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„Wesentlich für den Erfolg ist,
private Konflikte nicht ins Un-
ternehmen hineinzutragen“,
so Huemer. Je früher, genauer
und offener Themen wie die
langfristige Ausrichtung und
Strategie des Unternehmens
oder Rollen und Aufgaben
einzelner Familienmitglieder
gemeinsam im Vorfeld fest-
gelegt werden, umso geringer
ist später das Konfliktpoten-
tial. Viele Familienunterneh-
men regeln solche Dinge in
einer
Familienverfassung
oder in einem Syndikatsver-
trag
, der im Unterschied zum
Gesellschaftsvertrag und der
Satzung nicht öffentlich im
Firmenbuch einsehbar ist. Für
Ausgleich bei eventuellen Un-
stimmigkeiten können Medi-
atoren, Beiräte oder Berater
sorgen. Huemer hat das Ge-
fühl, dass zwar einige Famili-
enunternehmen diesbezüglich
grundsätzlich gut aufgestellt
sind, der Nachfolgeregelung
aber manchmal eine höhe-
re Priorität und ein längeres
Zeitfenster eingeräumt wer-
den sollte.
#menschlich
#generationenübergreifend
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der größten Herausforde-
rungen: Knapp 70% schaffen es von der ersten in die zweite Generation, 40%
gelingt dann der Übergang in die dritte Generation und nur mehr 5% meistern
den Schritt in die vierte Generation. Dazu Huemer: „Wenn die nächste Gene-
ration frühzeitig an die Firma herangeführt und eingegliedert wird, kann die
Vorgängergeneration noch beratend oder sogar einlenkend zur Verfügung ste-
hen.“ Es mache Sinn, so früh wie möglich über die Nachfolge nachzudenken:
Wer möchte in die Unternehmensführung? Wer ist dafür geeignet? Gibt es für
diese Person auch Konsens in der Familie? In einem über mehrere Genera-
tionen gewachsenen Unternehmen müssen mehrere Familienstämme „unter
einen Hut“ gebracht werden. In Zeiten der Globalisierung komme dazu, dass
die Leute mobiler werden und daher plötzlich verschiedene Rechtsordnungen
zur Anwendung kommen können – Stichwort „Erbschaftssteuer“, die es im
Unterschied zu Österreich etwa in Deutschland gibt. „Das Familienunterneh-
men sollte möglichst nicht auseinanderfallen“, sagt Huemer und nennt als
Regelungsmöglichkeit die Zusammenfassung der Stämme in Syndikate oder
die Planung und Strukturierung der Unternehmensnachfolge über eine öster-
reichische Privatstiftung. Es sei eine Stärke von Familienunternehmen, dass
sich mehrere Generationen mit dem Unternehmen identifizieren und mitar-
beiten möchten, aber andererseits könnten nicht immer alle Familienmitglie-
der eine Geschäftsführungsposition übernehmen. Eltern würden sich dabei oft
nicht so leichttun, weil man seine Kinder gleichberechtigt behandeln möchte.
„Aber Ungleichbehandlung ist angebracht, wenn unterschiedliche Interessen
vorhanden sind“, sagt Huemer. Insgesamt würden Kinder nun schon freier
entscheiden als früher, als das Familienoberhaupt noch dominanter war, und
dementsprechend würden häufiger externe Geschäftsführer eingesetzt wer-
den als früher. Apropos Einsetzung: Es muss auch geklärt werden, ob man
Lebensgefährten und Ehepartner in das Unternehmen reinlässt._
Bei den Familien-
unternehmen spürt man
das Herzblut der Familie.
Daniela Huemer
Rechtsanwältin und
Partnerin, Haslinger / Nagele
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