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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inseratkunden
MACHER MEDIA HOUSE GmbH / Stand: September 2023
1. Auftrag_Ausschlaggebend für den Auftrag sind diese Zusammenhang nicht. Für Satzfehler und andere Mängel in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des vom Kunden beigestellten Unterlagen haftet ausschließlich der
Geschäftsabschlusses gültigen Fassung, die jeweils gültigen Kunde. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht
Anzeigenpreise sowie die Auftragsbestätigung. Etwaige sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zur deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck
Gänze zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn ebenfalls keine Ansprüche.
deren Geltung vom MMH ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
Aufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung 8. Aufbewahrungspflicht_Die Pflicht zur Aufbewahrung
abzuwickeln, wenn nicht anders festgelegt, dann gelten sie im von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen,
Zweifelsfall für die nächste Ausgabe. außer es wird ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung
getroffen.
2. Annahme, Ablehnung, Rücktritt von
Aufträgen_Das MMH muss Aufträge annehmen und 9. Haftung MMH_Für (Druck-)Fehler, die den Sinn eines
bestätigen, damit daraus für das MMH eine Verpflichtung Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird vom Verlag
entsteht. Auf Wunsch kann die Annahme eines Auftrags vom kein Ersatz geleistet. Aufgrund der maschinellen Fertigung
MMH schriftlich bestätigt werden. Das MMH behält sich vor, kann es bei der Herstellung zu technischen Abweichungen
Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines kommen. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben
Abschlusses – ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder von keinen Anspruch für den Kunden. Das MMH haftet für
angenommenen Aufträgen aus wichtigem Grund teilweise oder Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jede
gänzlich zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere weitergehende Haftung des Verlags, z. B. für leichte
ein grober Verstoß gegen Vertragspflichten durch den Kunden Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Zinsverlust, Mangel-,
oder Schließung des Unternehmens bzw. Einstellung des Folgeschäden, Schäden Dritter etc., ist, soweit rechtlich zulässig,
Mediums. ausgeschlossen.
3. Fremdinserate_Inserate (auch Beilagen) dürfen 10. Anzeigenreklamationen_Beanstandungen aller
lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Art sind schriftlich innerhalb von acht Tagen (Rügepflicht)
Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen nach Erscheinen der Anzeige oder Erfüllung eines
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags. Bei anderweitigen Werbeauftrags bei sonstigem Verlust der
Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldens- Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben.
unabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung
bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende 11. Anzeigenpreise_Es gelten die jeweils gültigen
Ansprüche des Verlags (z. B. Schadenersatz) bleiben davon Tarife und Preise der Mediadaten, sofern nicht im Einzelfall
unberührt. ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die
Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern
4. Haftung_Der Kunde garantiert und haftet dafür, dass das im Einzelnen nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich
Inserat gegen keinerlei rechtliche Vorgaben verstößt. Für Inhalt, vereinbart wurde.
Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, insbesondere
einschließlich der Klärung von Urheber-, Kennzeichen- und 12. Rechnungslegung_Diese erfolgt, wenn nicht
Datenschutzrechten, ist der Kunde alleine verantwortlich. Das anders vereinbart, nach Veröffentlichung des Inserats und
MMH ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre durch Übermittlung einer Rechnung im PDF-Format an die
Form oder rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, jedoch berechtigt, bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Nur auf ausdrücklichen
rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch Wunsch wird eine Papierrechnung zugesandt. Rechnungen sind
ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen. zahlbar in Linz (Erfüllungsort Linz). Es ist österreichisches
Jegliche Ansprüche des Kunden, welcher Art auch immer, sind materielles Recht anzuwenden.
in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
13. Rechnungsreklamationen sind binnen 14 Tagen
5. Platzierung_Platzierungswünsche binden das MMH ab Ausstellung schriftlich geltend zu machen. Bei
nicht, es sei denn, der Kunde hat das Zustandekommen des Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet. Weiters
Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht und hierfür den werden, wenn notwendig, die Satz- und Inkassospesen, Kosten
Aufschlag für einen Platzierungswunsch laut Preisliste geleistet. der außer-gerichtlichen oder gerichtlichen Betreibung geltend
Der Ausschluss von Mitbewerbern wird seitens des MMH gemacht.
grundsätzlich nicht garantiert. Es kann nur eine Platzierung in
einem anderen Umfeld schriftlich vereinbart werden. 14. Stornierungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Das einmalige Verschieben von Print-Einschaltungen
6. Kennzeichnung_Textanzeigen und solche, die aufgrund auf die nächste Ausgabe ist bis zum Anzeigenschluss in
ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, Rücksprache mit dem MMH kostenlos möglich. Sofern
werden vom MMH gemäß § 26 MedienG gekennzeichnet, gebuchte Medienleistungen nicht innerhalb des vereinbarten
sofern dies rechtlich notwendig ist. Zeitrahmens abgerufen oder einvernehmlich verschoben
werden entsteht somit eine Stornogebühr in Höhe von 100%.
7. Druckunterlagen_Diese werden nur in digitaler Form
angenommen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Beistellung 15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares
von geeigneten Druckunterlagen verantwortlich. Das MMH Recht_Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Linz. Es ist
Anzeige nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des
werden, wofür ausschließlich der Kunde verantwortlich ist. UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
Eine Warn- oder Prüfpflicht des MMH besteht in diesem
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