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Freispruch für den LASK

Freispruch für den LASK

In normalen Zeiten sind die Österreicher als gemütliches Volk bekannt, aber auch dafür, dass sie gerne mal nörgeln und dem Nachbarn nicht unbedingt immer seinen Erfolg gönnen. In Corona Zeiten hat sich beides noch verschärft. Das Vernadern und Verpetzen hat Hochsaison. Und die Gemütlichkeit ist so ausgeprägt, dass man sich nicht einmal die Mühe macht, zu hinterfragen, ob das, worüber man jemand anderen anpatzt, eigentlich erlaubt ist, oder nicht. Das zieht sich durch – leider bis hin zu Journalisten, die in der Kurzarbeit Pressekonferenzen in ihren Zeitaufzeichnungen wohl unter „Recherche“ verbuchen.

Es hat System in der Regierungsarbeit in den letzten Wochen, und grundsätzlich ist es wahrscheinlich von der Vorgehensweise auch nicht falsch. Es werden Verordnungen über Nacht erlassen, die Dinge sehr oberflächlich einschränken, und es werden ergänzende Pressekonferenzen gegeben, die dann mahnend beschreiben, was die Regierung gerne hätte, dass die Bürger und Unternehmen tun. Das Eine hat mit dem Anderen meist aber nicht viel zu tun.

Zum Wohl Herr Bundespräsident

Das führt dann dazu, dass die großen Zeitungen titeln, dass die Gastronomie um 23:00 Uhr schließen muss. Die Polizei sagt „sie wird das nicht kontrollieren“. Neidige Nachbarn oder sensationslüsterne Passanten sehen ihre Chance gekommen und posten Bilder von Menschen in Lokalen nach 23:00 Uhr oder machen anonyme Anzeigen. Man stelle sich nur vor, einer der Menschen ist auch noch der Bundespräsident. Jackpot. Titelseiten sind gefüllt, Social Media zeigt was es kann, politisch Andersdenkende laufen zur Hochform auf. Doch auch nach Tagen macht sich noch immer niemand die Mühe, sich die betreffenden zwei Sätze in der Verordnung zu lesen. Und nein, es steht nicht in der Verordnung dass die Gastronomie um 23:00 Uhr schließen muss. Es steht auch nicht darin, dass Gäste das Lokal um 23:00 Uhr verlassen müssen. Es wird einfach geregelt, dass der Lokalbetreiber nur von 06:00 bis 23:00 Uhr das Betreten des Lokals zulassen darf. Nicht mehr und nicht weniger. Der Bundespräsident wird das Lokal sicher nicht nach 23:00 Uhr betreten haben.

Ein ähnliches Beispiel waren die Ausgangsbeschränkungen vor Ostern. Der Innenminister hat hier bei seinen Pressekonferenzen nicht nur einmal verwechselt, was er sich wünscht und empfiehlt, und was eigentlich gesetzlich geregelt wurde.

Druck, Macht und FairPlay

Die Mannschaftstrainings des LASK sind das gleiche in Grün, um es gleich mit jenen in Verbindung zu bringen, die ob ihrer eigenen Misere derzeit am aller lautesten schreien. Der LASK durfte nach der Verordnung Mannschaftstrainings durchführen, das ist juristisch eindeutig. Die Ziffer Zwei der Verordnung kann keine Lex Spezialis sein, die den LASK als internationale Profi-Sportler vom Mannschafts-Training ausschließt, sonst wäre die Verordnung verfassungswidrig (siehe Artikel https://diemacher.at/static/4784/index.html). Der LASK durfte trainieren. Der LASK hat sich aber ob seiner Erfolge keine Freunde gemacht in der Bundesliga. Und der LASK-Präsident hat durch seine meist wenig diplomatische Amtsführung, bei den Vereinen die eigentlich den Führungsanspruch erheben, wohl den falschen Nerv getroffen. Dass es im österreichischen Fußball Seilschaften gibt ist nichts Neues, und dass hier vom ÖFB abwärts im Hintergrund viele Interessen abgetauscht werden, um Personen zu halten oder eben abzumontieren, ist auch nicht neu. So äußern sich bei entsprechendem Druckaufbau offizielle Amtsträger wie der Bundesliga-Vorstand oder ÖFB-Präsident zu einem laufenden Verfahren sehr parteiisch. So betont ein Gesundheitsminister dass ihm von der Bundesliga ein hartes Vorgehen gegen den LASK zugesagt wurde. Da vergeht kein Tag wo nicht ein „drakonisches Urteil“ von der Konkurrenz verlangt wird. Druck auf den Senat 1, der selbst durch Juristen besetzt ist, die einzelnen Vereinen sehr nahestehen, und genauso wie ein ÖFB-Präsident auch in der Zukunft gerne weiter ihre Funktion ausüben wollen.

Ein Urteil für die Galerie

Natürlich konnte der Senat 1 nur ein solches Urteil fällen. Drei Grunddurchgangspunkte für alle Konkurrenten des LASK pro durchgeführtem Mannschaftstraining. Also vier mal drei macht 12 Grunddurchgangspunkte für jeden. Quasi vier Siege in Serie geschenkt für Rapid & Co - der Senat 1 hat geschafft, was Rapid sportlich in der gesamten Saison noch nicht gelungen war. Rapid jubelt und sieht sich schon verdient den Meisterteller hochhalten. In Wahrheit hat der Senat 1 dem Druck nicht standgehalten, und statt einem juristischen Urteil ein politisches ausgesprochen. Im Wissen, dass es nur die erste Instanz ist und das Urteil noch aufgehoben wird, oder im Optimalfall ein Vergleich herauskommt, also ein gemildertes Urteil folgen wird, das der LASK bereit ist zu akzeptieren.

Die Frage ist, wer bei diesem Spiel aller das FairPlay mit Füßen tritt. Ob das internationale Aufsehen und damit der Schaden für den österreichischen Fußball tatsächlich entstanden ist als der LASK trainiert hat, oder doch erst weil Rapid, Austria und Co ganz laut geschrien haben, weil der Bundesliga-Vorstand und ÖFB-Präsident es noch mehr zum Skandal hochgeredet haben. Ob Vorverurteilungen und das Fordern und Versprechen von harten Strafen, ohne sich selbst über die wirkliche Rechtslage zu informieren, im FairPlay Gedanken der Bundesliga Platz haben?

Zwischen Stolz, Ehre und letzter Verzweiflung

Rapid-Geschäftsführer Peschek war kürzlich beim Sportminister um auf die prekäre finanzielle Situation hinzuweisen und Unterstützung einzufordern. Bei zahlreichen Sponsorenmillionen aus dem öffentlichen Bereich und nun erstinstanzlichen 12 Bonuspunkten fragt man sich schon, wann der Stolz nach Hütteldorf zurückkehrt. Fußball-Österreich wünscht sich mit Sicherheit eine starke Rapid, gute Stimmung und internationale Erfolge. Braucht aber keine Spur der Verwüstung verzweifelter Manager, die Jahr für Jahr einer schillernden Marke ihren Glanz genommen haben. Der Senat 1 wird den Glanz nicht zurückbringen können. Aber der Glanz wird wiederkommen. Dann wenn die Vernaderer und Verpetzer nicht mehr das Sagen haben, sondern wieder die Freude am Sport, die Begeisterung für den sportlichen Sieg und der Stolz und die Ehre zurückgekehrt sind.

Der LASK wird freigesprochen. Vom Protestkomitee, dem ständig neutralen Schiedsgericht, oder wenn es sein muss am Ende vom Verfassungsgerichtshof. Juristisch ist das eindeutig, auch wenn es wirklich ein Blödsinn war, die Verordnung so auszureizen. Der sportliche Vorteil ist lächerlich, der jetzt schon erlittene Image-Schaden schmerzlich. Es war notwendig sich zu entschuldigen. Damit hat man bereits Größe gezeigt, die man beispielsweise bei Rapid in polarisierenden Situationen meist vermissen musste. Der LASK wird eine Strafe hinnehmen, wenn sie verhältnismäßig und fair ist.

Bin ich LASK-Fan? Bin ich objektiv? Sind wir uns ehrlich. Es ist ein Trauerspiel. Auf der Strecke bleibt der Fußball, der in diesen Zeiten sein derzeitiges, hässliches Gesicht gezeigt hat. Nämlich dass es schon länger nicht mehr um den Sport geht, sondern um Geld und Macht, bei manchen um das nackte Überleben. Der Begriff FairPlay ist in der Bundesliga wohl vor allem ein Mittel zum Zweck geworden. Die 10 Geister-Runden sind durch diese juristische Farce noch mehr ad absurdum geführt worden, als sie ohnehin schon waren. Juristen küren dieses Jahr den Meister. Da versteht man, warum der Bundespräsident vor 23:00 Uhr noch eine weitere Flasche Wein bestellt hat. Sie sei ihm gegönnt.