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Kalkulation berücksichtigen zu können.
Dazu Bendlinger: „Die Beratungskosten
sind deutlich geringer, als wenn man
im Nachhinein sanieren muss.“ Öster-
reichische Unternehmer müssten inter-
nationales Steuerrecht im Visier haben,
sobald sie auch nur einen Fuß über die
österreichische Grenze setzen. Besonders
in Deutschland ist Vorsicht geboten: Die
deutsche Finanzverwaltung prüft öster-
reichische Firmen nicht zuletzt deshalb
sehr gerne, weil es keine Sprachbarriere
gibt, das Steuerrecht nicht gleich, aber
doch vergleichbar ist, und Steuerschulden
österreichischer Unternehmen aufgrund
von Amts- und Vollstreckungshilfemög-
lichkeiten auch in Österreich eingezogen
werden können. Zwei grundlegende The-
men gelte es im Bereich Internationales
Steuerrecht aber immer zu beachten:
Betriebsstätte_Wenn ein Unterneh-
men länger als sechs Monate im Ausland
physisch präsent ist, sollte eine Warn-
leuchte blinken: In diesem Fall wird in
der Regel eine steuerliche Betriebsstätte
begründet und der Tätigkeitsstaat hat
Anspruch auf anteilige Besteuerung des
Auslandsgeschäftes. In manchen Staa-
ten braucht es keine physische Präsenz,
um besteuert werden zu können – vor
allem bei der Erbringung von Dienst-
leistungen. In diesem Zusammenhang
ist insbesondere bei Geschäften in Asien,
Südamerika oder im nahen und mittle-
ren Osten besondere Vorsicht geboten.
Wenn eine ausländische Steuerpflicht erst
im Nachhinein erkannt wird, kommt es
zu Steuernachzahlungen. Diese werden
meist erst Jahre nach der Abwicklung des
Geschäftsfalles erhoben. Ist die Nachfor-
derung im Ausland berechtigt, muss die
österreichische Steuererklärung korrigiert
werden, um eine Doppelbesteuerung zu
vermeiden. Diese Korrekturen sind aber
nicht einfach. Was Steuernachzahlungen
im Ausland betrifft, muss bedacht wer-
den, dass manche Staaten bei bestimmten
steuerlichen Delikten keine Verjährungs-
fristen kennen.
Quellensteuer_Solche Abzugssteuern
sind vom Auftraggeber direkt von der
Vergütung einzubehalten (Besteuerung
an der Quelle) und im Namen des Auf-
tragnehmers an sein zuständiges Finanz-
amt abzuführen. Das österreichische Un-
ternehmen erhält also nur einen um die
Quellensteuer reduzierten Betrag. Quel-
lensteuern gibt es weltweit, sie werden
in der Regel mit Sätzen zwischen zehn
und 35 Prozent erhoben. Es gilt daher
bei sämtlichen Auslandstätigkeiten – vor
allem bei der Erbringung von Dienstleis-
tungen ins Ausland – im Vorfeld zu klä-
ren, ob der Auftraggeber zu einem Steu-
ereinbehalt verpflichtet ist und inwieweit
dieser allenfalls aufgrund eines „Doppel-
besteuerungsabkommen“ (DBA) vermie-
den oder reduziert werden kann. Anträge
auf Rückerstattung von ungerechtfertigt
einbehaltenen Quellensteuern sind meist
mit erheblichem Verwaltungsaufwand
verbunden und dauern mehrere Mona-
te. Monate, die das Ingenieursbüro nicht
mehr hatte._
Gewinne dort zu versteuern, wo sie den
geringsten steuerlichen Schaden anrich-
ten. Ein Konzern hat mit ausländischen
Niederlassungen schlichtweg mehr Mög-
lichkeiten zur Optimierung. Die Zeiten
der massiven Steuergestaltung sind aber
vorbei, Unternehmen und deren Organe
wollen auf keinen Fall negativen Schlag-
zeilen verursachen und sie wollen Strafen
vermeiden.
Steuerliche Probleme würden meist un-
beabsichtigt ausgelöst werden: Es beginnt
mit einer kleinen Direktlieferung ins Aus-
land. Die Aufträge werden mehr, die ge-
lieferten Produkte komplexer und Mitar-
beiter arbeiten einige Monate im Ausland.
Dazu Mitterlehner: „Im Zeitablauf kön-
nen sich die steuerlichen Anknüpfungs-
punkte ändern.“ Steuerliche Versäumnisse
werden häufig wegen nicht-steuerlichen
Themen entdeckt – etwa wenn es zu ei-
nem Arbeits- oder Verkehrsunfall kommt.
Die Einsatzkräfte melden die Vorfälle und
in Folge werden die Behörden auf das Un-
ternehmen aufmerksam. Auch Steuerprü-
fungen beim ausländischen Auftraggeber
können steuerliche Feststellungen beim
österreichischen Lieferanten auslösen.
Kostenfaktor „Steuern“ in
Kalkulation berücksichtigen
Die Unternehmen sollten sich daher
bereits in der Angebotsphase bei ihrem
Steuerberater darüber informieren, was
sie im jeweiligen Marktgebiet erwartet,
um den Kostenfaktor „Steuern“ in der
Der Unternehmer wird immer mehr
zum gläsernen Steuerzahler.
Stefan Bendlinger
Steuerberater, Icon
Wirtschaftstreuhand
Das internationale
Steuerrecht wird aufgrund
der weltweiten Bemühungen,
Steuerhinterziehungen soweit wie
möglich zu verhindern, komplexer.
Matthias Mitterlehner
Steuerberater, Icon
Wirtschaftstreuhand
Wussten Sie
eigentlich, dass …
… die
Exporte 2018
die
150-Milliarden-Schallmauer
durchbrachen? Zum V
ergleich:
Vor über 20 Jahr
en, beim
EU-Beitritt 1995, wur
den
Produkte und Diens
tleistungen
im Wert von 37 Milliar
den Euro
exportiert. Ein Gr
oßteil
davon kommt von
den KMU.