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Die Sonne brennt vom Himmel, die Luft über den Straßen flimmert und der Duft von glühendem 

Asphalt zieht in die Nase. Die Arbeit als Asphaltierer ist besonders im Sommer ein Knochenjob. 

Auch alle anderen 

Sparten des Baugewerbes sind extrem vom Wetter abhängig

. „Dieses Thema ist 

deshalb für uns von großer Bedeutung“, erklärt Hubert Wetschnig, CEO der Habau Gruppe, die mit 

rund 5.000 Mitarbeitern und einem jährlichen Bauvolumen von mehr als einer Milliarde Euro einer 

der größten österreichischen Baukonzerne ist.

KANN MAN AUF DAS  

WETTER BAUEN?

„Es geht für uns beim Wetter um zwei As-

pekte. Der erste ist die Frage, wie es un-

seren Mitarbeitern bei extremen Wetter-

ereignissen geht. Wir sehen es als unsere 

Verpflichtung, dass die Mitarbeiter, die 

in der Früh gesund zur Arbeit kommen, 

auch am Abend gesund wieder zu ihren 

Familien nach Hause gehen können.“ 

Man „übererfülle“ die gesetzlichen Vor-

schriften und stelle zum Beispiel im Som-

mer mehr als vorgeschrieben gekühlte Ge-

tränke, Sonnencremes und Sonnenbrillen 

zur Verfügung. „Was im ersten Moment 

banal klingt, trägt maßgeblich zur Arbeits-

sicherheit bei.“ Wetschnig verschweigt 

nicht, dass man diese Materialien auch aus 

Eigennutz zur Verfügung stellt. „Natür-

lich wollen wir die Zahl der Unfälle und 

Krankenstandstage dadurch reduzieren. 

Aber es will sich auch keiner der Arbeiter 

verletzen oder Spätfolgen davontragen. Es 

ist eine Win-win-Situation für beide Par-

teien.“ Der zweite Aspekt beim Thema 

Wetter sei der wirtschaftliche. „Unerwarte-

te Wetterextreme muss man schon bei der 

Angebotslegung einkalkulieren. Trotzdem 

kann immer noch etwas dazwischenkom-

men, das den Fortschritt verzögert. Wir 

sind dabei auch sehr stark von der geogra-

phischen Situation abhängig. In alpinen 

Regionen etwa schlägt das Wetter schnell 

um, starke Unwetter sind häufiger.“ Auch 

das Arbeitsrecht sei Teil dieses wirtschaftli-

chen Bereichs. 

Neue Hitzegrenze

Durch den neuen Kollektivvertrag muss 

seit Mai bereits ab 32,5 Grad Celsius, statt 

wie vorher ab 35 Grad, ein kühlerer Alter-

Redaktion_Sebastian Wallner

Illustration_Alexandra Auböck

Fotografie_Habau Group, Held & Francke

Wie wird

das Wetter?

nativarbeitsplatz gefunden werden, oder 

das Arbeiten im Freien wird eingestellt. 

Die Entscheidung darüber obliegt dem 

Arbeitgeber „in Zusammenarbeit mit dem 

Betriebsrat“, wie Wetschnig betont. Fol-

gen drei Stunden mit mehr als 32,5 Grad 

Celsius aufeinander, so zählt dieser Tag als 

„Schlechtwettertag“. Das bedeutet nicht 

gleich hitzefrei: Der Arbeitnehmer ist ver-

pflichtet, eine andere, zumutbare Arbeit 

im Betrieb zu verrichten. Für durch Hitze 

entfallene Arbeitsstunden gebührt den Ar-

beitern eine Schlechtwetterentschädigung 

in der Höhe von 60 Prozent des Lohnes. 

Der Betrieb kann eine Rückerstattung der 

geleisteten Schlechtwetterentschädigung 

bei der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer-

tigungskasse beantragen. Wie zufrieden 

kann ein Bauunternehmer mit dieser Än-

derung sein? Wetschnig: „So richtig glück-