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  Was gibt 

es Neues?

Turbulente Zeiten. Auch im Nationalrat und Landtag bestimmt 

die Covid-19-Krise den Tagesablauf. Auf Bundesebene wurden 
seit 15. März 22 Covid-19-Gesetze erlassen. Ein Auszug aus den 
neuen Gesetzen, Beschlüssen und Lockerungsverordnungen des 
oberösterreichischen Landtages und des Nationalrates:

DURCH

GESETZT

Stadtrechtsanpassung

  LT OÖ, 14.05.2020

Landesgesetz

_Oö. Stadtrechtsanpassungsgesetz 2020

Zustimmung

_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne 

 

Mit diesem Gesetz werden die oberösterreichischen 

Stadtstatute entsprechend der Regelung im 

Bundesverfassungsgesetz angepasst, wonach in den 

Statutarstädten Linz, Steyr und Wels nicht ausschließlich 

ein Verwaltungsbeamter, sondern ein rechtskundiger 

Bediensteter als Magistratsdirektor bestellt werden darf. 

OÖ-Covid-19-Gesetz

  LT OÖ, 23.04.2020

Landesgesetz

_Covid-19-Gesetz

Zustimmung

_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne 

 

Die Coronakrise erfordert auch spezifische Anpassungen 

in verschiedenen Bereichen des Landesrechts. Dieses 21 

Artikel umfassende Gesetz enthält Regeln über die 

Verlängerung oder Hemmung bestimmter Fristen in 

verschiedensten sozialen und gesellschaftlichen 

Zusammenhängen und beinhaltet auch Teile des 

oberösterreichischen Unterstützungspakets für die 

Wirtschaft. Die Geltungsdauer der möglichen 

Sonderbestimmungen wird mit 31. Dezember 2020 befristet.

Verwaltungsabgabengesetz

  LT OÖ, 23.04.2020

Landesgesetz

_Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes

Zustimmung

_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne 

 

Mit der Anpassung dieses Gesetzes wird eine umfassende Be-

freiung von den Verwaltungsabgaben für sämtliche Amtshand-

lungen geschaffen, die mittelbar oder unmittelbar aufgrund 

der erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der 

Bewältigung der Covid-19-Krisensituation erfolgen.

Weinbau

  LT OÖ, 23.04.2020

Landesgesetz

_Weinbaugesetz

Zustimmung

_ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne 

 

Das Landesgesetz soll die Voraussetzungen für einen ökologi-

schen und nachhaltigen Weinbau in Oberösterreich gewährleis-

ten. Die Produktion von hochwertigen und uneingeschränkt 

verwendbaren Trauben soll ermöglicht werden.

Covid-19-Gesetze und 

-Verordnungen des Bundes

  BGBl. I Nr.12/2020 vom 15.03.2020

Mit diesem Gesetz werden Verordnungsermächtigungen für 

vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von 

Covid-19 erteilt. Zur Erlassung von Verordnungen ermächtigt 

werden der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege 

und Konsumentenschutz, wenn sich ihre Anwendung auf das 

gesamte Bundesgebiet erstreckt; der Landeshauptmann, wenn 

sich ihre Anwendung auf das gesamte Landesgebiet erstreckt; 

die Bezirksverwaltungsbehörde, wenn sich ihre Anwendung auf 

den politischen Bezirk oder Teile davon erstreckt.

  BGBl. II Nr. 96 und 97 vom 15.03.2020

Der Sozialminister wird zur Erlassung diesbezüglichen Verord-

nungen wie zum Beispiel Betretungsverbote von Betriebsstätten 

des Handels oder Gastronomiesperrstunden ermächtigt.

Covid-19-Lockerungsverordnungen

  BGBl. II Nr. 197, 207, 231, 239, 246, 266/2020 

Lockerungsverordnungen des Bundesministers für Soziales, 

Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die 

Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von 

Covid-19 ergriffen wurden. 

Bundesfinanzgesetz 2020

  BGBl. I Nr. 46/2020 vom 8.6.2020

Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages 

für das Jahr 2020 einschließlich Covid-19-Krisenbewältigungs-

maßnahmen (BFG 2020). 

 Text Katharina Anna Ecker

 Quelle mit Unterstützung des Landes OÖ,  
 

 Beschlüsse des Oö. Landtags: www.land-oberoesterreich.gv.at,  

 

 Gesetzesbeschlüsse des Bundes: www.ris.bka.gv.at