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Was gibt

              Text   David Bauer
              Foto   Gettyimages
             Quelle   mit Unterstützung des Landes OÖ           es Neues?
                 Beschlüsse des oö. Landtags: land-oberoesterreich.gv.at
                 Gesetzesbeschlüsse des Bundes: parlament.gv.at

            DurchGESETZt


            & durchzusetzen





                Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschlüssen
                und Verordnungen des oberösterreichischen
                Landtages und des österreichischen
                Nationalrates.


            Oö. Zweckszuschüssegesetz                               Maklergesetz-Änderungsgesetz

                LGBl. Nr. 22/2023 vom 28.03.2023                        BGBl. II Nr. 24/2023 vom 22.03.2023

            Landesgesetz_ das den Gemeinden im Jahr 2023 einmalig   Bundesgesetz_ das am bisherigen Maklergesetz
            einen Zweckzuschuss in Höhe von 40 Millionen Euro       Anpassungen vornimmt. Die größte Änderung ist die
            gewährt. Ziel ist die Unterstützung bei der Leistung der   Umsetzung des sogenannten „Bestellerprinzips“. Sprich, ab
            Krankenanstaltenbeiträge. Zudem unterstützt das Land die   1. Juli 2023 sollen bei der Vermittlung von Mietwohnungen
            regionalen Träger sozialer Hilfe ab dem Jahr 2023 jährlich   ausschließlich die jeweiligen Auftraggeber:innen die
            aufgrund der gestiegenen Gehaltsausgaben, etwa infolge des   Maklergebühr übernehmen. Diese Neuerung soll vor
            Oö. Gesundheitsberufeanpassungsgesetzes 2020 oder des Oö.   allem Wohnungssuchende entlasten, die im Vorfeld keinen
            Handwerksberufeanpassungsgesetzes 2022. Hierfür stehen   Maklervertrag eingehen.
            Zweckzuschüsse in Höhe von knapp 5,5 Millionen Euro für
            Ersteres und 500.000 Euro für Letzteres zur Verfügung.
                                                                    Errichtung der
                                                                    „Stiftung Forum Verfassung“
            Oö. Sozialberufeverordnung
                                                                        BGBl. II 48/2023 vom 19.05.2023
                LGBl. Nr. 23/2023 vom 28.03.2023
                                                                    Bundesgesetz_ das die „Stiftung Forum Verfassung“
            Verordnung_ über die Ausbildungen nach dem Oö. Sozial-   mit Sitz in Wien errichtet. Zu ihren Aufgaben zählt die
            berufegesetz. Darin werden Rahmenbedingungen wie Auf-   Vermittlung von Wissen und die Bewusstseinsbildung in
            nahmeverfahren, Eignung, Gestaltung des Unterrichts und   Angelegenheiten der österreichischen Bundesverfassung
            der Umgang mit Fehlzeiten definiert. Ziel ist es, moderne   und der Verfassungsgerichtsbarkeit. Konkret geschieht das
            Standards zu schaffen, die dem Land auch in Zukunft     etwa über Ausstellungen und Führungen für Gruppen und
            ausgebildete Fachkräfte im Bereich der Sozialberufe sichern.  Einzelpersonen sowie über Veranstaltungen zur Verbreitung
                                                                    und Vertiefung des Wissens über die österreichische
                                                                    Bundesverfassung und den Verfassungsgerichtshof, ebenso
            Oö. Kinderbildungs- und                                 durch die Verleihung des Verfassungspreises zur Förderung
            -betreuungs-Novelle 2023                                von einschlägigen wissenschaftlichen Arbeiten.

                Parlamentarisches Verfahren – Antrag
            mehrstimmig angenommen                                  FWIT-Rat-Errichtungsgesetz

            Gesetz_ mit dem das Oö. Kinderbildungs- und -betreu-        BGBl. II Nr. 52/2023 vom 19.05.2023
            ungsgesetz geändert wird. Durch dieses wird unter anderem
            das Verbot religiös geprägter Kleidung, die das Haupt verhüllt,   Bundesgesetz_ das einen Forschungs-, Wissenschafts-,
            gestrichen. Sowie das Berufsbild „pädagogische Assistenzkraft“   Innovations- und Technologieentwicklungsrat („FWIT-Rat“)
            etabliert, um die tatsächlichen Leistungen der bisher   errichtet, um Österreich in all diesen Bereichen bestmöglich
            „Hilfskräfte“ genannten Berufsgruppe besser widerzuspiegeln.   auf die künftigen Herausforderungen vorzubereiten. Sitz
            Auch die Öffnung in mindestens 47 Wochen pro Kalenderjahr   des Rates ist in Wien. Von dort soll er der Bundesregierung
            wird verpflichtend. Damit entfällt die Möglichkeit, Kinder-  beratend zur Seite stehen, um die Innovationskraft und
            bildungs- und -betreuungseinrichtungen saisonal zu führen.   Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Österreichs zu stärken._


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