in Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für
diesen Bereichen ausgebaut und eine wirksame Prävention die Müllabfuhr im Jahr 2024. Bis 31. Dezember 2024 müssen
in einem dynamischen Bereich gescha en werden. die Länder dem Bund über die Verwendung der Mittel
Außerdem werden die Bestimmungen zu Altersnachweisen Bericht erstatten.
vereinfacht und zeitgemäß gestaltet, sodass der
Altersnachweis auch über digitale Ausweise erbracht werden
kann. Pfandverordnung für
Einweggetränkeverpackungen
Oö. Landschaftsabgabegesetz- BGBl. II Nr. 283/2023 vom 25.09.2023
Novelle 2023
Verordnung_durch die ab 2025 in Österreich ein
Antrag im parlamentarischen Verfahren Einwegpfand gilt. Wer eine Einweg asche oder -dose
einstimmig angenommen kauft, bezahlt einen kleinen Betrag als Pfand. Ziele dieser
Verordnung sind das Erreichen der Sammelziele in Höhe von
Landesgesetz_mit dem das Oö. Landschaftsabgabegesetz mindestens 80 Prozent beginnend mit dem Jahr 2025 und
geändert wird. Zu den wesentlichen Punkten zählen mindestens 90 Prozent beginnend mit dem Jahr 2027, ein
unter anderem die Erhöhung des Ertragsanteils für die qualitativ hochwertiges Recycling von Verpackungsabfällen,
Standortgemeinden, der Entfall der Anrechenbarkeit der Wiedereinsatz der Kunststo recyclate und von recyclierten
zivilrechtlicher Entschädigungsleistungen sowie die Metallen in Getränkegebinden sowie die Vermeidung des
Einführung einer Zweckwidmung der Landschaftsabgabe. Litterings von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststo
Denn gemäß dem Oö. Landschaftsabgabegesetz und Metall._
unterliegt das obertägige Gewinnen mineralischer
Rohsto e einer Abgabep icht in Höhe von 15,95
Cent je Tonne gewonnenen und verwerteten Materials.
Standortgemeinden von Abbaustätten erhalten als
Ausgleich für die entstehenden Nachteile einen Anteil
von zehn Prozent des Abgabenertrags. Der Ertragsanteil
der Gemeinden an der Landschaftsabgabe soll auf 20
Prozent verdoppelt werden, um die tatsächliche Belastung
widerzuspiegeln.
152