Page 74 - 2023_03_DIEMACHER
P. 74

Text   David Bauer
                                                                                               Foto   Gettyimages
                                                                                              Quelle   mit Unterstützung
                                                                                                  des Landes OÖ
                                                                                                  Beschlüsse des oö.
                                                                                                  Landtags: land-
                                                                                                  oberoesterreich.gv.at
                                                                                                  Gesetzesbeschlüsse
                                                                                                  des Bundes:
                                                                                                  parlament.gv.at







                                                                                  Was gibt's

                                                                                  Neues?















       DurchGESETZt & durchzusetzen





          Ein Auszug aus neuen Gesetzen, Beschlüssen          Laufzeit von 35 Jahren und ein Zinssatz von 4,2 Prozent
          und Verordnungen des oberösterreichischen           jährlich für die ersten 20 Jahre vereinbart werden. Das
          Landtages und des österreichischen                  Land OÖ leistet in diesem Zeitraum einen Zinsenzuschuss
          Nationalrates.                                      von 1,25 Prozent jährlich. Für die restlichen 15 Jahre
                                                              Darlehenslaufzeit erfolgt eine variable Verzinsung.
       Oö. Wolfsmanagementverordnung
                                                              Eltern-Kind-Pass-Gesetz
          LGBl. Nr. 49/2023 vom 29.06.2023
                                                                  BGBl. I Nr. 82/2023 vom 19.07.2022
       Verordnung_über die vorübergehende Ausnahme der
       Schonzeit für den Wolf – selektiv, unter streng überwachten   Bundesgesetz_das unter anderem die Grundlagen für
       Bedingungen – zur Abwendung von Gefahren im Interesse   den Ausbau und die Einführung eines neuen digitalen
       der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit sowie   Eltern-Kind-Passes regelt. Dieser hat in erster Linie drei
       zur Abwendung erheblicher Schäden an Viehbeständen     zentrale Aufgaben: die Dokumentation von Beratungen
       und zum Schutz von land- und forstwirtschaftlichen     sowie der Untersuchungsergebnisse von Schwangeren und
       Kulturen oder anderen (wild) lebenden Tieren. Auch zu   Kindern für eine verbesserte, schnellere Verfügbarkeit
       Zwecken der Wissenschaft sowie zu sonstigen öffentlichen   medizinischer Informationen; die Stärkung der Rechte von
       Zwecken erfolgt die zeitweise Aussetzung der Schonzeit.   Schwangeren, Kindern und Obsorgeberechtigten sowie den
       Dafür verpflichtet sich die Landesregierung, ein Monitoring   Nachweis für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in
       zur Kontrolle über die Bestandsentwicklung und den     voller Höhe.
       Erhaltungszustand des Wolfs durchzuführen.

                                                              Bundeskrisenlagergesetz
       Änderung der Oö.
       Eigenheim-Verordnung 2018                                  BGBl. I Nr. 104/2023 vom 21.07.2022

          LGBl. Nr. 73/2023 vom 29.08.2023                    Bundesgesetz_über die Einrichtung eines
                                                              Bundeskrisenlagers für den Gesundheitsbereich. Dieses
       Verordnung_mit der die Oö. Eigenheim-                  soll Engpässe und Bedarfsspitzen abfedern, wenn eine
       Verordnung von 2018 geändert wird. Gemäß des Oö.       Gefährdung des Gesundheitssystems zu befürchten ist. Ziel
       Wohnbauförderungsgesetzes werden folgende Zuschüsse    ist es, für Krisen einen Notvorrat an Schutzausrüstung und
       durch das Land ergänzt: Für eine Förderung zur Errichtung   sonstigen notwendigen medizinischen und krisenrelevanten
       von Eigenheimen sowie von Reihen- und Doppelhäusern    Gütern für den Gesundheitsbereich zu beschaffen, zu lagern,
       kann bei einer Fixverzinsung des Hypothekardarlehens eine   zu bewirtschaften._


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