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Was gibt
es Neues?
Turbulente Zeiten. Auch im Nationalrat und Landtag bestimmt
die Covid-19-Krise den Tagesablauf. Auf Bundesebene wurden
seit 15. März 22 Covid-19-Gesetze erlassen. Ein Auszug aus den
neuen Gesetzen, Beschlüssen und Lockerungsverordnungen des
oberösterreichischen Landtages und des Nationalrates:
DURCH
GESETZT
Stadtrechtsanpassung
LT OÖ, 14.05.2020
Landesgesetz
_Oö. Stadtrechtsanpassungsgesetz 2020
Zustimmung
_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne
Mit diesem Gesetz werden die oberösterreichischen
Stadtstatute entsprechend der Regelung im
Bundesverfassungsgesetz angepasst, wonach in den
Statutarstädten Linz, Steyr und Wels nicht ausschließlich
ein Verwaltungsbeamter, sondern ein rechtskundiger
Bediensteter als Magistratsdirektor bestellt werden darf.
OÖ-Covid-19-Gesetz
LT OÖ, 23.04.2020
Landesgesetz
_Covid-19-Gesetz
Zustimmung
_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne
Die Coronakrise erfordert auch spezifische Anpassungen
in verschiedenen Bereichen des Landesrechts. Dieses 21
Artikel umfassende Gesetz enthält Regeln über die
Verlängerung oder Hemmung bestimmter Fristen in
verschiedensten sozialen und gesellschaftlichen
Zusammenhängen und beinhaltet auch Teile des
oberösterreichischen Unterstützungspakets für die
Wirtschaft. Die Geltungsdauer der möglichen
Sonderbestimmungen wird mit 31. Dezember 2020 befristet.
Verwaltungsabgabengesetz
LT OÖ, 23.04.2020
Landesgesetz
_Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes
Zustimmung
_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne
Mit der Anpassung dieses Gesetzes wird eine umfassende Be-
freiung von den Verwaltungsabgaben für sämtliche Amtshand-
lungen geschaffen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund
der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Bewältigung der Covid-19-Krisensituation erfolgen.
Weinbau
LT OÖ, 23.04.2020
Landesgesetz
_Weinbaugesetz
Zustimmung
_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne
Das Landesgesetz soll die Voraussetzungen für einen ökologi-
schen und nachhaltigen Weinbau in Oberösterreich gewährleis-
ten. Die Produktion von hochwertigen und uneingeschränkt
verwendbaren Trauben soll ermöglicht werden.
Covid-19-Gesetze und
-Verordnungen des Bundes
BGBl. I Nr.12/2020 vom 15.03.2020
Mit diesem Gesetz werden Verordnungsermächtigungen für
vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von
Covid-19 erteilt. Zur Erlassung von Verordnungen ermächtigt
werden der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz, wenn sich ihre Anwendung auf das
gesamte Bundesgebiet erstreckt; der Landeshauptmann, wenn
sich ihre Anwendung auf das gesamte Landesgebiet erstreckt;
die Bezirksverwaltungsbehörde, wenn sich ihre Anwendung auf
den politischen Bezirk oder Teile davon erstreckt.
BGBl. II Nr. 96 und 97 vom 15.03.2020
Der Sozialminister wird zur Erlassung diesbezüglichen Verord-
nungen wie zum Beispiel Betretungsverbote von Betriebsstätten
des Handels oder Gastronomiesperrstunden ermächtigt.
Covid-19-Lockerungsverordnungen
BGBl. II Nr. 197, 207, 231, 239, 246, 266/2020
Lockerungsverordnungen des Bundesministers für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die
Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von
Covid-19 ergriffen wurden.
Bundesfinanzgesetz 2020
BGBl. I Nr. 46/2020 vom 8.6.2020
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages
für das Jahr 2020 einschließlich Covid-19-Krisenbewältigungs-
maßnahmen (BFG 2020).
Text Katharina Anna Ecker
Quelle mit Unterstützung des Landes OÖ,
Beschlüsse des Oö. Landtags: www.land-oberoesterreich.gv.at,
Gesetzesbeschlüsse des Bundes: www.ris.bka.gv.at