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Die Sonne brennt vom Himmel, die Luft über den Straßen flimmert und der Duft von glühendem
Asphalt zieht in die Nase. Die Arbeit als Asphaltierer ist besonders im Sommer ein Knochenjob.
Auch alle anderen
Sparten des Baugewerbes sind extrem vom Wetter abhängig
. „Dieses Thema ist
deshalb für uns von großer Bedeutung“, erklärt Hubert Wetschnig, CEO der Habau Gruppe, die mit
rund 5.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Bauvolumen von mehr als einer Milliarde Euro einer
der größten österreichischen Baukonzerne ist.
KANN MAN AUF DAS
WETTER BAUEN?
„Es geht für uns beim Wetter um zwei As-
pekte. Der erste ist die Frage, wie es un-
seren Mitarbeitern bei extremen Wetter-
ereignissen geht. Wir sehen es als unsere
Verpflichtung, dass die Mitarbeiter, die
in der Früh gesund zur Arbeit kommen,
auch am Abend gesund wieder zu ihren
Familien nach Hause gehen können.“
Man „übererfülle“ die gesetzlichen Vor-
schriften und stelle zum Beispiel im Som-
mer mehr als vorgeschrieben gekühlte Ge-
tränke, Sonnencremes und Sonnenbrillen
zur Verfügung. „Was im ersten Moment
banal klingt, trägt maßgeblich zur Arbeits-
sicherheit bei.“ Wetschnig verschweigt
nicht, dass man diese Materialien auch aus
Eigennutz zur Verfügung stellt. „Natür-
lich wollen wir die Zahl der Unfälle und
Krankenstandstage dadurch reduzieren.
Aber es will sich auch keiner der Arbeiter
verletzen oder Spätfolgen davontragen. Es
ist eine Win-win-Situation für beide Par-
teien.“ Der zweite Aspekt beim Thema
Wetter sei der wirtschaftliche. „Unerwarte-
te Wetterextreme muss man schon bei der
Angebotslegung einkalkulieren. Trotzdem
kann immer noch etwas dazwischenkom-
men, das den Fortschritt verzögert. Wir
sind dabei auch sehr stark von der geogra-
phischen Situation abhängig. In alpinen
Regionen etwa schlägt das Wetter schnell
um, starke Unwetter sind häufiger.“ Auch
das Arbeitsrecht sei Teil dieses wirtschaftli-
chen Bereichs.
Neue Hitzegrenze
Durch den neuen Kollektivvertrag muss
seit Mai bereits ab 32,5 Grad Celsius, statt
wie vorher ab 35 Grad, ein kühlerer Alter-
Redaktion_Sebastian Wallner
Illustration_Alexandra Auböck
Fotografie_Habau Group, Held & Francke
Wie wird
das Wetter?
nativarbeitsplatz gefunden werden, oder
das Arbeiten im Freien wird eingestellt.
Die Entscheidung darüber obliegt dem
Arbeitgeber „in Zusammenarbeit mit dem
Betriebsrat“, wie Wetschnig betont. Fol-
gen drei Stunden mit mehr als 32,5 Grad
Celsius aufeinander, so zählt dieser Tag als
„Schlechtwettertag“. Das bedeutet nicht
gleich hitzefrei: Der Arbeitnehmer ist ver-
pflichtet, eine andere, zumutbare Arbeit
im Betrieb zu verrichten. Für durch Hitze
entfallene Arbeitsstunden gebührt den Ar-
beitern eine Schlechtwetterentschädigung
in der Höhe von 60 Prozent des Lohnes.
Der Betrieb kann eine Rückerstattung der
geleisteten Schlechtwetterentschädigung
bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer-
tigungskasse beantragen. Wie zufrieden
kann ein Bauunternehmer mit dieser Än-
derung sein? Wetschnig: „So richtig glück-