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ner Sicht ist aber, dass sich im Jahr 2004 der Be-
werber „gut verkaufen“ musste und sich das Un-
ternehmen aussuchen konnte, welcher Kandidat
den Vorzug erhält. Heute müssen Unternehmen
ihre Vorzüge gegenüber der Konkurrenz bewer-
ben und präsentieren. Dies mag sich zwar jetzt
durch die Krise wieder kurzfristig ändern, dieser
Trend wird sich jedoch, davon bin ich allein we-
gen der demografischen Entwicklung in unserem
Land überzeugt, mittelfristig wieder einstellen.
… SIE BEWERBER UND KLIENTEN
NICHT MEHR MIT DEM KLASSISCHEN
HANDSHAKE BEGRÜSSEN DÜRFTEN?
WIE WÜRDEN SIE EINANDER
BEGEGNEN?
ROTHMANN
_Der Bundespräsident hat’s mit
einer leichten Verneigung und vor dem Körper
gefalteten Händen vorgemacht. Ein Nicken wür-
de für viele ebenso in Ordnung gehen, ein „Foot
Bump“ könnte unangemessen wirken. Aber man
kann’s ja auch mit ein wenig Humor nehmen und
sich mit dem Gegenüber über die Art der Begrü-
ßung verständigen. Das lockert die Atmosphäre
und zeugt gleichermaßen von Wertschätzung.
… SIE DIE DREI WICHTIGSTEN SOFT-
SKILLS, DIE FÜR EINEN GUTEN ANWALT
UNBEDINGT NOTWENDIG SIND,
AUFZÄHLEN MÜSSTEN?
HIERSCHE
_Wichtig – und zugleich schwierig –
erscheint mir die Eigenschaft, sich in andere
Menschen einzufühlen und ihren Zugang zu The-
men zu verstehen. Das können Mandanten sein,
aber auch Mitarbeiter und sogar Richter. Dane-
ben glaube ich, dass eine Eigenschaft, die man
Anwälten nicht oft zuschreiben würde, eine Rolle
spielt: Bescheidenheit. Hier geht’s mir darum, zu
reflektieren, sich eigene Schwächen einzugeste-
hen, auf ausgesprochene oder implizite Kritik von
außen zu hören und Optimierungspotential zu
erkennen. Bescheidenheit muss jedoch mit dem
Ehrgeiz verbunden sein, sich zu entwickeln und
an Schwächen zu arbeiten. Das ist ein unaufhör-
licher Prozess. Aber Anwälte gelten ja gemeinhin
als arbeitsam._
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